Bundesregierung hat Entwurf zum Pflege-Weiter- entwicklungsgesetz vorgelegt
Das Bundeskabinett hat am 17. Oktober das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen, das im Juli 2008 in Kraft treten soll. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: "Die Reform verbessert die Lebenssituation für Millionen – für Pflegebedürftige, für Angehörige und für Pflege-kräfte. Jeder Mensch soll auch im Pflegefall soweit wie möglich so leben, wohnen und betreut werden, wie sie oder er es gerne möchte. Wir bringen die Pflege zu den Menschen und sichern ihnen damit ein Stück Heimat und Geborgenheit."
Die Reform bringt zahlreiche Verbesserungen. Die Pflege- bedürftigen bekommen höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. Es entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, im eigenen Zuhause und möglichst im Kreis der Familie gepflegt zu werden.
Pflegebedürftige können sich in Zukunft an Pflegestützpunkte in ihrem Stadtviertel oder ihrer Gemeinde wenden. Sie erhalten einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater.
Altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte werden besser gestellt. Es wird für die Betreuung von Menschen, die eingeschränkt sind in ihrer Alltagskompetenz, künftig bis zu 2.400 Euro pro Jahr geben.
Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden stärker unterstützt. Mit der erstmaligen Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten wird es Angehörigen ermöglicht, entweder selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren.
Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) werden in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z. B. im Internet – veröffentlicht. Damit wird für Bürgerinnen und Bürger Transparenz über Qualität und Leistungsfähigkeit der Einrichtungen geschaffen.
Das bringt die Reform der Pflegeversicherung
Die zum 1. Januar 1995 eingeführte Pflegeversicherung genießt bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz. Ihre Leistungen tragen wesentlich dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werden können und sie helfen den Pflegebedürftigen und ihren Familien, die finanziellen Aufwendungen, die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, zu tragen. Dennoch muss nach mehr als 10 Jahren die Pflegeversicherung weiterentwickelt werden, um für die künftigen Entwicklungen gewappnet zu sein.
Dazu werden grundlegende Veränderungen vorgenommen, um die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen auszurichten. Dabei soll dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker Rechnung getragen werden.
Hervorzuheben sind insbesondere die Anhebung der Leistungsbeträge, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, die Dynamisierung der Leistungen sowie die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung (Fallmanagement) und die Schaffung von Pflegestützpunkten als Anlaufstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Diese Maßnahmen stärken den Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen, die eine quartiersbezogene und an den Bedürfnissen der hilfebedürftigen Menschen ausgerichtete Versorgung und Betreuung ermöglichen sollen. Die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden ausgeweitet. Der Gesetzentwurf enthält schließlich wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Pflege sowie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen.
- Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
- Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
- Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
- Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz
- Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
- Abbau von Schnittstellenproblemen
- Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung
- Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassung der privaten Pflegepflichtversicherung an die Regeln des GKV-WSG
- Finanzierung
- Weiterführende Links
- www.bmg.bund.de