Persönliche Abstimmung im Deutschen Bundestag (Foto: DBT)

Freitag, 24. Oktober 2008

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations- strukturen in der GKV (GKV-OrgWG) beschlossen

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Am 17. Oktober stimmten die Abgeordneten über den Ent- wurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisations- strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- OrgWG) ab. Es ermöglicht einen fairen Wettbewerb der Krankenkassen und gilt als wichtiger Schritt zur Einführung des geplanten Gesundheitsfonds. Von den 552 abgegebenen Stimmen haben neben 2 Enthaltungen 386 Abgeordnete zugestimmt und 164 Parlamentarier das Gesetz abgelehnt.

Kassen sollen auch Pleite gehen können

Der Regierungsentwurf (16/9559) sieht vor, dass zum 1. Januar 2010 Krankenkassen Insolvenz anmelden können, wenn keine Kapitaldeckung vorhanden ist. Auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen sollen dann Pleite gehen können. Alle Krankenkassen sollen verpflichtet werden, für ihre Versorgungszusagen ausreich- endes Deckungskapital zu bilden. Dafür ist ein Zeitraum von maximal vierzig Jahren vorgesehen.

Bundesländer werden entlastet

Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie DAK, Barmer und Techniker Krankenkasse. Nach dem Regierungsentwurf sollen bei einer Pleite einer der 16 Ortskrankenkassen oder anderer Kassen unter Landes- aufsicht nicht mehr die Bundesländer haften. Stattdessen sollen die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart ein- springen. Sollten diese überfordert sein, müssten notfalls andere Krankenkassen aushelfen. In Deutschland gibt es neben den Ortskrankenkassen Betriebs- und Innungskran- kenkassen sowie Ersatzkassen.

Schutzmaßnahmen gegen die Pleite

Schließung oder Insolvenz einer Kasse sind jedoch nur die ultima ratio. Der Gesetzentwurf umfasst deshalb vorbeu- gende Maßnahmen, damit es möglichst nicht dazu kommt. So sollen die Ortskrankenkassen untereinander Verträge über Finanzhilfen abschließen können. Im Notfall soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben. So könnten beispielsweise Fusionen klammer Kassen mit finanzstärkeren gefördert werden.

Keine Haftung der Länder bei Altersversorgung

Um künftige Versorgungsanwartschaften abzusichern, sollen die Krankenkassen Beiträge an den Pensionssicherungs- verein zahlen. Bereits zum 1. Januar 2009 soll die bisherige Haftung der Länder für Altersversorgungszusagen von insol- venzunfähigen landesunmittelbaren Krankenkassen entfal- len. Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf Ergänzungen der Risikostrukturausgleichsverordnung. Sie sind für die Zuweisung der standardisierten Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds notwendig.

Maximalbelastung festgelegt

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisations- strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht zudem Regelungen zum Aufbau einer Liquiditätsreserve und zur Umsetzung der Konvergenzklausel vor. Damit soll sicherstellt werden, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet wird.

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