Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundes- ärztekammer, das "Parlament der Ärzteschaft", und findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die 17 deutschen Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Dele- gierte zum Deutschen Ärztetag. Zu den Aufgaben des Deutschen Ärz- tetages gehört es, länderübergrei- fende Regelungen zum Berufsrecht (z. B. die Muster-Berufsordnung und die Muster-Weiterbildungsord- nung) zu erarbeiten und zu verab- schieden sowie die Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesund- heits- und sozialpolitischen Diskus- sionen der Gesellschaft zu artiku- lieren und sie der Öffentlichkeit zu vermitteln. Der Deutsche Ärztetag tagt seit 1873 in der Regel jährlich (außer 1912, 1915-17, 1920, 1922/23 und 1932-47). Überdies fanden in der Nachkriegsgeschichte aus besonderem Anlass insgesamt fünf Außerordentliche Deutsche Ärz- tetage statt. Präsident des Deut- schen Ärztetages ist seit 1999 Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zugleich Präsident der Bundesärztekammer. (Foto: pixelio.de)

Dienstag, 02. Juni 2009

112. Deutscher Ärztetag: Zusammenfassung der berufspolitischen Positionen

Von: Deutsche Ärzte- kammer / Pressemitteilung

Der diesjährige "112. Deutscher Ärztetag" in Mainz endete am 22. Mai mit der Formulierung umfangreicher berufspoli- tischer Positionen. In der Mitteilung der Bundesärztekam- mer lesen Sie den Katalog an Forderungen und Mahnungen an die Gesellschaft und ihre Gesundheitspolitik. Das oiffi- zielle Beschlussprotokoll der Veranstaltung finden Sie als pdf-Dokument am Ende dieser Seite:

Nachträgliche Kodierungen von Diagnosen sind rechtswidrig

Krankenkassen handeln rechtswidrig, wenn sie Ärzte dazu veranlassen, ihre ursprünglichen Diagnosen zu ändern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Der 112. Deutsche Ärztetag hat deshalb die eindeutige Positionierung des Bundesversicherungsamts (BVA) begrüßt. Die Kodierung habe sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien und den aktuellen Vorgaben des ICD-Diagnoseschlüssels zu richten, betonten die Delegierten.

Das BVA hatte darauf hingewiesen, dass jede Datenerhe- bung, die die Krankenkassen bei Ärzten für den morbiditäts- orientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) durchführ- ten, gegen den Datenschutz verstoße und im Widerspruch zu dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Meldeverfahren stehe.

Nutzenorientierte Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Daten zur Qualitätssicherung sollten nur dann dokumentiert werden, wenn sich daraus später auch tatsächlich handlungsrelevante Erkenntnisse ableiten lassen, um die Qualität der medizinischen Versorgung dauerhaft zu verbessern, forderten die Delegierten des 112. Deutschen Ärztetages. "Dokumentationsverpflichtungen ohne eindeutig erkennbaren Nutzen sind ebenso zu vermeiden wie unrealistische Zweckentfremdungen anderer Daten", erklärten die Ärztevertreter.

Das Ärzteparlament forderte zudem die Erstellung valider, systematischer und reproduzierbarer Zertifizierungskriterien zur Qualitätssicherung im Krankenhausbereich. Diese ermöglichten, die verschiedenen Zertifizierungskonzepte einer einheitlichen Bewertung zu unterziehen. Die zunehmende Vielfalt von Zertifizierungen sei bislang nicht transparent genug.

Förderprogramm Allgemeinmedizin in der Selbstverwaltung gemeinsam weiterentwickeln

Die sektorbezogenen Regelungen des Förderprogramms Allgemeinmedizin müssen überwunden werden, forderten die Delegierten des 112. Deutsche Ärztetages. Zudem müsse das Förderprogramm enger mit dem Weiterbildungsgeschehen vor Ort verknüpft werden, um die hausärztliche Versorgung zu sichern. Deshalb hat der Ärztetag die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgerufen, gemeinsam mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Allgemeinmedizin abzuschließen.

Allgemeinmedizinische Weiterbildung inhaltlich verbessern

"Der drohende Mangel an Hausärzten macht es notwendig, die Anzahl der Weiterbildungsassistenten deutlich und rasch zu erhöhen", betonen die Delegierten des 112. Deutschen Ärztetages. Durch die Gründung flächendeckend regionale Weiterbildungsverbünde könnten Weiterbildungsassistenten eine umfassende und fundierte Weiterbildung auch in patientennahen kleineren Fächern und die fachlich-kollegiale Betreuung durch Tutoren ermöglichen. Die Organisation der individuellen Weiterbildung und des spezifischen Rotationsplans verbessere den Inhalt der allgemeinmedizinischen Weiterbildung und stärke deren Attraktivität.

Ärztetag will ärztlich-ethisches Bewusstsein für Hippokratischen Eid stärken

Ärztinnen und Ärzte sollen sich mit der Approbation aktiv zu den ethischen Grundsätzen des Arztberufes bekennen. Das hat der 112. Deutsche Ärztetag gefordert. Der Hippokratische Eid habe stets nominierende, rational und pragmatisch motivierte Leitlinien für die Medizinerausbildung, das Arzt-Patient-Verhältnis, den ärztlichen Beruf und dessen Handlungsstrategie geboten. In einer Zeit aber, die durch eine zunehmende Kommerzialisierung und Marktorientierung des Gesundheitswesens geprägt sei, sollte ein solcher Eid stärker berücksichtigt werden, betonten die Delegierten. In der von der Bundesärztekammer erarbeiteten und von den Ärztetagen jeweils aktualisierten ärztlichen (Muster-)Berufsordnung befinde sich ein Bekenntnis zur Menschlichkeit und eine Zusicherung, den Arztberuf zum Wohle des Patienten auszuüben. Doch dieses bislang passive Gelöbnis gehöre lediglich zu den Unterlagen, die jeder Arzt mit dem Eintritt in die Ärztekammer erhalte.

Ärztetag: Chronische Krankheiten bei Kinder frühzeitig erkennen

Immer mehr Kinder und Jugendliche sind aufgrund mangelnder Bewegung und falscher Ernährung übergewichtig. Rund ein Fünftel von ihnen leidet unter psychischen Störungen und fast die Hälfte aller Kinder ist im häuslichen Umfeld Tabakrauch ausgesetzt. "Mit diesen Risikofaktoren wächst die Gefahr, frühzeitig chronische Krankheiten zu entwickeln", gaben die Delegierten des 112. Deutschen Ärztetages zu bedenken. Deshalb müsse die Identifikation und Beratung von Bewegungs- und Ernährungsmängeln, Belastungen durch Passivrauchen sowie psychische und psychosomatische Belastungen ein zentraler Bestandteil der Kinderuntersuchungen werden.

Da die Risikofaktoren, denen viele Kinder und Jugendlichen ausgesetzt seien, sowohl die Lebensqualität erheblich einschränkten als auch das Gesundheitswesen enorm belasteten, müssten der Gesetzgeber sowie der Gemeinsame Bundesausschuss den § 26 SGB V und die dazugehörigen Kinder-Richtlinien dringend überarbeiten, erklärten die Delegierten. Der Fokus der bisherigen Kinderuntersuchungen liege bislang ausschließlich darauf, Krankheiten zu erkennen, die die körperliche oder geistige Entwicklung von Kindern erheblich gefährden könnten. Diese ermöglichten jedoch auch, Risikofaktoren frühzeitig aufzuzeigen, Eltern entsprechend zu beraten und geeignete gesundheitsfördernde Maßnahmen durch den Arzt einzuleiten.

Ärztetag: Doping widerspricht dem ärztlichen Ethos

Sportverbände sollten ihre Sportler dazu verpflichten, den Verbandsarzt im Dopingfall von der Schweigepflicht zu entbinden. Das hat der 112. Deutsche Ärztetag in Mainz gefordert. Die Delegierten verurteilten entschieden jegliches Doping, mit dem Vorteile bei sportlichen Wettkämpfen oder im Freizeit- und Breitensport erreicht werden sollen. Auch sollten Ärzte, die sich aktiv an Dopingpraktiken beteiligten, im Rahmen des Arzneimittelgesetzes rechtlich belangt werden. In schweren Fällen seien berufsrechtliche Schritte einzuleiten. Darüber hinaus bekräftigten die Ärztevertreter, dass das Inkaufnehmen gesundheitlicher Schäden bis hin zur Todesfolge von Sportlern dem ärztlichen Ethos widerspreche.

Das Ärzteparlament appellierte zudem an Ärzte, die bei ihren Patienten Anzeichen für die Einnahme von Dopingmitteln wahrnehmen oder von deren Dopingpraxis erfahren, diese über die damit verbundenen medizinischen Risiken aufzuklären. Leistungssportler sollten außerdem auf den daraus resultierenden Verstoß gegen geltende Anti-Doping-Vorschriften hingewiesen werden. "Ärzte, die von Sportverbänden zur Betreuung von Leistungssportlern beauftragt werden, sind zunächst und vor allem der Gesundheit des ihnen anvertrauten Sportlers verpflichtet", so die Delegierten. Die Interessen des Verbandes müssten ausnahmslos in den Hintergrund rücken.

Arztvorbehalt bei Patienteninformation muss erhalten bleiben

Der 112. Deutsche Ärztetag hat das von der Europäischen Kommission geplante Pharmapaket als erneuten Versuch der Pharmaindustrie abgelehnt, Wege für eine direkte Bewerbung der Patienten zu finden. Da die Ärzteschaft von jeher dem Primat der Patientensicherheit verpflichtet sei, müsse die Pflicht, über verschreibungspflichtige Arzneimittel zu informieren, der fachlichen Kompetenz der hierzu autorisierten Heilberufe überlassen bleiben.

Der wachsende Wettbewerbsdruck im Gesundheitswesen und das gestiegene Informationsbedürfnis der Patienten hätten zu einer unüberschaubaren Menge an Gesundheitsinformationen geführt. Patienten könnten jedoch schwer einschätzen, wie neutral, glaubwürdig und aktuell Gesundheitsinformationen sind und woher diese stammen, gaben die Delegierten zu bedenken. Deshalb sei es notwendig, die Qualität von Informationen sicherzustellen und die Bürger vor unzulässigen, verzerrten und irreführenden Informationen zu schützen. Ein erster Schritt, um die Patienten umfassend und industrieunabhängig über verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuklären sei das gemeinsame Informationsportal www.patienten-information.de von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

Ärzten den Zugang zu Arzneimittelinformationen erleichtern

Arzneimittelsicherheit ist ein relevantes Gesundheitsproblem in Deutschland. Deshalb hat der 112. Deutsche Ärztetag einen kostenlosen und einheitlichen Zugang zu Informationen über Arzneimittelrisiken für Ärzte gefordert. Für eine risikoarme Therapie seien qualifizierte und neutrale Informationen unabdingbar. Zudem müssten neue Arzneimittel eine für den Arzt und Patienten sichtbare Kennzeichnung erhalten. Trotz der Errichtung von Pharmakovigilanzzentren sei für Ärzte die Recherche über Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln für Ärzte noch immer schwierig und zeitaufwändig. "Dies ist angesichts einer immer höheren Arbeitsverdichtung in der Medizin kaum mehr leistbar", bekräftigten die Delegierten und forderten die Bundesregierung auf, zusätzliche finanzielle Mittel für die Forschung im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit zur Verfügung zu stellen.

Kosten-Nutzen-Bewertung durch das IQWiG noch immer unzureichend

"Der Fokus von Kosten-Nutzen-Bewertungen sollte nicht nur auf den Kosten, sondern auf dem Wert der Arzneimittel-Innovation für die Versorgungsqualität und Patientenzufriedenheit liegen", kritisierte der 112. Deutsche Ärztetag in einem Beschluss zur Kosten-Nutzen-Bewertung von medizinischen Leistungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Delegierten appellierten an das Institut, sich mit der Kritik des eigenen wissenschaftlichen Beirates am Methodenentwurf zur Kosten-Nutzen-Bewertung adäquat auseinanderzusetzen.

Der Ärztetag forderte das IQWiG auf, Alternativen zu seinem Effizienzgrenzen-Modell zu entwickeln. Um eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen und verdeckte Rationierungen zu vermeiden, müsse darüber hinaus der Gemeinsame Bundesausschuss eine sachgerechte Kosten-Nutzen-Bewertung von Innovationen sicherstellen, wie es das Sozialgesetzbuch V verlangt. Die Bewertung sollte - basierend auf einer etablierten Methodik - nach internationalen Standards erfolgen.

Mindestmengen in der Frühchen-Versorgung sind kein Qualitätsmerkmal

Mindestmengen-Vorgaben bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen auf Intensivstationen gefährden die Patientensicherheit. Deshalb hat der 112. Deutsche Ärztetag die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geplante Verschärfung der Regelmäßigkeitszahl von mindestens zwölf Behandlungsfällen pro Jahr abgelehnt. "Bevor auf ministeriellen Zuruf der Irrweg der Hyperzentralisierung durch eine noch höhere Mindestmenge beschritten würde, sollten zunächst die Auswirkungen dieser kürzlich in Kraft gesetzten Struktur- und Prozessqualitätsanforderungen untersucht werden", forderten die Delegierten. Bislang fehle ein evidenzbasierter Beleg für einen Zusammenhang zwischen Mengenvorgaben und Ergebnisqualität. Deshalb müsse für jede Fallzahl, die der G-BA festlege, eine Folgenabschätzung durch ein Prognosemodell vorsehen werden. Bliebe eine solche aus, bestehe die Gefahr, dass viele kleine Zentren trotz guter Behandlungsergebnisse geschlossen werden müssten. Große Zentren mit einer schlechten Behandlungsergebnissen würden hingegen in der Versorgung verbleiben, da sie die geforderte Mindestmenge überschreiten, so der Ärztetag.

Zusammenarbeit bei sektorübergreifender Qualitätssicherung verbessern

Die sektorübergreifende Qualitätssicherung darf sich nicht auf Vergleiche zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen beschränken, hat der 112. Deutsche Ärztetag angemahnt. Anhand solcher punktuellen transsektoralen Ergebnisvergleiche lasse sich zwar der Markt steuern und damit auch in gewissem Maßes bereinigen, doch zentrale Fragen zu einer Versorgungsqualität, die sich an der demografischen Entwicklung orientiert, und der Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung blieben unbeantwortet.

Allerdings lasse sich eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung nur dann erfolgreich umsetzen, wenn das dafür vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragte und auf Bundesebene agierende Institut mit den auf Landesebene bereits vorhandenen Strukturen konstruktiv zusammenarbeite. Für die stationäre Qualitätssicherung seien die Lenkungsgremien und Landesgeschäftsstellen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen für den ambulanten Sektor zuständig. Umgekehrt müssten die Akteure der Qualitätssicherung auf Landesebene bereits sein, untereinander und mit dem Bundesinstitut zu kooperieren, betonten die Delegierten des Ärztetages.

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