Spinnennetz nach dem Regen (Foto: Roderer)

Freitag, 27. Juli 2007

Im Bundestag notiert: Anschubfinanzierung zur Integrierten Versorgung

Von: Deutscher Bundetag, FDP-Fraktion / Pressemitteilung

Für die Umsetzung der mit der Anschubfinanzierung zur Integrierten Versorgung verbundenen Regelungen ist nach Darstellung der Bundesregierung die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zuständig. Mit der gesetzlichen Regelung sei Krankenkassen und Leistungserbringern "größtmögliche Freiheit" zur Ausgestaltung eingeräumt worden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/6094) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/6016).

Im Rahmen der Integrierten Versorgung haben Kranken- kassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie gegebenenfalls Apotheken koordiniert zusammenwirken.

Die Regierung schreibt, zum Stichtag 31. März 2007 habe es 3.498 Verträge mit einem Vergütungsvolumen von rund 611 Millionen Euro gegeben (wenn alle gemeldeten Verträge einfach je Krankenkasse gezählt werden). Dabei handele es sich um Planwerte. Im ersten Quartal 2007 hätten 4,07 Millionen Versicherte an der integrierten Versorgung teilgenommen. Weiter heißt es, maßgeblich sei, dass jeweils im Jahr bis zu ein Prozent der an die Kassenärztliche Vereinigung zu entrichtenden Gesamtvergütung sowie von den Rechnungen der einzelnen Krankenhäuser für voll- und teilstationäre Versorgung einbehalten werden dürfen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Kranken- kassen hätten im April 2004 eine gemeinsame Registrie- rungsstelle gegründet, die bei der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) angesiedelt sei. Die Kranken- kassen hätten der Gemeinsamen Registrierungsstelle etwa das geschätzte Vergütungsvolumen, die Kürzungsquoten sowie die für den jeweiligen Vertrag einbehaltenen, aber nicht ausgegebenen Mittel zu melden. Mit der Gesundheits- reform 2007 seien die Krankenkassen zudem verpflichtet worden, die Einzelheiten über die Verwendung der einbehaltenen Mittel mitzuteilen. Dies schaffe mehr Transparenz.

Die FDP-Fraktion wollte zudem wissen, wie hoch die Gesamtsumme der von den gesetzlichen Krankenkassen für die Anschubfinanzierung zur integrierten Versorgung vorgenommenen Abzüge von den Krankenhausrechnungen für die Zeit von 2004 und 2006 war. Zudem fragt sie, wie viel davon ohne eine spezielle Klausel der Gesundheits- reform an die Krankenhäuser hätte zurückfließen müssen. Dazu schreibt die Regierung, im Gesetz seien für den Verzicht auf die Rückzahlung nicht verausgabter Mittel für die Jahre 2007 und 2008 jeweils ein Betrag von rund 50 Millionen Euro angesetzt worden. Dies sei aber eine Schätzgröße.

Lesen Sie dazu die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion will in Ihrer Anfrage an die Bundesregie- rung (16/6016) wissen, wie hoch die Gesamtsumme der von den gesetzlichen Krankenkassen für die Anschubfinanzierung zur integrierten Versorgung vorge- nommenen Abzügen von den Krankenhausrechnungen für die Zeit von 2004 und 2006 war. Zudem fragt sie, wie viel davon ohne eine spezielle Klausel der Gesundheitsreform an die Krankenhäuser hätte zurückfließen müssen.

Im Rahmen der integrierten Versorgung haben Kranken- kassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie gegebenenfalls Apotheken koordiniert zusammenwirken.

Die Fragen an die Bundesregierung

  1. In welcher Höhe haben die gesetzlichen Kranken- kassen, bundesweit und getrennt nach KV-Bezirken dargestellt, finanzielle Mittel nach § 140d SGB Vvon den Gesamtvergütungen für die vertragsärztliche Versorgung und von den Rechnungen der Kranken- häuser für voll- und teilstationäre Leistungen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 einbehalten?
  2. Wie viele Verträge der Integrierten Versorgung wurden von den Krankenkassen mit welchem finan- ziellen Volumen geschlossen?
  3. Wie viele dieser Verträge umfassten dabei mehr als 2 Integrationspartner?
  4. Welche Integrationsteilnehmer waren hieran bevor- zugt beteiligt?
  5. Wie viele Versicherte haben in den Jahren 2004, 2005 und 2006 an vertraglich vereinbarter Integrierter Ver- sorgung teilgenommen?
  6. In welchem finanziellen Umfang sind über die An- schubfinanzierung nach§ 140d SGB Vauch hausarzt- zentrierte Verträge nach § 73b SGB V unterstützt worden und welchem Anteil an der Anschubfinan- zierung entspricht das?
  7. Wie hoch ist das finanzielle Volumen von Verträgen zur Integrierten Versorgungan denen bisher auch Leistungserbringer teilgenommen haben, dienicht die Voraussetzungen nach § 140b SGB V erfüllen?
  8. Sind die von den Krankenkassen einbehaltenen Mittel der Anschubfinanzierungvon Vertrag zu Vertrag und von Jahr zu Jahr übertragbar?
  9. Bis zu welchem Zeitpunkt muss im Hinblick auf die im Gesetz vorgesehene Rückzahlungsverpflichtung nicht verausgabter Anschubfinanzierungsmittel der Kran- kenkassen bis 31. März 2009 spätestens der Nach- weis über die Verwendung der Anschubfinanzierungs- mittel vorliegen?
  10. Wie wird sichergestellt, dass die Ärzte und Kranken- häuser vollständig Transparenz über die Verwendung der Mittel erhalten, so dass sie in der Lage sind, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rückzahlungen nachvollziehenzu können?
  11. Sind die Ergebnisse einer Umfrage der Krankenhaus- gesellschaft in Nordrhein, dass an die dortigen Kliniken 10 bis 40 Prozent ihres Honorarabzugs aus Integrationsverträgen zurückfließen, bundesweit repräsentativ für die finanziellen Rückströme aus der Integrierten Versorgung an die Krankenhäuserund die Ärzteschaft?
  12. Welchen Gesamtumfang machen die nicht verwen- deten Mittel der Anschubfinanzierung der Jahre 2004 bis 2006 an die Krankenhäuser aus, die wegen einer entsprechenden Regelung im GKV-WSG nun nicht mehr wie bis dahin vorgesehen von den Kranken- kassen an die Krankenhäuser zurückgezahlt werden müssen, d. h. in welcher Höhe haben die Kranken- kassen dadurch zusätzliche Einnahmen in den Jahren 2004 bis 2006 erzielt?
  13. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von den gesetz- lichen Krankenkassen für die Anschubfinanzierung vorgenommenen Abzüge von den Krankenhaus- rechnungen für die Zeit von 2004 bis 2006 und wie hoch ist der Anteil, der ohne die im GKV-WSG vorgenommene Streichung der Rückzahlungsver- pflichtung von nicht verwendeten Mitteln für diese Jahre hätte zurückgezahlt werden müssen?

Berlin, den 4. Juli 2007
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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