Frank Ulrich Montgomery (li.) als Demonstrationsteilnehmer (Foto: Marburger Bund)

Donnerstag, 15. Juni 2006

Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen zwischen Marburger Bund und TdL

Von: Marburger Bund / Pressemitteilung vom 14.06.06

Der Marburger Bund gibt bekannt: Das Angebot des TdL-Vorsitzenden Hartmut Möllring ist angenommen worden, die Verhandlungen für einen arztspezifischen Tarifvertrag am Freitag, 16. Juni 2006, wieder aufzunehmen.

Gleichwohl wurden die Ärzte-Streiks wie geplant seit Montag, 12. Juni ausgeweitet und verschärft. In vielen Kliniken werden die Ärzte ihre Arbeit zudem unbefristet niederlegen. Der Arbeitskampf der Mediziner in den Unikliniken und Landeskrankenhäusern wird so lange fortgesetzt, bis es eine Einigung zwischen Marburger Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder gibt.

Der seit dem 16. März andauernde Streik erreichte am 14. Juni seinen vorläufigen Höhepunkt. 13 800 Ärztinnen und Ärzte haben in 43 Städten (25 Unikliniken und 18 Landeskrankenhäuser) ihre Arbeit nieder gelegt.

Bestreikte Krankenhäuser:

Universitätskliniken: Heidelberg, Freiburg, Tübingen, Ulm, Göttingen, Hannover, Köln, Aachen, Bonn, Essen Düsseldorf, Münster, Mainz, LMU München (Innenstadt, Großhadern), TU München (Rechts der Isar), Regensburg, Würzburg, Erlangen, Jena, Halle, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Rostock, Greifswald und in den

Landeskrankenhäuser: Lüneburg, Hildesheim, Tiefenbrunn, Göttingen, Königslutter, Wehnen, Osnabrück, Bad Rehburg, Wunstorf (Niedersachsen), Wiesloch, Calw, Ravensburg, Winnenden, Zwiefalten, Emmendingen, Weissenau, Bad Schussenried (Baden-Württemberg), Dt. Herzzentrum München.

Streikbeteiligung:

Montag, 12. Juni: 12 500 Ärzte in 25 Unikliniken und 13 Landeskrankenhäusern
Dienstag, 13. Juni: 13 500 Ärzte in 25 Unikliniken und 16 Landeskrankenhäusern
Mittwoch, 14. Juni: 13 800 Ärzte in 25 Unikliniken und 18 Landeskrankenhäusern

Vier-Augen-Gespräch zwischen Montgomery und Möllring

Die im „Vier-Augen-Gespräch“ am 10. Juni 2006 von Minister Möllring angebotenen Vertragselemente können in den Verhandlungen als Grundlage dienen.

Darüber hinaus hat der Marburger Bund Verhandlungsbedarf insbesondere zum Geltungsbereich des künftigen Arzt-Tarifvertrages und zur Gehaltsmatrix in den ersten beiden Berufsjahren.

Erklärung:

  1. Zur Definition des Geltungsbereiches:

    Dieser umfasst lediglich Ärztinnen und Ärzte, sowie Zahnärzte und Psychiater, die überwiegend in der Patientenversorgung tätig sind. Diese Formulierung erfasst wohl ungewollt nicht die Ärztinnen und Ärzte, die ebenfalls in der Krankenversorgung, jedoch nicht direkt am Patienten tätig sind (z.B. Hygieniker, Laborärzte etc…) Darüber hinaus wären auch andere Fachwissenschaftler der Medizin, die nicht Ärzte sind, aber in der direkten Patientenversorgung tätig, nicht mit erfasst (z.B. Psychologische Psychotherapeuten). Die fehlerhafte Formulierung des bekannten Textangebotes (sowie Zahnärzte und Psychiater) belegt ja, dass diese Wissenschaftler mit gemeint sind (Psychiater sind Ärzte, von daher bedürfte es nicht ihrer Erwähnung).

  2. Zur Verbesserung der Struktur des ärztlichen Dienstes:

    Zur Verbesserung der Struktur des ärztlichen Dienstes fordert der Marburger Bund eine Zulage für die ersten beiden Berufsjahre. Dieses soll vor allem helfen, den Berufsanfang an einer deutschen Universitätsklinik attraktiv zu machen und soll der drohenden Abwanderung ins Ausland entgegen wirken.

    Ein Beispiel auf der Basis einer Zulage von 100 ¤ monatlich: An den deutschen Universitätskliniken arbeiten ca. 22.000 Ärztinnen und Ärzte, das entspricht etwa einem Sechstel der angestellten Ärzte. Ca. 6.000 Ärztinnen und Ärzte verlassen jedes Jahr die Universitäten und suchen eine (erste) Anstellung als Arzt. Würde ein Sechstel hiervon an Universitätskliniken anfangen, wären dies 1.000 Ärzte. Bei zwei Berufsjahrgängen reden wir also von einem Volumen von 2.000 Personen x 1.200 ¤ jährlich. Dies entspricht 2.4 Mio. ¤. Wir reden also von einer eher marginalen Summe. Was eine große Wirkung bei den Berufsanfängern entfaltet, entpuppt sich als wenig dramatisch bezogen auf den Gesamthaushalt der Universitäten. Bei 34 Universitäten wären dies im Mittel keine 75.000 ¤ jährlich.
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