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Freitag, 06. Juni 2014

Bundesregierung hat Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes beschlossen

Von: Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Das Bundeskabinett hat am 28. Mai den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuches (1. Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Nach der Beratung durch Bundestag und Bundesrat soll das 1. Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
 
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht. Das ist eine gute Nachricht für Pflegebedürfige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten."
 
Vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen möchten, sollen mehr Unterstützung bekommen – zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Aber auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll leichter werden. Dazu soll die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Zudem wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
 
Um diese Verbesserungen zu erreichen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung am 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen insgesamt fünf Milliarden Euro mehr für Verbesserungen in der Pflege zur Verfügung. Die Leistungen der Pflegeversicherung können so um 20 Prozent ausgeweitet werden. Minister Gröhe: "Gute Pflege muss uns etwas wert sein".
 
Das Pflegestärkungsgesetz ist das erste von zwei Gesetzen, durch die die Pflege in Deutschland verbessert wird. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.
 
Die Verbesserungen des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Einzelnen

  • Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 Prozent (2,67 Prozent für die erst 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neu eingeführten Leistungen) erhöht.
  • Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tages- und Nachtpflege sollen ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Das entlastet Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen. Menschen in der Pflegestufe 0 (v.a. Demenzkranke) erhalten erstmals Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
  • Gestärkt werden auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote. Es werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat. Demenzkranke erhalten 104 bzw. 208 Euro pro Monat. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.
  • Der Zuschuss zu Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines barrierefreien Badezimmers) steigt von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. In einer Pflege-WG kann sogar ein Betrag von bis zu 16.000 Euro eingesetzt werden. Für Pflegehilfsmittel des täglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat.
  • Auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird verbessert. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf, vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Lohnersatzleistung wird in einem separaten Gesetz geregelt, das ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft treten soll.
  • In Pflegeheimen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräften erhöht werden kann. Das verbessert den Pflegealltag und die Qualität der Versorgung in den Heimen. Und das ist auch für die Pflegekräfte eine Entlastung.
  • Mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Mrd. Euro jährlich) wird ein Pflegevorsorgefonds aufgebaut. Er wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge (1959 – 1967) ins Pflegealter kommen.

Hintergrund

Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium in dieser Wahlperiode deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz sollen bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

Durch die Pflegestärkungsgesetze werden die Beiträge für die Pflegeversicherung in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Verbesserungen der Pflegeleistungen zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Insgesamt können die Leistungen aus der Pflegeversicherung um 20 Prozent erhöht werden.

Der erste Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflege wurde vom Bundeskabinett am 28. Mai 2014 beschlossen.

Pflegeversicherung: Einnahmeüberschuss auch im Jahr 2013

Die soziale Pflegeversicherung hat das Jahr 2013 mit einem Überschuss von knapp 630 Mio. Euro abgeschlossen. Einnahmen von 25 Mrd. Euro standen Ausgaben von 24,3 Mrd. Euro gegenüber. Der Mittelbestand betrug Ende 2013 6,2 Mrd. Euro. Das entspricht 3,0 Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung ist so gut wie lange nicht mehr. Wir haben zur Zeit Rücklagen in Höhe von 6,17 Milliarden Euro in den Pflegekassen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis für pflegebedürftige Menschen und alle Beitragszahler. Mit diesen Rücklagen ist sorgsam umzugehen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Mit den anstehenden Verbesserungen in der Pflege, haben wir uns in dieser Wahlperiode einen Kraftakt vorgenommen, der allen Pflegebedürftigen zugute kommen wird."

Im Jahr 2013 hat sich die gute Lohn- und Beschäftigungsentwicklung positiv auf die Beitragseinnahmen ausgewirkt. Sie stiegen unter Berücksichtigung der Beitragssatzanhebung zum Jahresanfang um 8,5 Prozent. Die Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 6,0 Prozent gestiegen. Darin spiegeln sich die Leistungsverbesserungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes wider. Gut 500.000 Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere Demenzkranke, beziehen höhere Leistungen. Davon sind rd. 94.000 in der Pflegestufe "0"und erhalten somit erstmals Regelleistungen der Pflegeversicherung. Auch bleibt der Trend einer Stabilisierung der häuslichen Pflege bestehen. Entlastende Angebote - wie die häusliche Verhinderungspflege sowie die Tages- und Nachtpflege - werden verstärkt in Anspruch genommen.

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