Tatsächliche Entlastungswirkungen der Konjunktur- pakete für die GKV-Beiträge
Seit dem 1. Januar 2009 werden die Beitragssätze nicht mehr von den Krankenkassen in Eigenverantwortung fest- gelegt, sondern durch Rechtsverordnung der Bundesregie- rung. Durch die GKV-Beitragssatzverordnung wurde der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz auf 14,6%, der paritätisch finanzierte ermäßigte Beitragssatz auf 14,0% festgelegt. Hinzu kommen wie bisher jeweils 0,9 Prozent- punkte, die vom Mitglied alleine zu tragen sind.
Im Zuge des Konjunkturpakets II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. März 2009, BGBl. I S. 416) werden die paritätisch finanzierten Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli 2009 um 0,6 Beitragssatzpunkte abgesenkt. Zum Aus- gleich steigt der bislang vorgesehene Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2009 um 3,2 Mrd. Euro und in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 6,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2012 erreicht der Bundeszuschuss den bislang für 2016 vorgesehenen Endwert von 14 Mrd. Euro.
Wie in den Antworten der Bundesregierung zu den schrift- lichen Fragen 37 auf Bundestagsdrucksache 16/11955 und 9 auf Bundestagsdrucksache 16/12025 der Abgeordneten Frau Dr. Barbara Höll bereits dargelegt, ist der erfragte Vergleich mit dem durchschnittlichen Beitragssatz 2008 aus Sicht der Bundesregierung weder sachgerecht noch aussagefähig. Gleiches gilt für eine Ermittlung etwaiger Finanzwirkungen für Mitglieder im Vergleich mit anderen einzelnen fiktiv ausgewählten Beitragssatzhöhen.
Im Jahr 2008 haben mehr als 200 Krankenkassen jeweils unterschiedliche Beitragssätze erhoben, die unterjährig teilweise durch Beitragssatzanpassungen oder Fusionen variierten, so dass eine Aggregation jahresdurchschnittlicher Belastungswirkungen schon aus systematischen Gründen nicht angezeigt erscheint.
Finanzwirksame Be- und Entlastungswirkungen sind vor diesem Hintergrund nur im Vergleich von aktuellem und künftigem Rechtszustand seriös darstellbar. Generell führen um 0,1 Beitragssatzpunkte niedrigere bzw. höhere Beitragssätze je 10 000 Euro Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Ent- und Belastungen von jeweils fünf Euro. Die entsprechenden Effekte ergeben sich bis zur Höhe der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in 2009 von 44 100 Euro.
1. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von 11,3% bis 12% betroffen?
Ende 2008 erhoben drei Krankenkassen mit rund 740 000 Versicherten (dies entspricht einem Anteil von rund 1% in der GKV) Beitragssätze zwischen 11,3% bis 12%.
2. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 12% bis 13% betroffen?
Ende 2008 erhoben 40 Krankenkassen mit rund 7,5 Millionen Versicherten (dies entspricht einem Anteil von rund 11% in der GKV) Beitragssätze von mehr als 12% bis 13%.
3. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 13% bis 14% betroffen?
Ende 2008 erhoben 78 Krankenkassen mit rund 17,3 Millionen Versicherten (dies entspricht einem Anteil von rund 25 Prozent in der GKV) Beitragssätze von mehr als 13% bis 14%.
4. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 14% bis 15% betroffen?
Ende 2008 erhoben 70 Krankenkassen mit rund 34,9 Millionen Versicherten (dies entspricht einem Anteil von rund 50 Prozent in der GKV) Beitragssätze von mehr als 14% bis 15%.
5. Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 15% bis 16,5% betroffen?
Ende 2008 erhoben 18 Krankenkassen mit rund 9,0 Millionen Versicherten (dies entspricht einem Anteil von rund 13 Prozent in der GKV) Beitragssätze von mehr als 15% bis 16,5%.
- Weiterführende Links
- www.bundestag.de