
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. besteht seit über 70 Jahren mit mehr als 2.600 Mitglieder, die in der Erforschung und Behandlung hämatologischer und onkologischer Erkrankungen tätig sind. Mit der Ausarbeitung von Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula, von Behandlungsleitlinien und -empfehlungen sowie mit der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsseminaren fördert die Fachgesellschaft die hochwertige Versorgung von Patienten mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen. (Foto: Techniker)
DGHO plädiert für einheitliche Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen
Mit dem Versorgungsgesetz will der Gesetzgeber erstmals einen sektorübergreifenden Ordnungsrahmen für die ambulante Onkologie schaffen. Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. begrüßt die im Gesetzentwurf geplante Aufhebung der sektoralen Grenzen zugunsten eines ambulanten spezialärztlichen Sektors. Allerdings betont die Fachgesellschaft auf ihrer Pressekonferenz in Berlin, dass jetzt dringend einheitliche Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen für alle Leistungserbringer auf hohem Niveau definiert werden müssen.
"Der geplante freie Marktzugang wird für die niedergelassenen Onkologen und die Krankenhäuser zu einem stärkeren Qualitätswettbewerb um die Patienten führen", prognostiziert Prof. Gerhard Ehninger, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO in Berlin. Die zunehmende Komplexität und die rasante Entwicklung der Therapieoptionen in der Onkologie erfordern von den behandelnden Ärzten ein hohes Maß an Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen. "Das alles kann ein Organfacharzt nicht leisten, wenn er pro Quartal nur eine Handvoll Krebspatienten sieht. Teure und nebenwirkungsträchtige medikamentöse Tumortherapien gehören deshalb in die Hand von onkologisch hochqualifizierten Ärzten", erklärt Ehninger. Die bislang in der Weiterbildungsordnung definierte Zusatzbezeichnung ‚Medikamentöse Tumortherapie’ ist aus Sicht der Fachgesellschaft als einziges Qualifikationsmerkmal nicht ausreichend. "Krebs ist keine Erkrankung eines einzelnen Organs, sondern eine systemische Erkrankung, die ganzheitlich betrachtet und behandelt werden muss", so der DGHO-Vorsitzende weiter. Wichtig ist deshalb aus Sicht der Fachgesellschaft nicht zuletzt die nachgewiesene Expertise für die Behandlung mit Zytostatikatherapien, die für alle im neuen Sektor tätigen Ärzte gleich ist.
Onkologische Zentren: flächendeckend, ganzheitlich, interdisziplinär
Von zentraler Bedeutung ist laut DGHO auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung einer ‚ambulanten spezialärztlichen Versorgung’, die eine enge Verzahnung zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten notwendig macht. "In kaum einem anderen Bereich des Gesundheitswesens ist die Aufhebung der Sektoren für die Patienten so notwendig wie in der Onkologie", erläutert Prof. Mathias Freund, Sekretär und Schatzmeister der DGHO. Deshalb zertifiziert die DGHO bereits seit 2007 sektorübergreifende, interdisziplinäre Onkologische Zentren. Kerngedanke dieser Zentren ist die Sicherung der Qualität in der Diagnostik und Behandlung der Krebspatienten durch Schaffung professioneller und interdisziplinärer Strukturen und die Festlegung definierter und leitliniengerechter Abläufe. Die Leitung eines Onkologischen Zentrums muss nicht zwingend bei einem Hämatologen oder internistischen Onkologen liegen. "Entscheidend sind allein die Qualifikation und Tätigkeit des Spezialisten, nicht die Facharztbezeichnung", betont Freund. Eine wichtige Entwicklung in den Onkologischen Zentren sind die interdisziplinären Bereiche für die stationäre und ambulante Chemotherapie. Inzwischen hat die DGHO in ganz Deutschland 40 Onkologische Zentren zertifiziert und schafft mit ihrer Initiative für eine gute Zertifizierungspraxis in der Medizin mehr Transparenz und damit mehr Sicherheit für die Patienten.
Das ärztliche Gespräch als zentrale Leistung am Patienten
Die Qualität der onkologischen Versorgung hängt entscheidend von der professionellen Beratung und Betreuung der Patienten ab. Das Ausmaß, in dem die Einnahme von Medikamenten mit den Empfehlungen des Therapeuten übereinstimmt, ist entscheidend von einer gelungenen Kommunikation zwischen Arzt und Patient abhängig. „Leider ist das Arzt-Patienten-Gespräch in der Leistungshonorierung deutlich unterbewertet im Vergleich zu technischen Leistungen“, konstatiert Dr. Friedrich Overkamp, Vorsitzender der DGHO. Die Fachgesellschaft fordert deshalb, das ärztliche Gespräch aus der Pauschale der Vergütungssystematik herauszunehmen und in einer angemessenen Einzelvergütung abzubilden. Die Neustrukturierung der ambulanten onkologischen Versorgung nach dem geplanten Versorgungsgesetz müsse auch beinhalten, dass das ärztliche Gespräch eine entsprechende Aufwertung erfährt, so Overkamp weiter.
Behandlung der kurzen Wege am Berliner Onkologischen Zentrum Nord
Wie der ambulante und stationäre Sektor unter dem Dach eines Onkologischen Zentrums erfolgreich zusammenarbeiten, zeigt ein Beispiel aus Berlin. Das Onkologische Zentrum Nord am Vivantes Klinikum Spandau ist eines von drei durch die DGHO zertifizierten Berliner Onkologischen Zentren. "Das Qualitätssiegel der DGHO zeigt, dass Berliner Krebspatienten bei uns eine individuelle Behandlung auf hohem medizinischem Niveau erhalten", sagt Prof. Ernst Späth-Schwalbe, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie am Vivantes Klinikum Spandau. Die einzelnen Fachdisziplinen arbeiten innerhalb und außerhalb des Klinikums Hand in Hand und schaffen für die Patienten eine Behandlung der kurzen Wege. Dabei profitieren die Patienten von der Kontinuität der Ansprechpartner. Wie gut die Zusammenarbeit in den lokalen Netzwerken und multidisziplinären Teams funktioniert, zeigen die Ergebnisse von Patientenumfragen. "94 Prozent unserer Patienten fühlen sich ‚voll und ganz informiert’, und drei Viertel sind sehr zufrieden mit der Organisation zwischen stationärem Krankenhausaufenthalt und ambulanter Behandlung", so Späth-Schwalbe.
- Weiterführende Links
- www.dgho.de