Foto: DAK / Müller

Montag, 28. Mai 2012

Antwort der Bundesregierung "Zahl psychischer Krankheiten zugenommen"

Von: Bundesregierung / Pressemitteilung

Psychische Störungen und Verhaltensstörungen haben in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (17/9478) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9287) hervorgeht, ist der prozentuale Anteil dieser Leiden an Arbeitsunfähigkeitstagen von 6,6 Prozent im Jahr 2001 auf 13,1 Prozent im Jahr 2010 gestiegen. Demnach sind Frauen stärker betroffen als Männer und Erwerbstätige ab 45 Jahren stärker als jüngere Erwerbstätige. Besonders hohe Durchschnittszahlen fänden sich zudem in den Sozial- und Erziehungsberufen, in Gesundheitsdienstberufen und in Berufen der Papierherstellung und im Druck.

Der Antwort zufolge beliefen sich im Jahr 2008 die direkten Kosten für psychische Störungen und Verhaltensstörungen auf 28,6 Milliarden Euro. Das entspreche einem Anteil von 11,3 Prozent an den gesamten Krankheitskosten und Platz drei hinter Krankheiten des Herzkreislaufsystems und des Verdauungssystems. Zudem entfallen der Vorlage zufolge 18 Prozent aller verlorenen Erwerbsjahre im Jahr 2008 auf psychische Störungen und Verhaltensstörungen, das entspreche einem Produktionsausfall von 26 Milliarden Euro und einem Ausfall der Bruttowertschöpfung von 45 Milliarden Euro – also 1,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Psychische Belastungen nähmen mit dem Wandel der Arbeitswelt zu, schreibt die Bundesregierung. Wesentliche Entwicklungstendenzen seien unter anderem die fortlaufende Beschleunigung aufgrund des globalen Wettbewerbs, des technischen Fortschritts und der anhaltenden Rationalisierungsdynamik, die zunehmende geistige Arbeit und steigende Anforderungen an Qualifikation und Weiterbildung, verstärkter Einsatz neuer Technologien und permanente Erreichbarkeit, erhöhte Eigenverantwortung für Erfolg, diskontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse und berufliche Unsicherheit sowie die zunehmende Instabilität sozialer Beziehungen.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sieht sie gegenwärtig keinen Bedarf, rechtsetzende Schritte einzuleiten. Das Thema werde bereits von bestehenden Rechtsvorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz erfasst, zudem gelte es, zunächst den Wissens- und Erkenntnisstand zu verbreitern.

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