Die zur Verfügung stehenden Anwendungen mit der elektronischen Gesundheitskarte lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden. Die Pflichtanwendungen sind für alle Versicherten gleich. Dazu zählen die Übermittlung der Versichertendaten mit der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen eines Rezeptes mit der eGK sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Karte. Über die Nutzung der freiwilligen, medizinischen Anwendungen entscheidet der Versicherte ganz allein. Nur mit seiner Zustimmung können Notfalldaten auf der Karte hinterlegt oder eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker angelegt werden. Sowohl die Pflichtanwendungen als auch Notfalldaten und Arzeimitteldokumentation sind unmittelbar nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar. Weitere medizinische Anwendungen wie der elektronische Arztbrief, Patientenquittung und elektronische Patientenakte folgen schrittweise. (Quelle und Fotos: gematik)

Freitag, 19. August 2011

Arztpraxen bereiten sich auf flächendeckende Einführung der e-Gesundheitskarte vor

Von: Bundesministerium für Gesundheit, gematik / Presseinformationen

Versicherte werden bundesweit ab Oktober 2011 ihre elektronischen Gesundheitskarten als Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung in Arzt- und Zahnarztpraxen vorlegen. Für das Auslesen der neuen Karten kommen Kartenlesegeräte zum Einsatz, die sowohl die elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten auslesen können. Für die Anschaffung und die Installation dieser neuen Kartenlesegeräte erhalten Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser entsprechend den von ihren Verbänden getroffenen Vereinbarungen eine Refinanzierungspauschale. Hierfür wurde eine Frist bis zum 30. September 2011 vereinbart.
###SLIDESHOW###Vertragsärzte und -zahnärzte sowie Krankenhäuser haben bundesweit mit der Anschaffung der neuen Lesegeräte begonnen. In absehbarer Zeit wird nur noch die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommen: Die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Damit ist die Anschaffung der neuen Kartenlesegeräte in jedem Fall erforderlich. Nach Ablauf der Finanzierungsfrist müssen Ärztinnen und Ärzte die Anschaffung der Geräte allerdings selber finanzieren.

Auch wenn der Ausstattungsgrad mit neuen Kartenlesegeräten unter Ärzten und Zahnärzten noch unterschiedlich ist, müssen Versicherte, die mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte auf noch nicht modernisierte Praxen treffen, nicht befürchten, dass sie dann nicht behandelt werden: Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten der Krankenkassen sind lesbar auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht und können durch das Praxispersonal problemlos manuell in die Systeme der Arztpraxen übertragen werden.

Flächendeckende Ausgabe der Gesundheitskarte

In dem als "Basis-Rollout" bezeichneten Prozess werden Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser mit neuen Kartenlesegeräten ausgestattet, die sowohl die bisherige Krankenversichertenkarte als auch die neue Gesundheitskarte auslesen können. Krankenkassen geben an ihre Versicherten Gesundheitskarten aus, die in einem ersten Schritt die Funktionen der bisherigen Krankenversichertenkarte übernehmen und zusätzlich mit einem Lichtbild ausgestattet sind. Die weiteren Funktionen der Gesundheitskarte werden nach und nach zugeschaltet, sobald sie die parallel stattfindenden Tests erfolgreich durchlaufen haben.

Mögliche technische Änderungen sind kein Hinderungsgrund für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum jetzigen Zeitpunkt. Dass IT-Systeme zukunftsfähig gestaltet werden müssen, gilt auch für die elektronische Gesundheitskarte und die dazu erforderlichen Lesegeräte. Bei den technischen Vorgaben wurde darauf geachtet, dass sie technisch so ausgestaltet sind, dass Anwendungen auch ohne Austausch der Lesegeräte oder der Gesundheitskarten nachgeladen werden können.

Im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein stehen die notwendigen Lesegeräte bei den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern bereits seit dem Jahre 2009 zur Verfügung. Alle Beteiligten haben dort festgestellt, dass die Ausstattung problemlos erfolgen kann. Es ist nun Aufgabe der Organisationen der Selbstverwaltung, den Prozess im gesamten Bundesgebiet fortzusetzen. Für die dazu erforderlichen Lesegeräte hat die Industrie von der gematik die notwendigen Zulassungen erhalten.

Anwendungen der Gesundheitskarte

Nach Beschlüssen der Selbstverwaltung sollen folgende Anwendungen, mit denen direkt beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden kann, prioritär umgesetzt werden:

  • Notfalldatensatz (offline)

    Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen z. B. über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten hat. Künftig kann der Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen.
  • Moderner Versichertenstammdatendienst (online)

    Die Gesundheitskarte wird künftig einen Abgleich und bei Bedarf eine Online-Aktualisierung der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten ohne Kartenaustausch ermöglichen. Auch ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten können mit diesem Verfahren besser als bisher erkannt werden. Missbrauch auf Kosten der Versichertengemeinschaft kann so reduziert werden.
  • Sichere Kommunikation der Leistungserbringer (online)

    Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur und ihrer sicheren Komponenten werden die Voraussetzungen für die Verbesserung der Kommunikation von Arzt zu Arzt geschaffen, damit Informationen, wie z.B. Befunde und hierzu vorliegende ergänzende Informationen, direkt und sicher gezielt elektronisch übermittelt werden können.
  • Migration von Gesundheitsdiensten am Beispiel der elektronischen Fallakte

    In einer elektronischen Fallakte werden nur die Daten eines medizinischen Falles zusammengeführt. Dafür müssen die teilnehmenden Kliniken und Praxen ihre Daten den Mitbehandelnern zur Verfügung stellen. Mit diesem Projekt soll aufgezeigt werden, wie diese Zusammenarbeit technisch sicher umgesetzt werden kann.Das elektronische Rezept sowie die weiteren medizinischen Anwendungen werden zunächst zurückgestellt, bis praxistaugliche und sichere Lösungen vorgelegt werden.Die Telematikinfrastruktur ist so konzipiert, dass je nach Bedarf neue Anwendungen aufgenommen werden können, wenn sie sich bei den Tests als sicher und praxistauglich erwiesen haben.
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