
Das vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" finden Sie als pdf-Dokument am Ende dieser Seite. (Foto: dpa)
Bundestag hat die Sparmaßnahmen bei Medikamenten gesetzlich beschlossen
Der Bundestag hat am 18. Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz beinhaltet neben technischen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen oder Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften auch fristgebundene Regelungen. So werden die befristeten Übergangsregelungen zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus letztmalig um ein Jahr bis zum 30. Juni 2011 verlängert.
Darüber hinaus werden Maßnahmen im Arzneimittelbereich umgesetzt.
Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von derzeit 6 % auf 16 % angehoben sowie ein Preisstopp für zu Lasten der GKV abgegebene Arzneimittel festgelegt. Die Regelungen gelten für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis 31. Dezember 2013. Damit wird die GKV um rd. 1,15 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Dies ist unerlässlich, um ausufernde Ausgaben im Arzneimittelbereich zu bremsen und die finanzielle Stabilität der GKV zu sichern.
Im Zuge der Einführung der Telematikinfrastruktur wird zur Verbesserung des Datenschutzes und zur Missbrauchsbekämpfung ein modernes Versichertenstammdatenmanagement aufgebaut. Damit können durch Nutzung der sicheren Telematikinfrastruktur insbesondere ungültige sowie als verloren oder gestohlen gemeldete Karten erkannt werden.
Gesundheitskarte: Telematikinfrastruktur für einen sicheren Datenaustausch
Die Leistungsfähigkeit der Ärztinnen und Ärzte ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Diagnose und Therapie. Sie wird dadurch unterstützt, dass schnell und sicher wichtige Informationen verfügbar sind und zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden können. Die zunehmende Spezialisierung in der Medizin führt häufig dazu, dass medizinische Informationen bei verschiedenen Ärzten dokumentiert und archiviert werden. Im Behandlungsfall kommt es darauf an, dass die Ärztin oder der Arzt schnell auf alle relevanten Gesundheitsdaten zugreifen kann. Das gelingt nur mit Unterstützung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Diese Technologien helfen dabei, Daten systematisch zu archivieren, zu ordnen, zu verwalten, zu transportieren, aufzubereiten und zu interpretieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der Patientenversorgung.
Im Koalitionsvertrag wurde die Notwendigkeit einer Telematikinfrastruktur betont, die die technischen Voraussetzungen für einen sicheren und unproblematischen Austausch medizinischer Daten schafft.
Die Gesundheitskarte ist der Schlüssel in der Hand der Patientinnen und Patienten für den Zugang zur Telematikinfrastruktur und damit für den Zugriff auf für die Behandlung relevante Daten. Auf der Basis der gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen wurden bereits Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte in einzelnen Regionen getestet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hat sich die Koalition darauf verständigt, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Diese Bestandsaufnahme ist inzwischen abgeschlossen.
Anpassungsbedarf, der sich durch mehrere Gesetze zieht, besteht bei den berufsrechtlichen Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege und Hebammen. Die Änderungen dienen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe. Die Änderungen enthalten nur die Regelungen, die zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens zwingend erforderlich sind. Das geltende Recht bleibt im Übrigen unverändert.
Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss den höheren Herstellerabschlag bei Medikamenten gbilligt:
Pharmaunternehmen sollen der gesetzliche Krankenversicherung ab dem 1. August einen höheren Abschlag auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1297) beschloss der Gesundheitsausschuss am 16. Juni. Das "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" steht am Freitagmittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Die vom Ausschuss beschlossene Anhebung des Herstellerabschlags von 6 auf 16 Prozent gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt. Die Regelung soll bis Ende 2013 gelten. Gleichzeitig sollen die Arzneimittelpreise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Abweichend von früheren Anträgen sollen Rabatte, die Pharmaunternehmen gesetzlichen Krankenversicherungen gewähren, sowie mögliche Senkungen des Listenpreises mit dem Herstellerabschlag verrechnet werden. Dadurch sei keine Verminderung des beabsichtigten Einspareffekts von 1,15 Milliarden Euro im Jahr zu erwarten, hieß es aus Reihen der CDU/CSU-Fraktion. Außerdem wurde beschlossen, dass Pharmaunternehmen, die aufgrund des beschlossenen Herstellerabschlags nachweislich in eine Notsituation geraten, eine Ausnahmeregelung beantragen können.
Weiterhin sollen Krankenkassen verpflichtet werden, Online-Dienste anzubieten, mit denen Ärzte und Krankenhäuser elektronische Gesundheitskarten auf ihre Gültigkeit überprüfen können. Durch die Prüfung, die vierteljährlich durchgeführt werden soll, sollen ungültige sowie als verloren oder gestohlen gemeldete Karten erkannt werden können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte ebenso wie die Linksfraktion Bedenken, dass der Schutz sensibler Daten bei der Übermittlung an die Krankenkassen nicht gesichert sein könnte.
Zahlreiche Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. So hatten sowohl SPD als auch die Linksfraktion jeweils einen Antrag zur Unabhängigen Patientenberatung (UPB) vorgelegt. Die SPD forderte, die Finanzierung der Modellprojekte auf diesem Gebiet, die Ende 2010 auslaufen, um ein halbes Jahr zu verlängern. Auch die Linksfraktion plädierte für eine weitere Finanzierung der Angebote mit 7,5 Millionen Euro im Jahr 2011. SPD und Linksfraktion äußerten Bedenken, dass die Koalitionsfraktionen vor der Sommerpause keinen Vorschlag mehr zur Fortführung der Modellprojekte in der Unabhängigen Patientenberatung vorlegen würden. CDU/CSU- und FDP-Fraktion versicherten hingegen, dass noch rechtzeitig vor der Sommerpause ein entsprechender Entwurf vorgelegt werde.
- Weiterführende Links
- www.bundestag.de
- www.bmg.bund.de