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Freitag, 23. März 2012

Zuzahlung gesetzlich Krankenversicherter liegt bei durchschnittlich 72 Euro im Jahr

Von: Deutscher Bundestag / Pressemitteilung

Die durchschnittliche jährliche Zuzahlungsbelastung je gesetzlich Krankenversicherten hat im Zeitraum von 2005 bis 2010 rund 72 Euro betragen. Das geht aus dem "Bericht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zur Evaluation der Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht" hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (17/8722) vorgelegt hat. Die Bereiche "Ärztliche Behandlung" und "Arzneimittel" trugen danach mit rund zwei Dritteln zu den Gesamtzuzahlungen bei. Weiter heißt es, in den Jahren 2005 bis 2010 seien rund 6,98 Millionen Versicherte jährlich nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze von den Zuzahlungen befreit gewesen. Der Anteil der Zuzahlungsbefreiten an den gesetzlich Krankenversicherten belief sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich 9,94 Prozent.

Hintergrund

Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wurden die Spitzenverbände der Krankenkassen aufgefordert, die mit diesem Gesetz eingeführten Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht hinsichtlich ihrer Steuerungswirkungen für das Jahr 2006 zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hierzu bis zum 30. Juni 2007 einen Bericht vorzulegen (§ 62 Absatz 5 SGB V). Nach eingeräumter Fristverlängerung haben die Spitzenverbände der Krankenkassen dem BMG am 29. Januar 2008 ihren "Zuzahlungsbericht" vorgelegt. Sie stellen darin fest: "Eine Evaluation der Ausnahmeregelungen von der Zuzahlungspflicht hinsichtlich ihrer Steuerungswirkung für das Jahr 2006 im Sinne ihrer Bedeutung als wissenschaftliche Analyse kann (daher) nach Ansicht der Spitzenverbände der Krankenkassen nach den für Evaluationen geltenden Mindestanforderungen nicht durchgeführt werden".

Der Bericht beschränkte sich deshalb im Wesentlichen auf Analysen zu den Themenbereichen

  • Anzahl der Zuzahlungsbefreiten,
  • Einkommen der Zuzahlungsbefreiten nach § 62 SGB V,
  • Inanspruchnahmeverhalten der Zuzahlungsbefreiten sowie
  • Höhe von Bonuszahlungen.

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 12. November 2008 festgestellt, dass dieser Bericht den gemäß § 62 Absatz 5 SGB V gesetzlich vorgesehenen Auftrag nicht erfüllt. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2008 forderte das BMG den GKV-Spitzenverband auf, den Bericht bis Jahresende 2010 zu überarbeiten und aktualisieren. Der GKV-Spitzenverband hat mit Schreiben vom 2. Februar 2009 seine grundsätzliche Bereitschaft zur Erstellung dieses Evaluationsberichtes erklärt, allerdings darauf hingewiesen, dass es gesetzlicher Klarstellungen im SGB V bedarf, die einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag für den GKV-Spitzenverband vorsehen und die Krankenkassen zur Lieferung der erforderlichen Daten an den GKV-Spitzenverband verpflichten. Entsprechende gesetzliche Klarstellungen wurden nicht vorgenommen.

Ungeachtet dessen hat der GKV-Spitzenverband Fragestellungen und mögliche Studiendesigns für die Evaluation entwickelt und eine Vorstudie in Auftrag gegeben, mit der die prinzipielle Machbarkeit der Hauptuntersuchung geprüft werden sollte. Nach begrenzter Ausschreibung hat der GKV-Spitzenverband am 26. August 2009 die IGES Institut GmbH mit der Durchführung der Studie beauftragt. In dem am 31. Januar 2010 vorgelegten Abschlussbericht "Machbarkeitsstudie zur Evaluation der Steuerungswirkungen der Zuzahlungspflichten in der GKV und der darauf bezogenen Ausnahmeregelungen" kommt IGES zu dem Ergebnis, dass die Fragestellungen des Vorhabens im Grundsatz mit Hilfe deskriptivstatistischer und regressionsanalytischer Verfahren beantwortbar sind. Die für eine realistische Beurteilung der Machbarkeit zentrale Frage der Verfügbarkeit und Qualität der erforderlichen Datenbestände in den verschiedenen Krankenkassensystemen konnte jedoch nicht abschließend geklärt werden, da die angefragten Krankenkassen die erbetenen Auskünfte nicht erteilt haben.

Vor diesem Hintergrund hat der GKV-Spitzenverband dem BMG mit Schreiben vom 29. April 2010 mitgeteilt, dass er sich zur Vermeidung weiterer unnötiger Kosten gezwungen sieht, von der Ausschreibung eines entsprechenden Forschungsvorhabens abzusehen und deshalb auf Basis der bestehenden Rechtslage nicht in der Lage ist, den erbetenen Bericht vorzulegen.

Mit Schreiben vom 18. Februar 2011 hat das BMG den GKV-Spitzenverband gebeten, der gesetzlichen Evaluationspflicht auf der Basis der verfügbaren Daten zu genügen. Dazu solle vom GKV-Spitzenverband eine Fortschreibung des Berichts aus dem Jahr 2008 durchgeführt werden. Der Bericht soll die folgenden Aspekte in den Mittelpunkt stellen:

  • Aufbereitung und Interpretation der amtlichen GKV-Statistiken, die im Zusammenhang mit Zuzahlungen, Befreiungsregelungen und Ausnahmetatbeständen stehen,
  • Fortschreibung der Analyse basierend auf den Daten einzelner Kassenarten sowie
  • Aktueller Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Frage der Steuerungswirkungen von Zuzahlungen in der GKV.
  • Der nachfolgende Bericht geht diesen Fragestellungen nach. (...)
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