
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) stellt den Rx-Trendbericht vor. "Rx" ist die international übliche Abkürzung für ärztliche Arzneiverordnungen. Der Rx-Trendbericht des ZI gibt eine monatlich aktualisierte Übersicht über sämtliche von Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegebenen Arzneiverordnungen von Vertragsärzten. Damit stellt das ZI in einer für die Öffentlichkeit einfach zugänglichen Form die Datengrundlage dar, mit der die Kassenärztlichen Vereinigungen das Verordnungsgeschehen steuern und Vertragsärzte zur Vermeidung von Regressforderung zeitnah beraten. Die Daten des ZI können hierfür spätestens 8 Wochen nach Ende eines Verordnungsmonats zur Verfügung stehen. (Foto: DAK / Schläger)
Mit neuem RX-Trendbericht für Ärzte wollen KVen die Arzneimittelausgaben besser steuern
Wie haben sich die Bruttoausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel in den vergangenen Quartalen entwickelt? Wie hoch ist der Anteil der Generika und wie groß der von Spezialpräparaten? Antworten finden sich im sogenannten Rx-Trendbericht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI). Der Rx-Trendbericht ist online verfügbar und basiert auf den monatlichen Arzneimittelabrechnungsdaten der Apotheken in Deutschland. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nutzen die Daten zur Beratung der Vertragsärzte. Die KBV hat diese Initiative der KVen heute gemeinsam mit dem ZI in Berlin vorgestellt.
"Die Krankenkassen werfen den Ärzten gerne vor, dass sie zu viel oder zu teuer verordnen würden. Noch bis Mitte dieses Jahres hatten die KVen aber gar nicht die Möglichkeit, den Vertragsärzten zeitnah entsprechende Daten zur Selbstüberprüfung zur Verfügung zu stellen und sie zu beraten. Das wird jetzt möglich", erklärte KBV- und ZI-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Seit dem Jahr 2009 sind die Apothekenrechenzentren gesetzlich verpflichtet, den KVen die Arzneiverordnungsdaten zur Verfügung zu stellen. Das ZI sammelt diese und leitet sie an die KVen weiter. Letztere können die Daten dann über einen geschützten nutzerbezogenen Dienst im KV-SafeNet* abrufen.
"Die KVen erhalten vom ZI plausibilisierte Verordnungsdaten für ihren Bereich innerhalb von 24 Werktagen nach Ende des Verordnungsmonats. So haben sie eine fundierte Grundlage, auf der sie einerseits Vereinbarungen mit den Kassen treffen und überprüfen und andererseits ihre Mitglieder hinsichtlich deren Verordnungen besser beraten können. Die Daten, die das ZI zur Verfügung stellt, gehen zurück bis Januar 2007", erläuterte der Geschäftsführer des ZI, Dr. Dominik Graf von Stillfried.
Als neue Anwendung geht der Rx-Trendbericht heute online. Er bietet allen Interessierten die Möglichkeit, auf der Website des ZI einen monatlichen Überblick über das Arzneimittelverordnungsgeschehen in der vertragsärztlichen Versorgung in ganz Deutschland zu erhalten. Neben der Entwicklung der Gesamtkosten sind dort die einzelnen Marktsegmente aufgeschlüsselt sowie die Wirkstoffkosten für bestimmte Indikationen, etwa Diabetes, Asthma und Krebserkrankungen. "Hier ist beispielsweise auf einen Blick erkennbar, dass teure Spezialpräparate ein Viertel der Gesamtausgaben für Arzneimittel in der GKV ausmachen. Damit haben die Patienten am medizinischen Fortschritt teil, die hohen Kosten dieser Präparate kann der verschreibende Arzt nicht beeinflussen!", betonte Müller.
Gemeinsam mit den KVen erstellt das ZI ein Analysetool, mit dem die KVen Kennzahlen zur Entwicklung der Arzneiverordnungen in ihren Zuständigkeitsbereichen untereinander vergleichen können. In einem nächsten Schritt erhalten auch die Vertragsärzte die Möglichkeit, von ihrer KV ein zeitnahes Feedback über die eigenen Verordnungen zu bekommen. Die Vertragsärzte werden sich dafür in ein geschlossenes KV-Portal einloggen und dort ihre Daten einsehen können. Damit können sie ihr Verordnungsverhalten mit dem ihrer Fachgruppe beziehungsweise Region vergleichen, um so eine bessere Selbsteinschätzung vornehmen und gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können.
[Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma Safenet Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.]
- Weiterführende Links
- www.kbv.de
- www.zi-berlin.de