Behördliche Überprüfung von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten
Seit Juli dieses Jahres müssen stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste damit rechnen, dass unverhofft strenge Prüfer vor der Tür stehen. Die Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sind eine wichtige Maßnahme der Reform der Pflegeversicherung, die 2008 eingeleitet wurde. Ziel ist es, die Qualität und Transparenz in der Pflege zu verbessern.
In der Öffentlichkeit werden diese Prüfungen auch als "Pflege-TÜV" bezeichnet. Sie finden unangekündigt und nach vorher definierten Kriterien statt. Damit ähneln sie den technischen Sicherheitskontrollen. Bundesgesundheitsminis- terin Ulla Schmidt bezeichnete die Bewertung der Pflegean- gebote als "eine Art Stiftung Warentest im Pflegebereich". Bis Ende 2010 sollen alle Einrichtungen überprüft und so erstmals eine Vergleichbarkeit auf einheitlicher Grundlage hergestellt werden. Die Kontrollen finden in regelmäßigen Abständen statt, ab 2011 mindestens einmal jährlich.
Gute Pflege leicht erkennbar
Neu ist, dass wichtige Ergebnisse der Prüfungen in so genannten "Transparenz-berichten" öffentlich gemacht werden. Zuständig dafür sind die Landesverbände der Pflegekassen. Für den stationären Bereich werden erste Veröffentlichungen für Herbst 2009 erwartet. Die Pflegeanbieter müssen diese Bewertungen an gut sichtbarer Stelle bekannt machen. Auch im Internet sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden, dabei kann es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Lösungen geben.
Ziel ist es, Angehörige und Pflegebedürftige in die Lage zu versetzen, vorhandene Angebote zu vergleichen und selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Dazu benötigen sie aktuelle, qualitätsgesicherte Informationen. Diese sind auch für die Pflegestützpunkte eine wichtige Arbeits- und Informationsgrundlage.
Die Bewertungskriterien wurden gemeinsam von Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen entwickelt und vertraglich in einer Transparenz-vereinbarung festgelegt. Beteiligt war die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband als Vertreter der gesetzlichen Pflegekassen.
Festlegung einheitlicher Prüfkriterien
Schwerpunkte der Prüfungen des MDK sollen zukünftig der Pflegezustand und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen sein. Außerdem gehören die neu eingeführten zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen für Demenzkranke in Pflegeheimen dazu.
Die Ergebnisse sollen in verständlicher, umfassender, nachprüfbarer, übersichtlicher und zuverlässiger Form veröffentlicht werden. Es ist vorgesehen, dass Alten- und Pflegeheime nach einem Notensystem von "1" für "sehr gut" bis "5" für "mangelhaft" bewertet werden. Diese Gesamtnote setzt sich aus verschiedenen Einzelbewertungen zusammen. Sowohl die Gesamtnote als auch die Bereichsnoten werden veröffentlicht.
Bei stationären Einrichtungen werden insgesamt 64 Einzelbewertungen aus folgenden Bereichen erfasst:
- Pflege und medizinische Betreuung: 35 Qualitätskriterien
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern: 10 Qualitätskriterien
- Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung: 10 Qualitätskriterien
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene: 9 Qualitätskriterien
Die Gesamtnote in der ambulanten Pflege setzt sich aus 37 Einzelbewertungen in folgenden Bereichen zusammen:
- Pflegerische Leistungen: 17 Qualitätskriterien
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen: 10 Qualitätskriterien
- Dienstleistung und Organisation: 10 Qualitätskriterien.
Sowohl bei stationären wie ambulanten Pflegeanbietern wird zusätzlich eine Bewohner- beziehungsweise Kundenbefragung durchgeführt. Diese Ergebnisse fließen nicht in die Gesamtnote ein, sondern werden getrennt ausgewiesen. Die Befragungsergebnisse spiegeln die persönliche Sicht der Pflegebedürftigen wider. Sie ergänzen damit die fachliche Beurteilung unter medizinisch-pflegerischen Aspekten.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wertete den neuen "Pflege-TÜV" als Fortschritt und als wichtigen ersten Schritt hin zu mehr Qualität und Vergleichbarkeit in der Pflege. Die Erfahrungen mit dem neuen Prüfsystem werden wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Diese Informationen werden Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Suche nach einem Heimplatz oder einem Pflegedienst erleichtern. Geht es doch in erster Linie darum, so weit wie möglich die Lebensqualität, insbesondere die Privatsphäre, Würde und die soziale Teilhabe zu erhalten.
- Weiterführende Links
- www.bundesregierung.de