1,53 Mrd. EUR Beitragsausfälle bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat im laufenden Jahr Beitragseinnahmen in einer Höhe von 171,845 Milliarden Euro. Aktuell betragen die laufenden Beitragsrückstände 1,53 Milliarden Euro. Damit beträgt die Rückstandsquote lediglich 0,89 Prozent.
Dazu erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz: "Die Beitragsrückstände betrugen nach 1,44 Mrd. Euro im Januar 1,53 Mrd. Euro im Februar 2012. Derzeit belaufen sich die Außenstände auf lediglich 0,89 Prozent der Beitragseinnahen. Das ist ein sensationell guter Wert, um den uns vermutlich jeder Mittelständler beneidet."
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Unter dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag versteht man die Zusammenfassung der Beiträge der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (vgl. § 28d SGB IV). Die gesetzlichen Krankenkassen in ihrer Funktion als Einzugsstellen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich ein.
Müssen immer alle Beiträge gezahlt werden?
Selbstverständlich. Grundsätzlich müssen alle Beiträge bis spätestens zum Fälligkeitstag gezahlt werden. Die rechtzeitige und vollständige Beitragszahlung sichert die Liquidität der einzelnen Sozialversicherungsträger. Zahlungsschwierigkeiten, die kurzfristiger Natur sind, können mit einer Stundung überbrückt werden, wenn der Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Bei Arbeitgebern, die vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Beitrag zu bezahlen und es auf absehbare Zeit auch nicht können werden, kann eine Beitragsforderung befristet niedergeschlagen werden. Eine solche Niederschlagung kommt in der Praxis beispielsweise dann in Betracht, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelt werden kann oder ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Wenn sich zeigt, dass ein Beitrag dauerhaft nicht eingezogen werden kann, dann kann es zur sogenannten unbefristeten Niederschlagung kommen und so von einer weiteren Verfolgung dieses Beitragsanspruchs abgesehen werden.
Über die Niederschlagung entscheidet die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle, gegebenenfalls unter vorheriger Beteiligung der am Gesamtsozialversicherungsbeitrag beteiligten Stellen (Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit). Diese Beteiligungsrechte sind von der Höhe der niederzuschlagenden Forderung abhängig.
Warum kommt es zu Beitragsrückständen?
Die Ursachen für Beitragsrückstände sind vielfältig. Zu nennen sind im Wesentlichen Zahlungsschwierigkeiten der Unternehmen (Stichwort: Finanzmarktkrise), Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Insolvenzen, Nachforderungen aus Betriebsprüfungen, Rückforderungen aus Insolvenzanfechtungen etc.
Dass Beitragsrückstände entstehen, liegt mithin vordergründig nicht am Beitragseinzugsverfahren, sondern an Gründen, die regelmäßig außerhalb des Verantwortungsbereichs der mit dem Beitragseinzug betrauten Krankenkassen zu suchen sind. Sind die Rückstände in der letzten Zeit erheblich angestiegen? Nein. Die Beitragsrückstände sind mittelfristig betrachtet auf einem ungefähr gleichbleibenden Wert. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde ein so genanntes "Standardisiertes Berichtswesen zum Beitragsaufkommen und zu den Beitragsrückständen" etabliert. Dies läuft seit dem März 2010 und liegt in der Verantwortung des Bundesversicherungsamtes als Verwalter des Gesundheitsfonds. Auf Grundlage dieses Berichtswesens haben wir detaillierte Informationen zu den Beitragsrückständen (vgl. nachstehende Tabelle). Daraus ergibt sich auch die Feststellung des Bundesrechnungshofes in seinen Bemerkungen 2011 zum Bundeshaushalt, dass die Beitragsrückstände in der Sozialversicherung aktuell bei rund 6,9 Mrd. liegen.
Entwicklung des monatlichen Beitragseinzugs in der gesamten Sozialversicherung
Den Krankenkassen gelingt es regelmäßig nahezu 100 % der monatlich neu fällig werdenden Beiträge einzuziehen. Die Soll-Ist-Quote (das ist das Einziehungsergebnis im Monat) belegt diese Aussage eindrucksvoll.
Aktuell beträgt die Soll-Ist-Quote für die gesamte Sozialversicherung 99,58 Prozent (Stand Februar 2012).
Der Beitragseinzug durch die Krankenkassen funktioniert. Dies bestätigen im Übrigen auch die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit, die regelmäßig die Durchführung des Beitragseinzuges bei den Krankenkassen prüfen. Auch die Bundesregierung hat über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im Jahre 2006 in einem Bericht für den Deutschen Bundestag den Beitragseinzug der Einzugsstellen als weltweit vorbildliches Erfolgsmodell gewürdigt.
- Weiterführende Links
- www.gkv-spitzenverband.de