Bundesgesundheitsminister Rösler auf der Pressekonferenz am 06. Juli 2010 zur Gesundheitsreform. Lesen Sie dazu das aktuelle Eckpunkte-Papier zum Gesundheitssystem der Bundesregierung als pdf-Dokument am Ende dieser Seite. (Foto: Luft/BMG)

Samstag, 10. Juli 2010

Beitragssatz zur GKV steigt auf 15,5% und Zusatzbeiträge auf bis zu 2% vom Einkommen

Von: Bundesregierung / Pressemitteilung

Die Bundesregierung ordnet das Gesundheitssystem neu. Die Koalition hat sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Es entwickelt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung weiter und macht das Gesundheitssystem langfristig zukunftsfest. Das Maßnahmenpaket ist eine ausgewogene Mischung: Die Ausgaben werden begrenzt, die Einnahmen stabilisiert und die Lasten fair verteilt. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler: "Wir beziehen alle mit ein, die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber und die Steuerzahler. Auch Leistungserbringer und Krankenkassen müssen ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten. Dort, wo es verantwortbar ist, werden Ausgabensteigerungen begrenzt – ohne jedoch medizinisch notwendige Leistungen für Versicherte einzuschränken."
   
Qualität medizinischer Versorgung erhalten
 
Medizintechnischer Fortschritt und demografischer Wandel führen dazu, dass die Gesundheitsausgaben stärker und schneller steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Um das hohe Versorgungsniveau in Deutschland weiter zu garantieren, muss die Bundesregierung die Ausgaben stabilisieren, eine solide Finanzierungsgrundlage auf der Einnahmeseite sichern und für einen gerechten Sozialausgleich sorgen.
 
Solide Finanzierungsgrundlage
 
Während der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde mit dem Konjunkturpaket II der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozent abgesenkt. Dies ist nun im Zuge der wirtschaftlichen Erholung nicht mehr erforderlich.
 
Ab dem 1. Januar 2011 wird daher der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen auf die vor der Finanz- und Wirtschaftskrise geltenden 15,5 Prozent zurückgeführt.
 
Einstieg in einkommensunabhängige Beiträge
 
Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Gesundheitskosten werden damit von Arbeitskosten entkoppelt. Das entlastet die Unternehmen und den Faktor Arbeit.
 
Auch künftig sollen alle Versicherten am medizinischen Fortschritt teilhaben – unabhängig von Alter oder Einkommen. Daher werden unvermeidliche Mehrausgaben künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge mit einem festen Eurobetrag finanziert. Ob und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag erhoben wird, legt jede Krankenkasse individuell fest.
 
Nach Berechnungen des Bundesversicherungsamtes wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen 16 Euro bis zum Jahre 2014 nicht übersteigen.
 
Zusatzbeiträge sozial ausgleichen
 
Gesundheit muss bezahlbar bleiben. Daher wird auch künftig niemand finanziell überfordert. Dies garantiert ein steuerfinanzierter Sozialausgleich: Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, greift der Sozialausgleich. Das Ganze funktioniert unbürokratisch durch den Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger.
 
Die weiter entwickelten Zusatzbeiträge schaffen mehr Beitragsflexibilität und Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Das kommt den Versicherten unmittelbar zugute. Das Sonderkündigungsrecht bei Erhebung von Zusatzbeiträgen bleibt erhalten.
 
Ausgaben stabilisieren
 
Um das für 2011 drohende Defizit von 11 Milliarden Euro zu vermeiden, müssen auch die Leistungserbringer und die Krankenkassen einen Konsolidierungsbeitrag leisten. Dadurch werden im Jahr 2011 3,5 Milliarden Euro, ab 2012 sogar 4 Milliarden Euro eingespart.
 
Unter anderem dürfen die Verwaltungskosten der Krankenkassen bis Ende 2012 nicht höher sein als 2010. Weitere Einsparungen beziehungsweise Zuwachsbegrenzungen betreffen Krankenhäuser, Zahnärzte sowie die hausarztzentrierte Versorgung. Die Preise für Impfstoffe werden auf das europäische Durchschnittsniveau gesenkt, Wirtschaftlichkeitsreserven bei Arzneimittel-Reimporten erhöht. Diese Konsolidierungsmaßnahmen ergänzen die bereits mit dem GKV-Weiterentwicklungsgesetz beziehungsweise dem Arzneimittel-Neuordnungsgesetz beschlossenen Einsparungen bei Arzneimitteln.
 
Das Bundesgesundheitsministerium wird auf der Grundlage des Maßnahmenpakets bis zum Beginn der Wiederaufnahme der parlamentarischen Beratungen nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen.

<- Zurück zu: Pressespiegel