
Die zur Verfügung stehenden Anwendungen mit der elektronischen Gesundheitskarte lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Die Pflichtanwendungen sind für alle Versicherten gleich. Dazu zählen die Übermittlung der Versichertendaten mit der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen eines Rezeptes mit der eGK sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Karte. Über die Nutzung der freiwilligen, medizinischen Anwendungen entscheidet der Versicherte ganz allein. Nur mit seiner Zustimmung können Notfalldaten auf der Karte hinterlegt oder eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker angelegt werden. Sowohl die Pflichtanwendungen als auch Notfalldaten und Arzeimitteldokumentation sind unmittelbar nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar. Weitere medizinische Anwendungen wie der elektronische Arztbrief, Patientenquittung und elektronische Patientenakte folgen schrittweise. (Quelle und Fotos: gematik)
Bestandsaufnahme zur Gesundheitskarte - Die Zukunft der Telematikinfrastruktur
Mit der Gesellschafterversammlung der gematik am 20. April wurde die durch die Regierung initiierte Bestandsaufnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen und der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum Abschluss gebracht.
Auf Basis der unterschiedlichen konstruktiven Vorschläge, die von Kostenträgern und Leistungserbringern im Laufe der Bestandsaufnahme eingebracht worden sind, hat die Gesellschafterversammlung die entscheidenden Festlegungen für das weitere Vorgehen der nächsten Jahre getroffen. Im Sinne von mehr Effizienz, Schnelligkeit und Reduzierung der Komplexität gibt es künftig eine klare Verteilung der ###SLIDESHOW###Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Die Leistungserbringer werden die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen und die Kostenträger die alleinige Verantwortung für die administrativen Anwendungen.
Man verständigte sich darauf, zunächst drei Anwendungen einzuführen, mit denen direkt beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden kann. Der GKV-Spitzenverband verantwortet ab sofort die Einführung eines online gestützten Versichertenstammdatenmanagements, die Bundesärztekammer die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der eGK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer. Für die übergreifende Aufgabe der Basis-Telematikinfrastruktur wird der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zuständig sein. Die verantwortlichen Gesellschafter werden die Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die Anwendungen aus der Sicht der Gesellschafter formulieren und die Umsetzung durch die gematik steuern. Sie werden die Projekte in den nächsten Monaten soweit voranbringen, dass Ausschreibungen durch die gematik erfolgen können, die es der Industrie ermöglichen, Angebote für Leistungen in den anstehenden Tests abzugeben.
Eine weitere Einigung betrifft die Verbesserung der Entscheidungsstrukturen. In Zukunft wird bei strittigen Entscheidungen Herr Staatssekretär a.D. Dr. Klaus Theo Schröder, der von den Gesellschaftern benannt worden ist, als Schlichter zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln.
Eine mögliche verpflichtende Online-Lösung wurde in der Sitzung ebenfalls thematisiert, ein Beschluss aber nicht gefasst. Die Kostenträger gehen davon aus, dass das Ministerium eine Gesetzesinitiative in die parlamentarischen Beratungen einbringen wird, die die Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie die Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer ebenso berücksichtigt wie die Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme.
Folgende Kostenträger haben eine Zulassung für die Herausgabe der eGK Generation 1 erhalten:
Techniker Krankenkasse
DAK
IKK Nordrhein
Barmer GEK
AOK Rheinland/Hamburg
AOK Westfalen-Lippe
Knappschaft Bochum
KKH-Allianz
AOK Baden-Württemberg
AOK Hessen
AOK Rheinland-Pfalz
AOK Saarland
BKK ALP plus
Die Bergische Krankenkasse
AOK Schleswig-Holstein
AOK Plus
AOK Bayern
BKK Merck
Bank BKK
BKK B. Braun Melsungen AG
BKK Braun-Gilette
BKK Ernst & Young
BKK PriceWaterhouseCoopers
BKK Scheufelen
HEAG BKK
Neckermann-BKK
R+V BKK
Südzucker-BKK
BKK MEDICUS
BKK Herford Minden Ravensberg
BKK Technoform
energie-BKK
BKK Freudenberg
BKK S-H Steinbeis / Holcim
BKK Melitta Plus
atlas BKK ahlmann
Schwenninger BKK
BKK Wirtschaft & Finanzen
Die Continentale BKK
BKK Linde
Deutsche BKK
BKK ZF & Partner
BKK der BJB GmbH & CO. KG
BKK der SIEMAG
BKK der Thüringer Energieversorgung
Gemeinsame BKK der Wieland-Werke AG
BKK MAN und MTU München
BKK Schott-Rohrglas
BKK Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (VDN)
Vaillant BKK
BKK der BPW Bergische Achsen KG
BKK Heimbach
BKK Pfeifer & Langen
BKK Pfalz
BKK Würth
Debeka BKK
BKK Vital
BKK basell Polyolefine GmbH
SKD BKK
BKK Akzo Nobel - Bayern
Gemeinsame BKK der Gesellschaften der 'textilgruppe hof'
BKK MAHLE
BKK Maschinenfabrik und Eisengießerei Meuselwitz (MEM)
BKK der Grillo-Werke AG
BKK futur
BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI
BKK VICTORIA-D.A.S.
BKK für Industrie, Handel und Versicherungen (IHV)
Saint-Gobain BKK
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