Bundestag: "Arzneimittel-Engpass selten längerfristig."
Lieferengpässe bei Arzneimitteln sind nach Einschätzung der Bundesregierung nie von langer Dauer. Solche Situationen führten auch nicht zwangsläufig zu Versorgungsengpässen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/753) auf eine Kleine Anfrage (18/647) der Fraktion Die Linke. In vielen Fällen stünden alternative Arzneimittel zur Behandlung zur Verfügung.
Dem Bundesgesundheitsministerium sei bekannt, dass es seit Juni 2012 Lieferengpässe bei bestimmten Arzneimitteln gegeben habe, so etwa bei Zytostatika (Medikamente gegen Krebs), Antibiotika, Schilddrüsenhormonen oder Impfstoffen. Gründe hierfür könnten in einem globalisierten Markt die Konzentration auf wenige Produktionsstätten sein, Qualitätsmängel bei der Herstellung, Lieferverzögerungen für Rohstoffe oder etwa auch Marktrücknahmen.
Daher komme es beispielsweise im Fall von Krebserkrankungen darauf an, die sich abzeichnenden Lieferengpässe für Medikamente frühzeitig zu kommunizieren und bei der Organisation der Therapie zu berücksichtigen. Das Ministerium habe veranlasst, dass seit April 2013 ein öffentliches Register über Lieferengpässe im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet worden sei. Dort würden insbesondere jene Arzneimittel aufgeführt, bei denen ein besonderer Informationsbedarf vorausgesetzt werde.
Zudem müssten die Vertragspartner beim Abschluss von Rabattverträgen auch die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie etwa Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbarten, schreibt die Regierung weiter. Das gelte insbesondere für Impfstoffe. Die Regierung werde prüfen, ob die Vertragspartner dieser Vorgabe nachkämen.
Hintergrundinformationen dazu vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland auf der Basis freiwilliger Informationen der Zulassungsinhaber an:
Tabelle der Lieferengpässe - Stand: 17.03.2014 (PDF, 337KB)
Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich 2 Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Es werden nur Lieferengpässe von Arzneimitteln gelistet, bei denen ein besonderer Informationsbedarf der Fachöffentlichkeit vorausgesetzt wird. Derzeit wird dieses bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die überwiegend zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen bestimmt sind und für die keine Alternativpräparate verfügbar sind, gesehen. Beispiele hierfür sind die Gruppe der Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Arzneimittel, die in Zusammenhang mit Operationen verwendet werden.
Das BfArM publiziert die Daten kurzfristig nach Einsendung einer entsprechenden Meldung durch den Zulassungsinhaber. Diese werden gebeten, einen vorhersehbaren Lieferengpass spätestens 6 Monate im Voraus, unvorhergesehene Engpässe unverzüglich mit untenstehendem Formular mitzuteilen. Mit diesem Formular können auch Folgemeldungen und eine Aufhebung des Lieferengpasses mitgeteilt werden.
Wichtige Hinweise
Die Tabelle umfasst sowohl Arzneimittel in der Zuständigkeit des BfArM wie auch des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI). Die Informationen stammen direkt vom Zulassungsinhaber des entsprechenden Arzneimittels. Das BfArM hat keine weitergehende Information zum Lieferstatus der gelisteten Arzneimittel und kann die Richtigkeit der eingestellten Informationen nicht überprüfen; die Einstellung erfolgt somit unter der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Zulassungsinhaber. Deshalb wird auch darauf hingewiesen, dass bei Rückfragen die jeweils angegebene Kontakt-Telefonnummer des Zulassungsinhabers zu benutzen ist.
Stand 17.03.2014
- Weiterführende Links
- www.bundestag.de
- www.bfarm.de