Foto: DAK / Scholz

Donnerstag, 11. Dezember 2008

Bundesregierung lehnt Mehrausgaben bei Kranken- hausfinanzierung ab

Von: Bundesregierung / Pressemitteilung

Für die Bundesregierung kommen weitere erhebliche Mehr- ausgaben der Krankenkassen im Zuge des Krankenhaus- finanzierungsgesetzes nicht in Betracht. Das teilt sie in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates mit, die jetzt als Unterrichtung vorliegt. Darin betont die Regierung, dass bei den Beratungen des Schätzerkreises davon ausge- gangen worden sei, dass im Bereich der Krankenhausver- sorgung Mehrausgaben von maximal 3,5 Milliarden Euro ent- stehen würden. Die vom Bundesrat verabschiedeten Änder- ungsanträge hätten jedoch teilweise deutliche Zusatzaus- gaben zur Folge. Daher könne die Bundesregierung den An- trägen nicht entsprechen.

So wäre beispielsweise die geforderte unverzügliche und vollständige Bindung der Preisentwicklung im Krankenhaus- bereich an die Entwicklung der Krankenhauskosten ange- sichts der resultierenden zusätzlichen finanziellen Belas- tungen für die gesetzliche Krankenversicherung nicht ver- antwortbar, schreibt die Bundesregierung. Bei einer unge- kürzten Anwendung würden Fehlanreize entstehen, die einer wirtschaftlichen Krankenhausversorgung entgegenwirkten.

Auch der in einem weiteren Antrag geforderten generellen Anhebung des Personalbestands in psychiatrisch-psycho- therapeutischen Kliniken in Deutschland auf 100 Prozent statt der im Krankenhausfinanzierungsgesetz geplanten 90 Prozent könne nicht entsprochen werden, betont die Bundes- regierung. Sie lasse die unterschiedlichen Gründe für eine bisher unterschiedliche Umsetzungsquote der Psychiatrie-Personalverordnung sowie das Eigeninteresse des Kranken- hausträgers außer Acht. Darüber hinaus würde sie zu zu- sätzlichen jährlichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von rund 120 Millionen Euro führen.

Eine Beteiligung der Länder bei der Entwicklung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Investitionspauschalen lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab. Dies sei mit dem erforderlichen eigenständigen Kalkulationsprozess der Selbstverwaltungspartner nicht zu vereinbaren, schreibt sie. Zudem würde ein aufwändiger Abstimmungsprozess mit den Ländern einer zeitgerechten Auftragserfüllung durch die Selbstverwaltungspartner entgegenstehen.

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