BVA droht mit Konsequenzen gegen Kassenvorstände bei Abweisung von Versicherten
Bedauerlicherweise muss das Bundesversicherungsamt (BVA) feststellen, dass immer noch Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung
versuchen, Versicherte der - demnächst geschlossenen - City BKK mit fadenscheinigen Argumenten von einem Wechsel abzuhalten.
"Dieses skandalöse Verhalten ist unerträglich und nicht hinnehmbar", erklärte der Präsident des BVA, Dr. Maximilian Gaßner. "Es ist einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft unwürdig, dass die Rechtspflicht zur Beratung der Versicherten zur Abwehr unerwünschter Mitglieder missbräuchlich instrumentalisiert wird. Das gilt insbesondere für "Ratschläge" an kranke oder pflegebedürftige Versicherte, wonach die nahtlose Fortsetzung der Versorgung bei einem Wechsel "problematisch" sein könne."
Dr. Gaßner weiter: "Hier wird die Angst kranker Menschen ausgenutzt, um sie als unerwünschte Kassenmitglieder in rechtswidriger Weise abzuwehren. Die Schließung der City BKK schafft für die Versicherten eine angespannte und auch rechtlich außergewöhnliche Lage, in die sie sich nicht freiwillig begeben haben. Sie stehen nicht vor der Wahl, ihre Kasse zu wechseln oder nicht; ihre alte Kasse existiert am 1. Juli 2011 nicht mehr! Daher steht das System der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Gesamtheit aller Krankenkassen in der rechtlichen - und moralischen - Pflicht, die Versorgung weiter zu gewährleisten. Wir gehen daher davon aus, dass nicht nur eine Pflicht zur Aufnahme der City BKK-Mitglieder besteht, sondern dass laufende Leistungen zunächst einmal auch nahtlos fortzusetzen sind."
Sollte ein Versicherter der City BKK von irgendeiner Krankenkasse bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes "abgewimmelt" werden, so sollte sich dieser unverzüglich beim Vorstand dieser Krankenkasse beschweren. Zudem kann sich der Versicherte jederzeit an das BVA wenden.
Das BVA geht jeder Beschwerde ggf. auch mit Prüfungen vor Ort nach und fordert die Krankenkassen zu rechtsstaatlichem Verhalten auf. Sollte eine Krankenkasse dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das BVA Aufsichtsmittel gegen die betreffende Krankenkasse anwenden. Zudem hat das BVA schon einzelne Vorstände von Krankenkassen einbestellt.
In diesem Zusammenhang weist Dr. Gaßner darauf hin, dass das BVA Vorstände zur Verantwortung ziehen werde, sollte sich herausstellen, dass Versicherte systematisch und planmäßig mit Billigung des Vorstandes von einem Beitritt zu dieser Krankenkasse abgehalten werden.
Bereits zuvor teilte das BVA öffentlich mit, dass Mitglieder und Versicherte der City BKK durch die Schließung ihrer Kasse nicht das Recht auf Mitgliedschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren. Sie können eine neue Krankenkasse wählen. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Sollte ein Mitglied der City BKK von irgendeiner Krankenkasse mit unzureichenden Informationen oder in sonstiger Weise bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes "abgewimmelt" worden sein, so sollte sich dieses Mitglied unverzüglich beim Vorstand dieser Kasse beschweren. Auch dem Bundesversicherungsamt liegen erste Beschwerden von Mitgliedern der City BKK vor, die mit Aussagen der folgenden Art eingeschüchtert werden sollten: "Bei uns müssen Sie sich aber ganz hinten anstellen!" oder "Ob Sie Ihre gewohnten Leistungen bei uns auch bekommen, müssen wir erst einmal gründlich prüfen!" Dazu kam noch die "Empfehlung" einer anderen Kasse, womit die Interessenten als potentielle neue Mitglieder erkennbar "vergrault" werden sollten.
Der Präsident des Bundesversicherungsamt, Dr. Maximilian Gaßner, erklärt dazu: "Die City BKK-Mitglieder sollten sich nicht bange machen lassen. Solche Verhaltensweisen anderer Kassen sind klar rechtswidrig. Soweit wir als Aufsichtsbehörde davon erfahren, werden wir dem in aller Konsequenz nachgehen."
Gaßner begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung einer "Task-Force" beim BKK-Bundesverband. Diese soll möglichst umgehend auftretende Streitfragen zwischen den Krankenkassen ohne Belastung des betroffenen Versicherten einvernehmlich lösen.
- Weiterführende Links
- www.bundesversicherungsamt.de
- www.citybkk.de