Foto: DAK / Scholz

Montag, 12. November 2007

Veröffentlichung von Qualitätsberichten macht Krankenhäuser besser vergleichbar

Von: Bundesgesundheits- ministerium / Pressemitteilung

Die rund 2000 deutschen Krankenhäuser müssen alle zwei Jahre Berichte über die Qualität ihrer Leistungen erstellen. Diese Berichte gehen an die Krankenkassen, die sie sammeln und im Internet veröffentlichen. Frist für die Übermittlung an die Krankenkassen ist heute. Veröffentlicht werden die Berichte spätestens zum 30. November 2007. Die ersten Qualitätsberichte 2005 haben gezeigt, dass sie noch nicht ausreichend Auskunft für die Patientinnen und Patienten über die Qualität der Leistungen gaben. Deshalb wurden für die diesjährigen Berichte einheitliche Strukturen und Kriterien entwickelt.

Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk: "Durch die neuen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesaus- schusses können Patientinnen und Patienten nun wirklich einzelne Leistungen in einzelnen Krankenhäusern ver- gleichen.

Beispiel Hüftoperation: Die Berichte informieren über die Anzahl und auch darüber, wie viel Komplikationen aufge- treten sind. Damit kann jemand gezielt sich für ein Kran- kenhaus entscheiden, wenn eine Operation notwendig ist. Die Krankenhäuser wiederum können mit ihrer Qualität werben. Damit erhält der Wettbewerb der Krankenhäuser um gute Qualität weiter Auftrieb – zum Wohl der Patienten und Patientinnen."

Erstmals sind Informationen zu 27 Indikatoren aus zehn Leistungsbereichen der Krankenhäuser enthalten – etwa zum Einsetzen eines Hüftgelenks, zur Entfernung der Gallenblase oder eines Tumors aus der Brust. Dargestellt werden nicht nur die Zahl der Operationen, der Betten und der behan- delten Patienten sondern es werden auch Angaben zur Er- gebnisqualität von Behandlungen gemacht, beispielsweise, ob Komplikationen aufgetreten sind.

Dafür wurden die Krankenhäuser nunmehr verpflichtet, ausgewählte Daten aus dem Verfahren zur einrichtungsüber- greifenden Qualitätssicherung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) in die Berichte aufzunehmen.

Außerdem wurden einheitliche Begriffe vorgegeben, damit die Berichte besser verglichen werden können. Die Angaben sind zudem risikoadjustiert, d. h. wenn Spezialkliniken Patienten mit hohen Risiken und schweren Begleiterkran- kungen behandeln, wird dies bei der Darstellung der Ergebnisse berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bqs-qualitaetsreport.de.

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