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Freitag, 07. November 2014

Ausgaben für ärztliche Honorare in der GKV seit 2008 um 18,6% gestiegen

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die ambulante vertragsärztliche Versorgung sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. So erhöhte sich der Betrag von rund 30,488 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf rund 36,197 Milliarden Euro 2013 (= 18,6 Prozent), wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/2987) auf eine Kleine Anfrage (18/2827) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Der relative Anteil der Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung an den ambulanten Gesamtkosten blieb in den Jahren seit 2008 mit Werten zwischen 33,3 und 34,0 Prozent allerdings recht konstant. Die absoluten Ausgaben der GKV für die gesamte ambulante Versorgung erhöhten sich den Angaben zufolge von rund 91,615 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 108,143 Milliarden Euro 2013. Die Krankengeld- und Krankenhausausgaben sind hier nicht enthalten.

Kontinuierlich gestiegen sind seit 2008 auch die durchschnittlichen Bruttoeinkommen der im Gesundheitswesen beschäftigten Vollzeitmitarbeiter, und zwar von 3.514 Euro pro Monat im Jahr 2008 auf 3.992 Euro im Jahr 2013.

Hintergrund

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben für das Jahr 2015 Vergütungssteigerungen vereinbart und zugleich die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auf Landesebene die gesetzlich vorgesehenen regionalen Vergütungsverhandlungen geführt werden können. Damit können die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zeitnah Klarheit über die im Jahr 2015 geltenden Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Vergütung erlangen.

Um die Transparenz über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen zu stärken, wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die KBV gemäß § 87c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, für jedes Quartal sowie für jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen Bericht unter anderem über die Entwicklung der Gesamtvergütungen und über das Honorar je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen. Diese Regelung löste die bis zum 31. Dezember 2011 geltende Berichtsvorschrift nach dem § 87 Absatz 3a Satz 2 bis 4 SGB V ab. Die KBV veröffentlicht seit Mitte 2012 Honorarberichte, mit denen auch die Entwicklung der Überschüsse differenziert nach Arztgruppen im Längsschnitt ab dem Jahr 2010 auf einer einheitlichen Grundlage nachvollzogen werden kann.

Unabhängig von den Honorarberichten der KBV lässt sich die jährliche Entwicklung der Ausgaben der Krankenkassen im Bereich der ärztlichen Versorgung auf Basis der amtlichen Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachvollziehen.

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