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Donnerstag, 24. Februar 2011

ABDA: "1,8 Mrd. EUR Patienten-Zuzahlungen für Arzneimittel in 2010"

Von: ABDA / Pressemitteilung

Gesetzlich krankenversicherte Patienten mussten im Jahr 2010 rund 1,8 Mrd. Euro für ihre Arzneimittel auf Rezept zuzahlen. Das waren genau 71 Mio. Euro mehr als 2009. Dies berechnete der Deutsche Apothekerverband (DAV). In Deutschland sind alle Apotheken verpflichtet, die Zuzahlungen von den Patienten einzusammeln und an die Krankenkassen weiterzuleiten.

Seit mehreren Jahren geht der Trend der Zuzahlungen nach oben: 2007 waren es noch 1,626 Mrd. Euro, 2008 schon 1,674 Mrd. Euro. Von 2009 (1,696 Mrd. Euro) bis 2010 (1,767 Mrd. Euro) ist der Betrag erneut angestiegen. Einer der Gründe für die Steigerung im vorigen Jahr war eine Senkung vieler Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum 1. September 2010.

Im Durchschnitt mussten die GKV-Versicherten 2,40 Euro pro Packung im Jahr 2010 zuzahlen. 2007, 2008 und 2009 waren es jeweils nur 2,30 Euro gewesen. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.

Grundsätzlich gibt es vier Gründe, warum keine gesetzliche Zuzahlung fällig sein kann:

  1. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind immer befreit.
  2. Ist die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Patienten) erreicht, können Versicherte eine Befreiung beantragen.
  3. Liegt der Preis eines Arzneimittels um 30 Prozent niedriger als der Festbetrag, ist die Aufnahme in die Zuzahlungsbefreiungsliste durch die GKV möglich.
  4. Je nach Krankenkasse können Rabattarzneimittel zur Hälfte oder komplett für die jeweiligen Versicherten dieser Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.

Eine Zuzahlungsbefreiungsliste und ein -rechner stehen unter www.aponet.de

Lesen Sie dazu auch die ABDA-Pressemitteilung: "Nicht einmal jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei".

Nicht einmal jedes zweite Rabattarzneimittel ist derzeit für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Bei nur noch 49,5 Prozent der Medikamente, die an die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden müssen, dürfen die Apotheker die gesetzliche Zuzahlung komplett oder hälftig erlassen (Stand: 1. Februar). Vor einem Monat waren es 53,1 Prozent, vor einem Jahr sogar noch 59,2 Prozent. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

Derzeit sind 26.000 von 53.000 Rabattarzneimitteln zuzahlungsfrei oder -ermäßigt (Stand: 1. Februar). Dasselbe Arzneimittel kann je nach Kasse des Versicherten unter einen Rabattvertrag fallen oder nicht. Falls es rabattiert ist, kann es komplett zuzahlungspflichtig, zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein – auch je nach Krankenkasse.

Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei Arzneimitteln auf Rezept müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzusammeln und an die einzelnen Kassen weiterzuleiten.

Die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten für sämtliche Arzneimittel beliefen sich im Jahr 2010 auf 1,8 Mrd. Euro zugunsten der GKV – Tendenz seit Jahren steigend. 2010 dürften die Kassen zusätzlich rund eine Milliarde Euro bei Arzneimitteln eingespart haben – durch die Rabattverträge mit Pharmaherstellern, die in den Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden. Allein in den ersten drei Quartalen 2010 sparten die Kassen auf diese Weise 679 Mio. Euro ein (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

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