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Freitag, 20. August 2010

Hausarztzentrierte Versorgung: Die Pläne des Gesundheitsministers Rösler?

Von: Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Die gesetzlich verankerte Pflicht der Krankenkassen, Hausarzt-Verträge abzuschließen, wird nicht angetastet. Die Regierungskoalition CDU/CSU/FDP hält an den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung von 2009 vielmehr ausdrücklich fest. Der Vorwurf seitens des Bundesverbandes der Hausärzte, Zusagen und Festlegungen des Koalitionsvertrages würden gebrochen, war deshalb von Anfang an unzutreffend.

Begrenzung der Honorarzuwächse statt Honorarkürzung

Allerdings werden angesichts des milliardenschweren Defizits und der Wirtschaftskrise alle Beteiligten ihren Teil zur finanziellen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen müssen. Das gilt für die Ärzte in der Regelversorgung, wie auch in der hausarztzentrierten, selektivvertraglichen Versorgung (§ 73 b SGB V). Ebenso wie in der kollektivvertraglichen Versorgung gilt für die Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung, dass keine Honorare gekürzt, sondern die Honorarzuwächse wie bei allen anderen Ärzten begrenzt werden. Andernfalls würde eine Ärztegruppe bevorzugt, nämlich die Ärzte, die im Hausärzteverband sind.

Vergütung neu abgeschlossener Hausarztverträge

Grundsätzlich gilt: Alle künftig neu abgeschlossenen HzV-Verträge sollen sich am Vergütungsniveau der hausärztlichen Versorgung im Kollektivvertragssystem "orientieren". Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Vergütung in der HzV künftig auf die Werte festgeschrieben werden soll, die der Berechnung der Regelleistungsvolumina in der kollektivvertraglichen hausärztlichen Versorgung zu Grunde liegen. Das wäre schon deswegen falsch, weil die Regelleistungsvolumina nicht alle Bestandteile der kollektivvertraglichen Versorgung abbilden. Vielmehr wird im Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden sein, wie die Regelung im Einzelnen auszugestalten ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass höhere Honorare für Hausärzte in HzV-Verträgen gegenüber den Beitragszahlern und kollektivverträglich tätigen Hausärzten z. B. dann zu rechtfertigen sind, wenn diese durch Effizienzsteigerungen und Einsparungen in anderen Bereichen (z.B. bei der Verordnung von Arzneimitteln) kompensiert werden. Dies sieht das geltende Recht bereits vor. Ebenso ist zu prüfen, wie die Vergütung von Leistungen in der hausarztzentrierten Versorgung zu regeln sind, die in der kollektivvertraglichen Versorgung gar nicht erbracht werden.

Klar ist: Hausärztinnen und Hausärzte leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit für die Patienten. Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung und die Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit insgesamt zu verbessern. Dazu gehört z.B. auch eine bessere Honorierung der hausärztliche Grundleistungen wie z. B. des Hausbesuchs.

Bestandsschutz für bestehende Verträge

Bestehende Verträge werden durch die gesetzliche Neuregelung nicht berührt. Es gibt Bestands- und Vertrauensschutz für HzV-Verträge, die bis zu einem Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf (voraussichtlich Ende September 2010) entweder durch Vertragsschluss oder durch eine Schiedsentscheidung zu Stande gekommen sind.

Deswegen ist auch die Darstellung des Hausarztverbands falsch, die Koalition beschneide die hausärztliche Versorgung. Das Gegenteil ist der Fall.

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