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Freitag, 22. März 2013

Grüne und Linke verlangen Strafvorschriften für Korruption im Gesundheitswesen

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Gesetz, das die Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. In einem entsprechenden Antrag (17/12693) verlangen die Grünen ferner die Einführung von Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen. Nach dem Vorbild des amerikanischen "Physician Payment Sunshine Act" sollen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen "zur regelmäßigen Veröffentlichung von Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art sowohl auf Geber- als auch auf Nehmerseite verpflichtet werden", meinen die Grünen.

Nach Ansicht der Abgeordneten müssen Patienten darauf vertrauen können, dass sich Ärzte und andere Leistungsanbieter im Gesundheitswesen bei der Behandlung ausschließlich an medizinischen Maßstäben orientieren. Damit die Patienten eine informierte Entscheidung über eine für sie geeignete Behandlung treffen könnten, müsse das Vertrauensverhältnis zu den Behandelnden frei von äußeren, ökonomischen Einflüssen bleiben.

"Korruption im Gesundheitswesen höhlt dieses Vertrauensverhältnis aus und schädigt nachhaltig die besondere Schutzwürdigkeit von Kranken", schreiben die Abgeordneten. Durch die Bereicherung Einzelner entstünden dem Gesundheitswesen zudem erhebliche ökonomische Schäden.

Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, ob sie korruptives Verhalten niedergelassener Vertragsärzte oder der Pharmaindustrie und anderer Unternehmen, das auf die Beeinflussung der Leistungserbringung im Gesundheitswesen abzielt, als strafwürdig ansieht. In einer Kleinen Anfrage (17/12358) erkundigt sich die Linke ferner danach, ob die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesinitiative plant. Seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 stehe fest, "dass die ‚Bestechung' von niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten durch die Pharmaindustrie nach jetziger Gesetzeslage nicht strafbar ist", schreibt die Linke. Die Bundesregierung habe in einer Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der Linken (17/10547) zugesagt, etwaige Konsequenzen aus dem BGH-Beschluss sorgfältig zu prüfen.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Bundesregierung im August 2012 eine Abfrage bei den für die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften zuständigen Institutionen und Verbänden (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und GKV-Spitzenverband) gestartet habe. Im Januar 2013 seien dem Gesundheitsausschuss dann viele, aber nicht alle Antworten dieser Institutionen und Verbände in einem nichtöffentlichen Bericht zur Verfügung gestellt worden.

Nach dem Willen der Linken sollen nun alle Antworten "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, da sie von öffentlichem Interesse sein dürften". Insbesondere interessiert die Abgeordneten, wie oft durch die zuständigen Landesärztekammern berufsrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung eingeleitet worden seien und unter welchen Voraussetzungen es bei einem solchen Verstoß zu einem Widerruf der Approbation gekommen sei. Ferner stellen die Linken die Frage, wie häufig Vertragsärzten in den vergangenen fünf Jahren wegen korruptiven Verhaltens die Kassenzulassung entzogen worden sei.

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