KBV und GKV lassen Malusregelung für Arzneimittel- Verordnungen ab 2008 entfallen
Die Vertragsärzte können aufatmen: Die Malus-Regelung entfällt ab 2008. "Es wird im nächsten Jahr für die niederge- lassenen Kolleginnen und Kollegen in den Rahmenvorgaben Arzneimittel keine drohenden individuellen Regresse mehr geben." Dies hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am 9. Oktober in Berlin erklärt.
Die jüngste Gesundheitsreform hat Rabattverträge zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Arzneimittelher- stellern deutlich gestärkt. Diese aber lassen eine vertretbare Umsetzung der sich hauptsächlich auf generische Substan- zen beziehenden Durchschnittskosten-Regelung nicht mehr zu. Rabattierte Arzneimittel sind gesetzlich aus der Durch- schnittskosten-Regelung herauszunehmen. Für nahezu alle generischen Substanzen bestehen mittlerweile Rabattverträge.
Stattdessen haben sich die Bundesvertragspartner auf eine Liste von zwölf Arzneimittelgruppen für verordnungsstarke Gebiete verständigt. Über die Festlegung von Zielquoten in diesen zwölf Gruppen lassen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. Die KBV und die Spitzenverbände der Kranken- kassen empfehlen den Verhandlungspartnern auf Landes- ebene, auf dieser Grundlage im Rahmen regionaler Ziel- vereinbarungen gemeinsame Regelungen zu treffen.
Die KBV und die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- kassen haben sich zudem auf ein Ausgabenplus von 4,1 Prozent (das entspricht mehr als einer Milliarde Euro) verständigt. Dieses Volumen bezieht sich aber nur auf die Anpassungsfaktoren, die auf der Bundesebene verhandelt werden, wie die Zahl und Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen und Innovationen. Andere Faktoren, zum Beispiel die Verlagerung zwischen den Leistungsbe- reichen, werden bei den regionalen Verhandlungen berücksichtigt. "Wir sind im Großen und Ganzen mit dem Vereinbarten zufrieden. Allerdings ist zu wünschen, dass die Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante Versorgung bei den nachfolgenden regionalen Verhandlungen angemessen einberechnet wird", betonte Müller.
"Diese Rahmenvorgaben stärken eine innovative ambulante Arzneimittelversorgung, bei der individuelle Therapiespiel- räume als Grundlage der Qualität der Patientenversorgung dienen", sagte Müller und fuhr fort: "Zugleich ruht die Verantwortung für die Arzneimittelausgaben auf mehreren Schultern, und das ist gut so. Die Vertragsärzte sind sich ihrer Mitverantwortung wohl bewusst. Wo immer günstige Nachahmerpräparate einsetzbar sind, verordnen sie diese auch. Doch sind genauso Krankenkassen, Arzneimittelher- steller, Apotheker und Patienten für die Höhe der Ausgaben verantwortlich und können diese beeinflussen. Was aber nicht passieren darf, ist, dass der Arzt zum Bestpreis- Agenten der Krankenkassen wird und sich vornehmlich mit Preisvergleichen beschäftigt."
Die Verantwortung für das Preisgeschehen sollte bei den Marktpartnern, besonders bei den Krankenkassen und der pharmazeutischen Industrie, liegen, forderte der KBV-Vorstand. Denkbar seien beispielsweise regionale Preisvereinbarungen von Krankenkassen und Apothekern, so Müller. Er unterstrich, dass Aufgabe der Ärzte die Indikationsstellung und die Wirkstoffauswahl bleiben müsse.
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- kbv.de