Der Sachverständigenrat wurde 1985 als "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" geschaffen, um die Konzertierte Aktion, ein Gremium aus Vertretern der an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten, in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr neue Impulse zu verleihen. Berufen wurde der Sachverständigenrat erstmals am 19. Dezember 1985 durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, dessen Ressort seinerzeit auch den Gesundheitsbereich umfaßte, unter Beteiligung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Seit dem Jahre 1991 werden die Mitglieder des Rates vom Bundesminister für Gesundheit für eine begrenzte Dauer berufen. Der Rat ist interdisziplinär besetzt. Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 und der damit verbundenen Abschaffung der Konzertierten Aktion wurde der "Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen" umbenannt in "Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen". Der jetzige Sachverständigenrat wurde von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt berufen und am 12.10.2007 offiziell ernannt. Das Gremium umfaßt sieben Mitglieder. Näheres zur Verfahrensweise für die Arbeit des Sachverständigenrates regelt der "Erlass über die Errichtung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen". (Foto: dpa)

Dienstag, 20. Juli 2010

Neuer Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt

Von: Sachverständigenrat / Pressemitteilung

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat am 14. Juli den neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt und ihre Berufungsurkunden überreicht. Bundesgesundheitsminister Rösler: "Der Sachverständigenrat ist mittlerweile seit 25 Jahren ein fester Bestandteil in unserem Gesundheitswesen. In seinen unabhängigen wissenschaftlichen Analysen hat der Rat bisher umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung erarbeitet. Ich bin sicher, dass auch der neue Rat wertvolle Impulse für künftige gesundheitspolitische Entscheidungen geben wird. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern."

Der Minister dankte allen Mitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Mitarbeit im Sachverständigenrat. Mit besonderem Dank verabschiedete der Minister die ausscheidenden Mitglieder Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. Gerd Glaeske sowie Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Neu in den Sachverständigenrat berufen wurden Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Doris Schaeffer und Prof. Dr. Gregor Thüsing.

Der neue Sachverständigenrat ist bis zum 14. Juli 2014 berufen. Ihm werden angehören:

  • Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach
    Institut für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Wolfgang Greiner
    Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. med. Marion Haubitz
    Abteilung Nephrologie, Medizinische Hochschule Hannover
  • Prof. Dr. Doris Schaeffer
    Lehrstuhl für Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. med. Matthias Schrappe
    Institut für Patientensicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
  • Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Harvard)
    Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn
  • Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille
    Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim

Seinen Vorsitz wählte der Sachverständigenrat in der heutigen konstituierenden Sitzung. Dabei sind Prof. Dr. Wille zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Schrappe zum stellvertretenden Vorsitzenden für zwei Jahre gewählt worden.

Hintergrundinformationen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zu erstellen und in diesem Rahmen

  • die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren,
  • unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen zu entwickeln,
  • Vorschläge für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten vorzulegen, sowie
  • Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

Die Gutachten werden dem Bundesministerium für Gesundheit oder - im Falle des Sondergutachtens 1995 - dem Bundespräsidenten übergeben und den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vorgelegt. Bisher sind 16 Gutachten erschienen. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen sind von der Gesundheitspolitik aufgegriffen worden, z.B. die Kassenwahlfreiheit, die Einführung eines Risikostrukturausgleichs, die Einführung einer Nutzen-Kosten-Bewertung als "vierte Hürde" in der Arzneimittelzulassung, die Förderung der ambulanten Pflege durch die Steigerung der Leistungsstufen und eine Dynamisierung der Leistungen, die Verbesserung der Versorgung Dementer oder der Ausbau von Präventions- und Rehabilitationsleistungen.

<- Zurück zu: Pressemitteilungen