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Montag, 14. November 2011

DGEM: Künstliche Ernährung kann stationär jetzt zusätzlich abgerechnet werden

Von: DGEM / Pressemitteilung

Erstmals wird im kommenden Jahr enterale und parenterale (künstliche) Ernährung in den OPS-Katalog (Operationen- und Prozedurenschlüssel) als medizinische Nebenbehandlung für Patienten mit künstlicher Ernährung, die keine Intensivtherapie erhalten, aufgenommen. Damit können diese beiden Formen der zusätzlichen Ernährung für Krankenhauspatienten im Rahmen der Diagnosis Related Group (DRG) auch codiert und vom Krankenhaus innerhalb des DRG-Systems als Extrakosten abgebildet werden. Dies bedeutet einen weiteren Fortschritt in der Abbildung der Behandlung von Mangelernährung bei kranken Menschen.

Durch die Aufnahme in den Katalog wird nun erstmals zusätzlich zur üblichen Abrechnung der medizinischen Behandlung die gezielte Versorgung mit künstlicher Ernährung gewährleistet. Bislang musste diese Zusatzleistung innerhalb der normalen medizinischen Versorgung, ohne die Berechnung des Mehraufwandes, erbracht werden. "Damit steigt die Motivation, Patienten im Krankenhaus bei Bedarf mit Zusatzernährung zu versorgen", sagt Prof. Arved Weimann, Vizepräsident der DGEM. Dadurch könne eine Mangelernährung, die oft bereits vor dem Krankenhausaufenthalt bestünde, adäquat behandelt und längere Liegezeiten häufig verhindert werden.

Nach jahrelanger Antragstellung und konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Vertretern des DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) konnten dies die beteiligten Fachgesellschaften, Bundesverband Geriatrie e.V., Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V., Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM), erreichen.

Hintergrund

Das DRG-Abrechnungssystem (Desease Related Groups) für deutsche Krankenhäuser basiert auf der Grundlage von so genannten Fallpauschalen. Das bedeutet, Behandlungsfälle werden in einzelne Typen (Basis sind Diagnosen und Behandlungsabläufe) eingeteilt und je nach Typ und vorgegebenem Abrechnungsschlüssel bei den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Die Fallpauschalen dienen nicht der Bestimmung der medizinischen Behandlung, sondern sollen den Aufwand, der aufgrund von Vorerfahrungen in so genannten Kalkulationskrankenhäusern mit der Behandlung ermittelt wurde, wiederspiegeln.

Vorabkatalog OPS 2012

www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2012/index.htm

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