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Donnerstag, 18. Dezember 2014

Bundesregierung: "Strafgesetz bei Fehlverhalten im Gesundheitswesen kommt"

Von: GKV-Spitzenverband / Pressemitteilungen

Anlässlich der am 11. Dezember bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

"Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent darauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen. Ich bin davon überzeugt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Ärzte und anderer Akteure im Gesundheitswesen ehrliche Menschen sind. Aber leider gibt es wohl keinen Bereich unserer Gesellschaft, in dem es nicht auch schwarze Schafe gibt. Auch im Gesundheitswesen muss man die schwarzen Schafe finden und zur Rechenschaft ziehen können. Das jetzt angekündigte Gesetzesvorhaben wird dabei helfen, die schwarzen Schafe zu finden und damit die Patientenversorgung sicherer machen. Deshalb begrüßen wir diese Gesetzesinitiative. Gerade in der Gesundheitsversorgung muss Korruption sanktioniert werden, damit das so wichtige Vertrauen nicht beschädigt wird. In den nächsten Monaten wird es nun darum gehen, den Gesetzesentwurf genau zu prüfen und durch konstruktive Hinweise zu unterstützen."

Hintergrund

Abrechnungsbetrug, Untreue, Korruption und korruptives Verhalten fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Damit dieses Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände und der GKV-Spitzenverband „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet (§§ 197a SGB V, 47a SGB XI).

Die Prüfungs- und Ermittlungsstellen der GKV gehen allen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf „Unregelmäßigkeiten“ oder „rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln“ - wie z. B. Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, unzulässige Zusammenarbeit von Herstellern, Krankenhäusern etc. und Vertragsärzten, Rezept- und/oder Verordnungsfälschung - hindeuten.

Ergibt die Prüfung, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit größerer Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, wird unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichtet.

Bei der Prüfung und Ermittlung der Fälle wird kassenartenübergreifend, als auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Trägern der Sozialhilfe zusammengearbeitet. Gemeinsam mit allen bereitstehenden Akteuren treibt der GKV-Spitzenverband den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter voran.

Berichtswesen und Strafrecht vereinheitlichen

Bisher ließen sich die Berichte der einzelnen Krankenkassen aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben für den Inhalt schwer vergleichen. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für eine "standardisierte Fallerfassung" sollen zukünftig dafür sorgen, dass die Berichte besser auszuwerten sind und mehr Transparenz hergestellt wird. Eine eindeutige gesetzliche Regelung kann dies allerdings nicht ersetzen.

Auch wenn sich die knapp 53.000 verfolgten Fälle von Fehlverhalten in den Jahren 2010/ 2011 auf alle Leistungserbringer beziehen, kommt dem Arzt doch eine Schlüsselrolle zu. Er entscheidet über Therapie und Verordnung von Hilfsmitteln und Arzneimitteln. Nach derzeitiger Rechtslage gilt das Strafrecht allerdings nur für angestellte Ärzte, nicht für Freiberufler. D.h. eine Strafverfolgung ist bei niedergelassenen Vertragsärzten nicht möglich. Die erhoffte Wende brachte auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. März 2012.

Patienten können also weiterhin nicht absolut sicher sein, ob eine Verordnung rein medizinisch begründet ist oder ob die Entscheidung des Arztes nicht vielmehr durch Marketingstrategien von Herstellerfirmen beeinflusst wurde. "Der Gesetzgeber sollte jetzt den Widerspruch im Strafrecht zwischen angestellten Ärzten und Freiberuflern schnellstens abstellen, ansonsten gilt weiterhin zweierlei Maß", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

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