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Montag, 28. November 2011

Pflegereform: Die Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages beschlossen

Von: Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Das Bundeskabinett hat am 16. November die Eckpunkte zur Umsetzung der Pflegereform beschlossen. Ein Schwerpunkt der Pflegereform ist es, Demenzerkrankten in der Pflege besser gerecht zu werden. Die Altersstruktur unserer Gesellschaft verändert sich. Es gibt immer mehr ältere Menschen und immer mehr Hochbetagte. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Heute sind ca. 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig.

In wenigen Jahrzehnten steigt die Zahl auf über 4 Millionen. 1,4 Millionen Menschen sind an Demenz erkrankt. Auch ihre Zahl wird deutlich ansteigen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbsfähigen und damit auch das Potential zur Gewinnung der für die Versorgung notwendigen Pflegekräfte. Hinsichtlich der Versorgungssituation Demenzkranker ist festzustellen, dass sich ihr spezieller Hilfebedarf, der sich auf Betreuung und Anleitung richtet, nicht adäquat in den Leistungen der Pflegeversicherung widerspiegelt. Um diese Probleme zu bewältigen, ist eine Reform unumgänglich.

  1. Handlungsbedarf

    Die Altersstruktur unserer Gesellschaft verändert sich. Es gibt immer mehr ältere Menschen und immer mehr Hochbetagte. Damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Heute sind ca. 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In wenigen Jahrzehnten steigt die Zahl auf über 4 Millionen. 1,4 Millionen Menschen sind an Demenz erkrankt. Auch ihre Zahl wird deutlich ansteigen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbsfähigen und damit auch das Potential zur Gewinnung der für die Versorgung notwendigen Pflegekräfte. Hinsichtlich der Versorgungssituati-on Demenzkranker ist festzustellen, dass sich ihr spezieller Hilfebedarf, der sich auf Betreuung und Anleitung richtet, nicht adäquat in den Leistungen der Pflegeversicherung widerspiegelt. Um diese Probleme zu bewältigen, ist eine Reform unumgänglich.

  2. Ziele

    Die Pflegeversicherung soll deshalb mit folgender Zielsetzung weiterentwickelt werden.

    1. Pflegebedürftige brauchen bedarfsgerechte Leistungen, die ihnen ein Leben in Würde ermöglichen. Insbesondere soll den Bedürfnissen der Demenzkranken besser entsprochen werden.
    2. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" soll weiter gestärkt werden.
    3. Pflegende Angehörige und Familien sollen mehr Unterstützung erfahren.
    4. Die Finanzierung der Pflege soll – insbesondere in Anbetracht des demographischen Wandels – auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden.
    5. Die Attraktivität des Pflegeberufs soll gesteigert werden.

  3. Pflegebedürftigkeit neu definieren

    Die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken können mit der bisherigen verrichtungsbezogenen Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht angemessen erfasst werden. Deshalb ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich.

    Die vorliegenden Vorarbeiten bilden eine wichtige Grundlage. Die noch offenen Fragen, die insbesondere die Umsetzung betreffen, sind schnellstmöglich zu klären und ein Zeitplan für die Umsetzungsschritte zu erstellen. Die Arbeiten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden im Laufe dieser Wahlperiode abgeschlossen. Dazu erhält der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Auftrag.

  4. Bessere Leistungen für Pflegebedürftige

    Die Leistungen für Pflegebedürftige werden vor allem in folgenden Punkten verbessert.

    1. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten Demenzkranke kurzfristig verbesserte Leistungen.
    2. Betreuungsleistungen, die insbesondere für Demenzkranke erforderlich sind, werden Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung.
    3. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden flexibler ausgestaltet. Pflegebedürftige sollen zwischen Leistungspaketen und Zeiteinheiten frei wählen können, deren inhaltliche Ausgestaltung sie mit dem Pflegedienst vereinbaren können.
    4. Die Rehabilitation wird gestärkt, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu reduzieren. Jeder Pflegebedürftige erhält im Zuge der Antragsstellung ein eigen-ständiges Gutachten über seine individuelle Rehabilitationsfähigkeit.
    5. Dem Grundsatz "ambulant vor stationär" entsprechend werden neue Wohnformen durch die Gewährung einer zweckgebundenen Pauschale für die Beschäfti-gung einer Kraft, die für die Organisation und Sicherstellung der Pflege in der Wohngruppe sorgt, gefördert.
    6. Es wird ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Förderung ambulanter Wohngruppen aufgelegt.
    7. Die medizinische Versorgung in den Heimen wird verbessert.
    8. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird servicefreundlicher gestaltet. Eine fristgerechte Begutachtung und Leistungsentscheidung der Pflegekassen wird sichergestellt.
    9. Die Beratung von Pflegebedürftigen wird verbessert, z. B. durch das verbindliche Angebot von Beratungen im häuslichen Umfeld.
    10. Zum Bürokratieabbau wird ein eigenes Maßnahmepaket vorgelegt.

  5. Pflegende Angehörige und Familien werden entlastet

    Die Verbesserungen der Leistungen – insbesondere für Demenzkranke – sind auch eine Erleichterung für pflegende Angehörige und Familien. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen eingeleitet.

    1. Die Möglichkeiten zwischenzeitlicher Unterbrechungen der Pflege eines Angehörigen zuhause werden gestärkt. Pflegende müssen sich leichter als bisher eine "Auszeit" nehmen können.
    2. Pflegende Angehörige sollen erleichterte Möglichkeiten zur Rehabilitation bekommen, ggf. auch in Einrichtungen gemeinsam mit der Pflege und Betreuung ihres zu pflegenden Angehörigen.
    3. Rentenrechtliche Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen.
    4. Förderung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen auch für pflegende Angehörige.
    5. Verbesserung der Pflege- und Arbeitsbedingungen in der Pflege
    6. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen – insbesondere im Leistungsrecht – werden sich auch positiv auf die Arbeitsbedingungen auswirken.
    7. Mit der angestrebten einheitlichen Berufsausbildung in der Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege wird der Beruf insgesamt attraktiver.
    8. Es wird eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege vorbereitet.

  6. Verbesserung der Pflege- und Arbeitsbedingungen in der Pflege

    Die Verbesserung der Rahmenbedingungen – insbesondere im Leistungsrecht – werden sich auch positiv auf die Arbeitsbedingungen auswirken. Mit der angestrebten einheitlichen Berufsausbildung in der Krankenpflege, Altenpflege und Kin-derkrankenpflege wird der Beruf insgesamt attraktiver. Es wird eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege vorbereitet.

  7. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt.

    Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben, d. h., dass der sozialen Pflegeversicherung rund 1,1 Mrd ¤ zusätzlich zur Verfügung stehen. Damit können die vorgesehenen Leistungsverbesserungen vollständig finanziert werden. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bleiben allein aus Beitragsmitteln finanziert. Auf die Rücklage wird nicht zugegriffen.

    Daneben ist die private Vorsorge ein wichtiger Baustein für die persönliche Absicherung in der Zukunft. Die Menschen werden dabei unterstützt und die freiwillige private Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich zum heutigen System der kapitalgedeckten Altersvorsorge ebenfalls ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert.
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