
Das Gesundheitswesen ist eine ständige Baustelle der Parlaments- arbeit. Auf der Ausschuss-Agenda stehen unter anderem die Weiter- entwicklung der Reformen der ge- setzlichen Krankenversicherung, Patientenrechte und ärztliche Be- lange gleichermaßen, sowie ethi- sche Fragen der Medizin und die Arzneimittelsicherheit. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden. In der 16. Wahl- periode hat der Bundestag 22 stän- dige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse unterschei- den sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungs- ausschuss, Gemeinsamen Aus- schuss und Untersuchungsaus- schüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parla- ment, mit Abgeordneten der ver- schiedenen Fraktionen besetzt. In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehr- heitsfähigen Kompromiss zu fin- den. Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen informieren. (Foto: Saal / DBT, Kohlmeier)
Gesundheitsausschuss: Elektronische Gesundheits- karte unter Experten umstritten
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist unter Experten weiter umstritten. Dies zeigte sich am 25. Mai bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu je einem Antrag der FDP-Fraktion (16/11245) und der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen (16/12289). Während etwa der Einzelsachverständige Manfred Zipperer betonte, das Daten- schutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte werde "den höchsten Anforderungen gerecht", äußerten andere Experten an diesem Punkt Bedenken.
Die FDP-Fraktion mahnt in ihrem Antrag zu einem "Morato- rium für die elektronische Gesundheitskarte", es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Daten- sicherheit erfüllt sind. Weder Kostenträger noch staatliche ###SLIDESHOW###Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere "Dritte" dürften Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.
Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhal- tung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Zudem betonen sie, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe. Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teil- nehmen oder nicht".
Zipperer sagte, das Konzept stelle schon jetzt sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Cord Bartels von der Gesellschaft für Telematikanwendun- gen der Gesundheitskarte, gematik, versicherte, der Daten- schutz werde bei der Gesundheitskarte durch "weitreichende Vorkehrungen sichergestellt". Von einem vorbildlichen Sicherheitsniveau sprach der Einzelsachverständige Pro- fessor Peter Haas. Kein Land unternehme hier so viele An- strengungen wie die Bundesrepublik.
Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sah dagegen den gewünschten Sicherheitsstandard nicht erreicht. Das derzei- tige System sei aber eventuell vertretbar, wenn die vorhan- denen Probleme gelöst werden. Für das Aktionsbündnis "Stoppt die e-Card" wandte sich Silke Lüder gegen eine zentrale Speicherung von Krankenhausdaten. Der Einzel- sachverständige Kai-Uwe Steffens warnte vor der Entsteh- ung eines "Datenberges", der "Begehrlichkeiten wecken" werde. Wenn etwa nach einem Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Straf- verfolgung entstehen.
Professor Christoph Fuchs von der Bundesärztekammer warb dafür, Bedenken in der Ärzteschaft gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte abzubauen. Dabei sei das Prinzip der Freiwilligkeit von "zentraler Bedeutung". Günther Buchholz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sagte, man werde in Zukunft elektronische Kommunikation benötigen, aber brauche Zeit, die Leistungsanbieter damit vertraut zu machen.
- Weiterführende Links
- www.bundestag.de
- www.gematik.de