Foto: DAK / Scholz

Samstag, 02. August 2008

Monopolkommission sieht Potenziale für mehr Wettbewerb auf dem Klinikmarkt

Von: Monopolkommission / Pressemitteilung (Auszug)

Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirt- schaft und Technologie ihr Siebzehntes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel:

"Weniger Staat, mehr Wettbewerb - Gesundheits- märkte und staatliche Beihilfen in der Wettbewerbs- ordnung".

Der Titel weist darauf hin, dass staatliche Intervention und Regulierung – trotz aller insbesondere durch den Vorrang des europäischen Rechts angestoßenen Privatisierungs- und Liberalisierungsfort- schritte – ein immer noch zu hohes Ausmaß aufweisen.

Nach gesetzlichem Auftrag hat die Monopolkommission Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration zu untersuchen und außerdem die kartellrechtliche Entschei- dungspraxis zu würdigen. Darüber hinaus enthält das Haupt- gutachten (...) zwei Sonderkapitel zu den wettbewerbs- und ordnungspolitischen Problemen im Krankenhaussektor und bei der Beihilfenkontrolle nach europäischem Recht.

(...)

Der deutsche Krankenhausmarkt befindet sich im Umbruch. Herausforderungen stellt die Finanzierung von Krankenhaus- leistungen, die in den zurückliegenden Jahren von der Um- stellung auf DRG-Fallpauschalen und dem schleichenden Rückzug der Bundesländer aus der Investitionsfinanzierung geprägt ist. Die demografische Alterung und der medizi- nisch-technische Fortschritt bedingen zusätzlich Verschär- fungen der Kostensituation. Die Krankenhausbetreiber reagieren daher mit stetiger Rationalisierung, mit ver- mehrten Krankenhausfusionen und der Privatisierung öffentlicher Kliniken.

Regulatorische Eingriffe nähern das DRG-Fallpauschalen- system wieder einer Einzelleistungsvergütung an und unterstützen eine Standardisierung von Behandlungen und Prozeduren, die Kosten spart, jedoch auch die Gestaltungs- spielräume der Krankenhäuser begrenzt und verhindert, dass sich heterogene Präferenzen der Patienten in einem entsprechend differenzierten und effizienten Angebot widerspiegeln. Auch in der von den Bundesländern geleis- teten zentralen Krankenhausplanung und der Investitions- förderung für Plankrankenhäuser sind Innovations- und Wirtschaftlichkeitshemmnisse angelegt. Die Monopolkom- mission plädiert für eine Krankenhausplanung, die nicht länger die Gewährleistung einer allumfassenden Kranken- hausversorgung im Blick hat, sondern auf die Sicherstellung lediglich einer erforderlichen Mindestversorgung gerichtet ist. Für alle übrigen Bereiche muss ein Finanzierungssystem gefunden werden, das es den Krankenhäusern erlaubt, ihr Angebot im Wettbewerb an dem lokalen Bedarf auszurichten und stetig fortzuentwickeln.

Die Monopolkommission unterstützt daher die Rückkehr zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung. Danach werden sämtliche Betriebsausgaben und Investitionen aus Fallpauschalen gedeckt. Politisch erwünschte Zusatzangebote ließen sich sodann in effizienter Weise durch wettbewerbs- konforme, wiederkehrende Ausschreibungen sicherstellen. Ein Abbau des bestehenden Investitionsstaus ist vor Ein- führung der Monistik nicht erforderlich.

Zur weiteren Stärkung wettbewerblicher Einflüsse auf die Krankenhausversorgung schlägt die Monopolkommission die Einführung spezieller Optionstarife in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Die Krankenkassen sollen für Optionstarife mit einzelnen Krankenhäusern selektive Versorgungsverträge abschließen. Den Versicherten wird die Möglichkeit eröffnet, durch ein freiwilliges Opting-Out einen günstigeren Tarif als den Standardtarif zu wählen und dafür im Gegenzug elektive Krankenhausleistungen nur in den ausgewählten Vertragskrankenhäusern ihrer Krankenkasse wahrzunehmen. In diesen Krankenhäusern können die Versicherten sodann weiterhin Behandlungen im vollen Umfang des gesetzlichen Standardtarifes in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftlichkeitsvorteile der Optionstarife sollen an die Versicherten in Form niedrigerer Beiträge weitergegeben werden. Hierbei ist eine Preisdifferenzierung wünschenswert, die den Versicherten korrekte Signale zur Wirtschaftlichkeit ihrer Tarifentscheidung übermittelt.

(...)

<- Zurück zu: Pressespiegel