Der Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle ist der Vorsitzende der Pflegekommission nach § 12 AEntG im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Diese "Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Krankenpflege" soll insbsondere einen verbindlichen Mindestlohn in der Pflegebranche schaffen, der zur Sicherstellung der Pflegequalität beiträgt. (Foto: BMWi)

Freitag, 28. Mai 2010

Wirtschaftsminister Brüderle lenkt im Streit um den Pflegemindestlohn ein

Von: Deutscher Gewerk- schaftsbund / Pressemitteilung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund meldet: Der Weg für den Pflegemindestlohn ist frei. "Nach langen Verhandlungen" mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) seinen Widerstand gegen eine einheitliche Lohnuntergrenze für die bundesweit rund 600.000 Pflegekräfte aufgegeben, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Eine noch unter der großen Koalition einberufene Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern der Branche hatte sich im vergangenen März auf Lohnuntergrenzen von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro pro Stunde im Osten geeinigt. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) bezeichnete das Ergebnis als "akzeptabel". Damit schien es zunächst, als könnten die Lohnuntergrenzen wie geplant zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Vergangene Woche forderte Wirtschaftsminister Brüderle dann jedoch, der Pflegemindestlohn dürfe nur bis Ende 2011 gültig sein. Andernfalls werde er sein Veto einlegen. Nicht nur Opposition kritisierte diese angekündigte Blockade. In einem Beschwerdebrief an Brüderles Ministerium äußerte auch Rainer Brückers, dem Vorsitzenden der Pflegekommission, seinen Unmut. Eine solche Befristung stehe "im Widerspruch zu den Empfehlungen der Kommission".

Der nun erreichte Kompromiss zwischen den Ministern Brüderle und von der Leyen sieht zwar weiterhin eine Befristung vor. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau soll der Mindestlohn jedoch erst 2014 auslaufen. Eine Verlängerung wäre somit erst nach der nächsten Bundestagswahl fällig. Laut einer offiziellen Stellungnahme der Partei ist das Verhandlungsergebnis für die FDP dennoch "ein wichtiger Erfolg".

Hierzu erklärt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen

"Ich begrüße, dass die Branche eine gemeinsame Haltung gefunden hat. Wir wollen gute qualifizierte Pflege, dafür brauchen wir Fachpersonal. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt sein, der Bedarf wird steigen. Dies ist ein Kompromiss, der positive Standards setzt, ohne Arbeitsplätze zu vernichten. Ich werde nun zügig den Einigungsprozess innerhalb der Bundesregierung in Gang setzen."

Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission gelten für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).

Lesen Sie dazu die Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers

Dr. Philipp Rösler erklärt zum Kompromiss über die Einführung eines Mindestlohns für die Pflegebranche: "Ich begrüße, dass ein Kompromiss zur Einführung eines Mindestlohns im Pflegebereich auf der Basis der Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers gefunden werden konnte. Nach wie vor halte ich nichts von gesetzlichen Mindestlöhnen. In der Pflege haben wir eine Sondersituation, den so genannten dritten Weg mit den kirchlichen Trägern. Das ist aber nur ein Baustein von mehreren, um Pflegeberufe attraktiver zu machen. Wir brauchen außerdem mehr Anerkennung für den Pflegeberuf und flexiblere und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Dafür werde ich mich einsetzen."

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