Blick in den Plenarsaal des Bundestages (Foto: DBT / Studio Kohlmeier)

Freitag, 10. Oktober 2008

Beschluss der Regierung über die GKV-Beitragssatz-Verordnung zum Gesundheitsfonds

Von: Die Bundesregierung / Pressemitteilung

Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Bei- tragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt von Januar 2009 an einheitlich 14,6 Prozent. Zusammen mit dem Bundeszuschuss von vier Milliarden Euro im kommenden Jahr steht die Finanzierung der "GKV" damit solide da.
 
Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf einer Verord- nung, der die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) ab dem 1. Januar 2009 festlegt. Anschlie- ßend wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen.
 
Nach dem Entwurf wird der paritätisch finanzierte Beitrags- satz in der GKV 14,6 Prozent betragen. Der ermäßigte Bei- tragssatz für Versicherte ohne Krankengeldanspruch beträgt 14,0 Prozent. Hinzu kommt der so genannte zusätzliche Bei- tragssatz von 0,9 Prozent, den allein die Versicherten tragen.
 
Die Krankenkassen bestimmen von diesem Zeitpunkt an nicht mehr selbst über die Höhe der Beitragssätze. Diese legt fortan die Bundesregierung fest. Somit gibt es in Zukunft nur noch einen allgemeinen Beitragssatz, der für alle Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen gleich ist. Das bedeutet auch mehr Beitrags- satzstabilität.
 
Gleiche Leistungen für gleiches Geld
 
Der einheitliche allgemeine Beitragssatz ist notwendige Vor- aussetzung für den am 1. Januar 2009 startenden Gesund- heitsfonds. Wie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenver- sicherung gilt dann auch in der Krankenversicherung der Grundsatz: "Gleiche Leistung für gleiches Geld." Für gleiche Leistungen der Krankenversicherung muss künftig überall auch gleich viel bezahlt werden. Das bedeutet mehr Beitragsgerechtigkeit und mehr Transparenz für die Versicherten. Für die Krankenkassen werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen.
 
Der Wettbewerb um junge und gesunde Versicherte findet künftig nicht mehr über niedrige Beitragssätze statt. Ab kommenden Jahr zählen vor allem die beste Qualität und der beste Service.
 
Medizinischer Fortschritt hat seinen Preis. Moderne Therapien und Arzneimittel eröffnen ganz neue Gesundheitsperspek- tiven. Eine Herzschrittmacher-Implantation kostet beispiels- weise 32.000 Euro. Dafür sind durchschnittlich 11 Jahre Beitragszahlung erforderlich. Eine Knochenmarkstransplan- tation schlägt mit 110.00 Euro zu Buche. Das entspricht durchschnittlich 39 Beitragsjahren.
 
In allen Industrienationen werden die Menschen zudem immer älter. Im Alter nehmen Krankheiten zu. Fast die Hälfte aller Krankheitskosten entfiel 2006 auf Menschen ab 65 – Tendenz steigend. Gute Arbeit bei Gesundheit und Pflege soll auch angemessen entlohnt werden. Das alles hat seinen Preis.
 
Prognose des Schätzerkreises
 
Bestimmt wird der allgemeine Beitragssatz aufgrund von Prognosen für die Ausgaben in den Jahren 2008 und 2000. Dem zuständigen Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungs- amtes sowie des Spitzenverbandes der Krankenkassen an. Externe Fachleute stehen beratend zur Seite.
 
Der Beitragssatz ist so bemessen, dass er mit dem Steuerzuschuss die zu erwartenden Ausgaben in vollem Umfang deckt. Darüber hinaus ermöglicht er den Aufbau einer Reserve. Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält damit unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand weiterhin eine medizinisch notwendige Versorgung auf hohem Niveau. Und das zu bezahlbaren Preisen.
 
Die paritätisch zu finanzierenden Lohnzusatzkosten – wichtig für Arbeitsplätze in Deutschland – bleiben dennoch deutlich unter 40 Prozent. Das entspricht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
 
Den höheren Beiträgen stehen bereits im kommenden steuerliche Entlastungen und bessere Leistungen für Familien gegenüber.

Lesen Sie auch dazu die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit: "Kabinett bringt Entwurf zur Beitragssatz-Verordnung auf denWeg".

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Außerdem hat das Kabinett der Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den beabsichtigten Erlass dieser Verordnung zugestimmt.

Der Entwurf enthält die Festlegung der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er ist damit notwendige Voraussetzung für die Errichtung des Gesundheitsfonds.

Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht.

Die in der Koalition insgesamt vereinbarten Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führen dazu, dass die Lohnnebenkosten stabil bleiben.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: "Ein bundeseinheitlicher Beitragssatz ist ein weiterer Schritt, mit dem die Bundesregierung die Gesundheitsreform und eine nachhaltige Gesundheitspolitik umsetzt. Der Gesundheitsfonds sichert die medizinische Spitzenversorgung für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Medizinischer Fortschritt, mehr Ältere, mehr Geld für bessere Arbeit im Krankenhaus und für die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – das kostet Geld. Ein für alle gesetzlich Versicherten gleicher Beitragssatz ist fair und einfach. Fair, weil die gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung für alle gleich sind, die Beitragssätze sich heute aber bis zu fünf Prozent unterscheiden. Viele Versicherte zahlen bisher hohe Beiträge, weil ihre Kassen viele ältere und kranke Menschen versichern. Der Fonds gleicht dies aus."

Der Beitragssatz beruht auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises und ist so ausgestaltet, dass durch die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2009 100 Prozent der erwarteten Ausgaben gedeckt werden.

Die endgültige Beschlussfassung im Bundeskabinett über die Verordnung wird am 29. Oktober 2008 erfolgen.

Die "Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung – GKV-BSV) zum 1. Januar 2009" finden Sie am Ende der Seite als pdf-Dokument.

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