Vertragsärztliches Referendum der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassen- ärztlichen Vereinigungen befragen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, wie sie zum KV-System stehen. Vom Ergebnis hängt einiges ab.
Wahrscheinlich hat sich schon jeder niedergelassene Arzt und Psychotherapeut im Laufe seiner Praxistätigkeit über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geärgert. Doch heißt das auch, dass er ihr und dem kollektivvertraglichen System am liebsten den Rücken kehren will? Hält er das gegenwärtige System für verbesserungswürdig und -fähig? Wenn ja, was müssen KVen und KBV tun, damit ihre Mitglieder sich bei ihnen (wieder) gut vertreten fühlen? Antworten auf diese Fragen wird das vertragsärztliche Referendum geben – ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Am 24. März hat die KBV-Vertreterversammlung die Durchführung eines vertragsärztlichen Referendums beschlossen. Ziel ist unter anderem, die Frage zu klären, ob die KVen weiterhin das Mandat der Vertragsärzte und -psychotherapeuten „zum Erhalt des derzeitigen ambulanten vertragsärztlichen Systems auf der Basis von durch die KVen abgeschlossenen Kollektivverträgen haben“, so der Beschlussantrag. Bedingungen dafür sind: der Schutz des Patienten-Arzt-Verhältnisses, der Erhalt der Freiberuflichkeit, eine feste Vergütung für ärztliche Leistungen (feste Preise) und der Abbau der Bürokratie.
Befragt werden 20.000 Ärzte und Psychotherapeuten
Durchgeführt wird das Referendum vom Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas). Dessen Experten befragen von jetzt an bis Mitte November telefonisch netto 20.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten. Die Auswahl der zu Befragenden erfolgt nach dem statistischen Zufallsprinzip. Netto bedeutet, dass tatsächlich 20.000 verwertbare Telefoninterviews geführt werden. Dabei handelt es sich um die deutschlandweit größte Befragung von Ärzten, die bisher stattgefunden hat. Wir erreichen damit die „schweigende“ Mehrheit. Zum Vergleich: Als statistisch aussagekräftig gilt im Allgemeinen schon eine Stichprobe von 1.000 Personen. Auf dieser Grundlage werden beispielsweise Wahlprognosen durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Mitgliederbefragung von KBV und KVen werden also auf jeden Fall repräsentativ sein. Dann haben wir ein Votum, das aussagekräftig ist – auch zu Fragen wie der nach der Verbundenheit mit dem KV-System, zum Vertragswettbewerb und zur Qualitätssicherung.
Infas hat die Fragen in Abstimmung mit KBV und KVen formuliert und in einem Pretest auf Verständlichkeit und Validität überprüft. So konnte Missverständliches noch vor der Gesamtbefragung korrigiert werden. Ganz wichtig: Die Fragen sind absolut neutral formuliert. Denn wir wollen ein manipulationsfreies und glaubwürdiges Votum haben, kein geschöntes. Die Vertragsärzte und Psychotherapeuten haben hier die Gelegenheit, unbeeinflusst ihre Meinung zu sagen.
Mitgliederbefragung wirkt nach innen und außen
Viele KVen haben zum Referendum Sonderausgaben ihrer KV-Blätter aufgelegt und Artikelserien verfasst. Sie haben den Ärzten und Psychotherapeuten dabei dargelegt, dass die KV eindeutig mehr als eine Abrechnungsstelle ist. Vorgestellt wurden auch Szenarien, wie die Situation denn ohne KV für die Ärzte aussehen würde.
Die Mitgliederbefragung ist aber nicht nur ein Instrument, das nach innen wirkt. Das vertragsärztliche Votum ist vor allem ein Signal nach außen: Es wird der Politik und der Gesellschaft zeigen, welche Meinung niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu den aktuellen und drohenden Entwicklungen im Gesundheitswesen haben. Die Kosten- dämpfungsmaßnahmen der vergangenen Jahre, eine überbordende Bürokratie und die zunehmende Einengung der Therapiefreiheit haben die Ärzte an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Die Unzufriedenheit der Nieder- gelassenen mit den gegenwärtigen Arbeitsbedingungen machte sich nicht zuletzt in bundesweiten und regionalen Ärzteprotesten Luft.
KVen und KBV werden von ihren Mitgliedern oft als verlängerter Arm der Politik empfunden, die ihnen gegenüber per Gesetz als Mangelverwalter und Kontrollorgan auftreten. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie dazu verpflichtet. Aber zuerst und zuvorderst sind KVen und KBV Interessenvertreter der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Deswegen sagen wir deutlich und unmissverständlich: Die Budgets müssen tatsächlich abgeschafft werden, wie es in den Eckpunkten versprochen worden ist. Der Druck auf die Politik muss deswegen erhöht werden. Und dazu brauchen wir die Unterstützung aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Das Referendum ist dabei enorm wichtig.
Ergebnisse werden im Dezember veröffentlicht
KVen und KBV haben auch einen internen Veränderungsprozess eingeleitet. Wir wollen stärker als Dienstleister für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auftreten. Der Beratungsbedarf ist hoch, denn die Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wie auch der Psychotherapeuten verändert sich dramatisch. Der Vertragswettbewerb wird an Intensität zunehmen. Vertragsärzte brauchen dafür starke Organisationen. KVen sind dafür am besten gerüstet und geeignet. Deswegen fordern wir die Möglichkeit, im Wettbewerb mit anderen Anbietern auch an den selektiven Verträgen teilnehmen zu können.
Mit Verabschiedung des Vertragsarztrechts-Änderungs- gesetzes, das voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft tritt, wird es neue Möglichkeiten für Ärzte geben, sich niederzulassen oder sich mit Kollegen zusammenzuschließen. Auch das ist eine Chance für KVen, ihren Mitgliedern Beratungs-Knowhow zur Verfügung zu stellen. Bereits jetzt zeigt die Vielzahl der Anfragen, dass der Bedarf enorm ist.
Das Referendum wird uns weiteren Aufschluss darüber geben, was unsere Mitglieder von uns wollen und brauchen. Darauf werden wir uns einstellen. Sollte das Referendum so ausfallen, dass eine Mehrheit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten das bisherige kollektiv- vertragliche System und die KVen nicht mehr wollen, werden wir ebenfalls unsere Konsequenzen daraus ziehen. Wir werden dann andere Organisationen mit all unserer Kraft fördern, damit sie die notwendige Interessenvertretung wahrnehmen können. Denn wir sind und waren nie Selbstzweck, sondern immer der Wahrer vertragsärztlicher Interessen.
Welche Meinung letztlich die Mehrheit der Niedergelassenen vertritt, wird das Referendum zeigen. Die Veröffentlichung der Umfrageergebnisse wird voraussichtlich im Dezember erfolgen. Wir werden die Ergebnisse – unabhängig davon, wie sie ausfallen – nicht in der Schublade verschwinden lassen.
- Weiterführende Links
- www.kbv.de