Hintergrundinformation: "Der Ge- meinsame Senat der obersten Ge- richtshöfe des Bundes" entscheidet, wenn ein oberster Gerichtshof (hier: BGH) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obers- ten Gerichtshofs (hier: BSG) oder des Gemeinsamen Senats abwei- chen will. Er hat seinen Sitz in Karlsruhe beim Bundesverwaltungs- gericht. Das Verfahren, das im Ein- zelnen im Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bun- des geregelt ist, wird durch einen Vorlegungsbeschluss des Senats, der von der Rechtsprechung abwei- chen will, eingeleitet. Der Gemein- same Senat besteht aus den Präsi- denten der obersten Gerichtshöfe, den Vorsitzenden und je einem zu- sätzlichen Richter der am Streit be- teiligten Senate. (Foto: Großer Sit- zungssaal des Bundesgerichtshofs mit Adler-Skulptur von Markus Lüpertz)

Donnerstag, 28. August 2008

Bundesgerichtshof widerspricht Bundessozialgericht bei Rabattverträgen mit Krankenkassen

Von: Pro Generika e.V. / Pressemitteilung

Der Branchenverband Pro Generika vertritt die Generika- hersteller in Deutschland. Lesen Sie seine Pressemitteilung zur aktuellen Entscheidung des BGH über die gerichtliche Zu- ständigkeit bei Arzneimittelrabattverträge der Gesetzlichen Krankenkassen:

"Gesetzgeber muss endlich für Rechtssicherheit sorgen!"

In einem noch nicht veröffentlichten Beschluss vom 15. Juli 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Zivilgerichte für die Frage zuständig sind, ob eine gesetzliche Krankenkasse einen Arzneimittel-Rabattvertrag ordnungs- gemäß ausgeschrieben hat (Az. BGH X ZB 17/08). Der BGH widersprach damit der Rechtsauffassung des Bundessozial- gerichts, das im April seinerseits die Sozialgerichtsbarkeit für zuständig erklärt hatte.

Hierzu erklärte Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt: "Da es nun amtlich ist, dass sich selbst die höchsten Gerichte dieses Landes nicht darüber einigen können, wer für Streitig- keiten aus Rabattverträgen zuständig ist, muss der Gesetz- geber endlich handeln und für die dringend notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen." Schmidt machte deutlich, dass es sich dabei um mehr als bloße Zu- ständigkeiten handelt. "In der Zivilgerichtsbarkeit gilt das Vergaberecht in vollem Umfang", erklärte er. "Dagegen wird in Sozialgerichtsverfahren nur die Einhaltung der materiellen Grundzüge des Vergaberechts überprüft. Dadurch kann es zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen des gleichen Sachverhaltes kommen."

Derzeit schreibt die AOK Rabattverträge für das kommende Jahr aus, die Arzneimittel mit einem Umsatz im Milliarden- Bereich betreffen und damit erhebliche Auswirkungen auf die teilnehmenden Unternehmen haben. "Da nicht auszuschlie- ßen ist, dass es auch um diese Ausschreibung rechtlichte Auseinandersetzungen gibt, muss der Gesetzgeber schnellst- möglich und eindeutig den Rechtsweg festlegen. Kassen und Industrie brauchen verlässliche Spielregeln."

Beide Seiten hatten in der Vergangenheit die Politik bereits mehrfach zu einer gesetzlichen Klarstellung aufgerufen. "Der Gesetzgeber ist am Zuge und muss jetzt endlich handeln. Sonst dauert die Rechtsunsicherheit fort und wird erneut die Gerichte beschäftigen. Denn dann müsste eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes abgewartet werden. Diesen erneuten Zeitver- lust darf sich der Gesetzgeber nicht leisten!"

Ansprechpartner
Pro Generika e. V.
Tel.: (030) 81 61 60 9-0
E-Mail: info@progenerika.de

<- Zurück zu: Pressespiegel