Saal des Ausschusses für Gesundheit (Foto: Deutscher Bundestag)

Freitag, 14. November 2008

Anträge der Opposition zum Stopp des Gesundheits- fonds gescheitert

Von: Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages / Pressemitteilung

Vier Anträge der Opposition zum Stopp des Gesundheits- fonds sind am Mittwochmittag im Gesundheitsausschuss gescheitert. Gegen die zwei Anträge der FDP (16/7737, 16/9805) stimmten Regierungskoalition und Linksfraktion, die Grünen enthielten sich. Den Antrag der Grünen (16/ 8882) lehnte der Ausschuss, bei Enthaltung der FDP, eben- falls ab. Der Antrag der Linksfraktion (16/10318) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.

FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen waren in ihren Anträgen zwar übereinstimmend der Auffassung ge- wesen, dass der von der Bundesregierung zum 1. Januar 2009 beschlossene Gesundheitsfonds die bestehenden Pro- bleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht löst, sondern neue schafft. Allerdings hatten sie in wichtigen Punkten völlig unterschiedliche Positionen bezogen, etwa hinsichtlich der Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA).

So halten Grüne und Linksfraktion den RSA, bei dem der tatsächliche Gesundheitszustand der Versicherten innerhalb des Risikostrukturausgleichs berücksichtigt werden soll, grundsätzlich für notwendig. Jedoch sehen sie die geplante Eingrenzung auf 50 bis 80 Krankheiten als nicht ausreichend an. Bündnis 90/Die Grünen sind etwa der Auffassung, dass man auch unabhängig vom Gesundheitsfonds bis zum 1. Januar 2009 einen morbiditätsorientierten Risikostruktur- ausgleich realisieren könne. Die FDP-Fraktion wiederum lehnt den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich ab.

Die Linksfraktion hatte sich zudem in ihrem Antrag als einzige Oppositionsfraktion gegen unterschiedlich hohe Beitragssätze gewendet und aus diesem Grund die Anträge von FDP und Grünen abgelehnt. Der angebliche Wettbewerb habe die "Entsolidarisierung der Versichertengemeinschaft und die Privatisierung von Gesundheitsrisiken zur Folge", heißt es in ihrem Antrag. Ein einheitlicher Beitragssatz, wie ihn der Gesundheitsfonds angeblich herstellen solle, könne nur in einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerver- sicherung umgesetzt werden, betont die Fraktion.

Die FDP sieht durch die Einführung des Gesundheitsfonds ein wesentliches Element des Wettbewerbs, den Preis für die Versicherung, außer Kraft gesetzt und durch staatliche Preisregulierung ersetzt. Sie hatte daher die Bundesregie- rung in ihren Anträgen aufgefordert, die Beitragsautonomie der Krankenkassen zu bewahren. Die Finanzierungspro- bleme im Rahmen einer wachsenden Gesundheitsbranche würden mit der Einführung des Fonds, verschärft. Er sei ein "Einfallstor für eine Einheitskasse" und ebne den "Einstieg in ein staatliches zentralistisches Gesundheitswesen, so die FDP-Fraktion.

Über die Beschlussempfehlungen des Gesundheitsaus- schusses entscheidet das Bundestagsplenum in einer der kommenden Sitzungswochen.

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