Die zur Verfügung stehenden Anwendungen mit der elektronischen Gesundheitskarte lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Die Pflichtanwendungen sind für alle Versicherten gleich. Dazu zählen die Übermittlung der Versichertendaten mit der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen eines Rezeptes mit der eGK sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Karte. Über die Nutzung der freiwilligen, medizinischen Anwendungen entscheidet der Versicherte ganz allein. Nur mit seiner Zustimmung können Notfalldaten auf der Karte hinterlegt oder eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker angelegt werden. Sowohl die Pflichtanwendungen als auch Notfalldaten und Arzeimitteldokumentation sind unmittelbar nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar. Weitere medizinische Anwendungen wie der elektronische Arztbrief, Patientenquittung und elektronische Patientenakte folgen schrittweise. (Quelle und Fotos: gematik)

Montag, 17. Oktober 2011

Bundesweite Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte hat begonnen

Von: Bundesministerium für Gesundheit, gematik / Presseinformationen

Der Anfang ist gemacht: Nach intensiven Vorarbeiten statten die gesetzlichen Krankenkassen ab Oktober 2011 ihre Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte aus. Schon von Beginn an trägt die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild dazu bei, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Dies dient dem Ziel, die Versorgung der Patientinnen und Patienten qualitativ zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.

###SLIDESHOW###Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für den Aufbau einer Telematikinfrastruktur ausgesprochen, die "die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können". Weiter heißt es: "Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität." Deshalb erfolgt eine stufenweise Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, bei der Sicherheit und Praktikabilität an oberster Stelle stehen. Alle an der Einführung der Gesundheitskarte beteiligten Akteure bekennen sich zum Datenschutz und der Wahrung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Arzt.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt stufenweise - ab dem 01.10.2011 gilt die elektronische Gesundheitskarte als gültiger Versicherungsnachweis

Vor Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten an die Versicherten wurden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte

Wenn Versicherte, die keine Krankenversichertenkarte mehr haben, mit ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte auf eine Praxis treffen, die noch nicht entsprechend ausgestattet ist, werden sie auf jeden Fall behandelt. Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten müssen dann durch das Praxispersonal auf einem anderen Weg ermittelt werden.

Mittelfristig werden nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die Krankenkassen ausgestellt und die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten entsprechend.

Bei der jetzt startenden Kartenausgabe verfügt die elektronische Gesundheitskarte über einige wichtige Zusatzfunktionen:

  • Die auffälligste Neuerung ist das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte. Mit der elektronischen Gesundheitskarte bekommt nun jeder gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Karte mit Foto. So kann der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegenwirkt werden. Kinder unter 15 Jahren und schwer Pflegebedürftige, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, benötigen kein Lichtbild auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Die Krankenkassen melden sich bei ihren Versicherten mit der Bitte, ein Lichtbild bereitzustellen, das auf ihre elektronische Gesundheitskarte gedruckt wird.
  • Zunächst sind auf der elektronischen Gesundheitskarte wie auf der bisherigen Krankenversichertenkarte die Verwaltungsdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. Neu wird die Angabe des Geschlechts sein. Weitere Informationen werden erst dann gespeichert, wenn die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht.
  • Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann die europäische Versichertenkarte abgedruckt sein. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.

Alle weiteren Anwendungsmöglichkeiten werden zurzeit noch entwickelt und dann gründlichen Tests unterzogen. Sie können schrittweise eingeführt werden, ohne dass die Karte ausgetauscht werden muss.

Ziel: Eine Telematikinfrastruktur zur besseren Kommunikation

Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt auch immer davon ab, ob dem behandelnden Arzt  alle behandlungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen. Heute werden Unterlagen wie Laborberichte, Untersuchungsergebnisse oder Operationsberichte oft noch auf dem Papierweg verschickt und liegen bei der Behandlung nicht rechtzeitig vor.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte soll deshalb eine verbesserte und bundesweit einheitliche Kommunikationsinfrastruktur – vergleichbar mit einem Straßennetz – aufgebaut werden. Diese neue Infrastruktur ermöglicht den sicheren Austausch von für die Behandlung notwendigen medizinischen Informationen. Dies verbessert die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung. Mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte ist nun der erste Schritt dazu getan. Die weiteren Schritte sind in Vorbereitung.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie haben Prioritäten für die Entwicklung und Einführung der nächsten Anwendungsmöglichkeiten beschlossen:

  • Zukünftig sollen Verwaltungsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online aktualisiert werden können. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig.
  • Auf freiwilliger Basis können Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z.B. über bestehende Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch Informationen zu Schwangerschaft, Implantaten etc. Die Kontaktdaten des behandelnden Arztes können ebenso gespeichert werden wie die der im Notfall zu verständigenden Angehörigen. Im Notfall können diese Informationen von Ärzten bzw. Rettungsassistenten auch ohne Mitwirkung der Patienten gelesen werden. Es ist darüber hinaus vorgesehen – auf Wunsch der Patienten – auch einen Hinweis auf das Vorhandensein einer Organspendeerklärung aufzunehmen.
  • Geplant ist auch die Einführung einer sicheren Kommunikation zwischen Ärzten. Heute wird vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt zum einen dazu, dass einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht immer zeitnah zur Verfügung stehen. Zum anderen muss ein Arztbrief später in der Praxis aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in der Praxis-Software zur Verfügung stehen. Die Voraussetzungen für einen schnellen und sicheren elektronischen Austausch von Informationen werden jetzt geschaffen. Zukünftig können Befunde dann schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt werden.
  • Eine weitere Anwendung ist die Unterstützung einer einrichtungsübergreifenden Behandlungsdokumentation zu einem Patienten, wenn mehrere Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die Behandlung eines Patienten eingebunden sind.

Die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sind auf diese Anwendungen vorbereitet. Die Notfalldaten können – wenn der Versicherten dies wünscht – ohne Austausch der Karte in Zukunft aufgebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tests erfolgreich durchlaufen und die strengen Sicherheitsregeln einhalten. In weiterer Zukunft sind z.B. neben Notfalldaten und Organspendeerklärungen auch eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte denkbar, auf die über die Gesundheitskarte zugegriffen werden kann.

Patientenrechte werden durch die elektronische Gesundheitskarte gestärkt

Das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Versicherten steht bei der elektronischen Gesundheitskarte im Mittelpunkt. Zwar ist die Speicherung von medizinischen Daten noch in der Vorbereitungsphase, dennoch steht jetzt schon fest: Die Versicherten können selbst bestimmen, ob und welche medizinischen Daten auf ihrer Karte gespeichert werden. Es ist geplant, Patiententerminals aufzubauen, an denen die Versicherten die Daten auf ihrer Karte einsehen können. Lediglich die Verwaltungsdaten müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert sein.

Datenschutz hat höchste Priorität

Die elektronische Gesundheitskarte ist in jedem Falle sicherer als die bisherige Krankenversichertenkarte. Deshalb hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Ablösung der Krankenversichertenkarte gefordert. Während auf der bisherigen Krankenversichertenkarte schützenswerte Daten nicht verschlüsselt werden können, ist dies in Zukunft mit der elektronischen Gesundheitskarte gewährleistet. Beim Auslesen von medizinischen Daten gilt das Zwei-Schlüssel-Prinzip: Erst wenn die Karte im Terminal steckt, der Arzt sich durch seinen Heilberufsausweis authentifiziert und der Patient seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingibt, können die Daten entschlüsselt und gelesen werden. Eine Ausnahme bildet der Notfalldatensatz. Die hier hinterlegten Daten können durch einen Arzt oder Rettungsassistenten mit dem entsprechenden Ausweis ausgelesen werden. Zum Auslesen der administrativen Versichertenstammdaten ist dagegen keine PIN und kein Heilberufsausweis notwendig.

Fazit: Die elektronische Gesundheitskarte wird zusammen mit der Telematikinfrastruktur zu einer besseren Patientenversorgung, mehr Selbstbestimmung der Versicherten und mehr Wirtschaftlichkeit führen.

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