Gebäudeansicht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in Köln (Foto: IQWiG)

Donnerstag, 03. Mai 2007

Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten bis Ende des Jahres

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird sich voraussichtlich bis Ende des Jahres vollständig auf die ihm aus der Gesundheitsreform zugewachsenen neuen Aufgaben eingestellt haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (16/5027) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/4927) hervorgeht, soll bis dahin der Methodenkatalog des IQWiG überarbeitet sein.

Das Institut, das bislang im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) lediglich den medizinischen Nutzen von Arzneimitteln geprüft hat, soll nunmehr auch deren Kosten bewerten. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie mit laufenden Bewertungsverfahren umgegangen wird. Dazu schreibt die Regierung, dass die neue Rechtslage seit dem 1. April zu berücksichtigen sei. Betroffen seien davon vier Medikamente.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das IQWiG wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung 2004 mit Sitz in Köln gegründet.

Die Regierung schreibt, Ziel der Neuregelung sei es, Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung den Zugang zu neuen Arzneimitteln zu sichern "und die Mehrkosten für die Beitragszahler auf den Umfang zu begrenzen, der durch den Zusatznutzen gerechtfertigt ist". Beim Patientennutzen solle insbesondere eine Verlängerung der Lebensdauer, die Verbesserung der Lebensqualität und die Verkürzung der Krankheitsdauer berücksichtigt werden. "Bei der wirtschaftlichen Bewertung sollen neben dem Patientennutzen auch die Angemessenheit und Zumutbarkeit einer Kostenübernahme durch die Versichertengemeinschaft angemessen berücksichtigt werden", heißt es weiter. Die Verfahrensordnung solle dem "internationalen Standard auf hohem Niveau" entsprechen. Genauer gefasst würden im Methodenpapier des IQWiG die Kriterien des Patientennutzens. Zudem würden die Beteiligungsrechte von Herstellern, Sachverständigen, Berufsvertretungen der Apotheker und Patientenvertretern ausgeweitet.

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