Foto: dm Drogeriemarkt

Freitag, 14. März 2008

Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

Von: Bundesverwaltungs- gericht / Pressemitteilung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13. März entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.

Seit dem 1. Januar 2004 erlaubt das Arzneimittelgesetz den Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Daraufhin schloss eine niederländische Versandapotheke mit einer deutschen Drogeriemarktkette eine Kooperationsver- einbarung. Danach können Bestellungen für die Apotheke in den Filialen der Kette in eine Sammelbox eingeworfen und die bestellten Medikamente nach 3 Tagen in der betreffen- den Filiale abgeholt werden. Wahlweise kann sich der Kunde die Medikamente auch nach Hause liefern lassen.

Dieser Service wurde zunächst in acht Filialen der Kette im Rheinland eingeführt. Durch Ordnungsverfügung untersagte der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf der Drogerie- marktkette diese Form des Arzneimittelvertriebs mit der Begründung, der vom Gesetz erlaubte Versandhandel mit Arzneimitteln umfasse nur den Direktvertrieb mit unmittel- barer Zustellung an den Kunden. Die Einrichtung von Abhol- stellen in Gewerbebetrieben sei ebenso unzulässig wie das dortige Einsammeln von Bestellungen für Medikamente. Der gegen diese Verfügung gerichteten Klage hat das Oberver- waltungsgericht Münster stattgegeben. Das Bundesverwal- tungsgericht hat nun die Revision der Stadt zurückgewiesen.

Zur Begründung führt das Gericht aus, die Auslieferung bestellter Waren durch Übergabe an den Kunden in einer Abholstation sei inzwischen eine verbreitete Form des Versandhandels. Nach heutigem Sprachgebrauch unterfalle daher auch diese Form dem Begriff des Versandhandels. Die Schutzziele des Apotheken- und Arzneimittelrechts stünden der Einbeziehung dieses Vertriebsweges in den Versand- handel mit Arzneimitteln nicht entgegen.

Insbesondere sei die Arzneimittelsicherheit nicht mehr gefährdet als beim klassischen Versandhandel mit direkter Zustellung an den Endverbraucher. Allerdings müsse sich der Beitrag des Drogeriemarktes auf logistische Leistungen beschränken. Keinesfalls dürfte der Eindruck erweckt werden, die Arzneimittel würden vom Drogeriemarkt selbst abgegeben, dieser sei also Vertragspartner des Kunden. Auch eine Werbung, die diesen Eindruck vermittle, sei unzulässig.

BVerwG 3 C 27.07 - Urteil vom 13. März 2008

Hintergrundinformation
Seit Dezember 2006 können Kunden in nordrhein-westfälischen dm-Märkten apothekenpflichtige Medikamente am sogenannten Pharma Punkt bestellen. Nachdem der Test im Sommer 2004 zunächst durch die Stadt Düsseldorf unterbunden worden war, hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster den Service im November 2006 wieder freigegeben. Ursprünglich hatten die Münsteraner Richter keine Revision zugelassen. Weil die Stadt Düsseldorf dagegen Beschwerde eingelegt hatte, musste nun das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällen.

Mittlerweile ist der Bestell- und Abholservice für apothekenpflichtige Medikamente in mehr als 80 Märkten in Nordrhein-Westfalen verfügbar. Der Kunde füllt den im dm-Markt ausliegenden Bestellschein der Versandapotheke aus, steckt ihn - bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemeinsam mit dem Rezept - in eine Bestelltasche und wirft diese in die Bestellbox am Pharma Punkt. Spätestens nach 72 Stunden kann der Kunde unter Vorlage des Abholscheins und seines Personalausweises das Paket mit den von der Europa Apotheek Venlo gelieferten Medikamenten im dm-Markt abholen. Alternativ geht die Lieferung postalisch an eine Wunschadresse. Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug oder Überweisung direkt an die Versandapotheke.

Im Geschäftsjahr 2006/07 erzielte dm-drogerie markt bundesweit einen Umsatz von 3.017 Millionen Euro. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von 11,9 Prozent. Mittlerweile hat das Unternehmen mit mehr als 960 Filialen und rund 17.400 Mitarbeitern in Deutschland seinen festen Platz unter den 200 umsatzstärksten Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die "Die Welt" jährlich ermittelt. Laut "Impulse" rangiert dm sogar im ersten Drittel der Top 100 der erfolgreichsten deutschen Unternehmen. Europaweit stieg der Umsatz der dm-Gruppe im Geschäftshalbjahr um 13 Prozent auf 4.150 Mio. Euro an.

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