„Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, übergab die ersten elektronischen Arztausweise im offiziellen Design der Bundesärztekammer an Ärzte für die Pilotprojekte.“ (Foto: Messe Düsseldorf / Tillmann)

Sonntag, 13. November 2005

Übergabe des 1. elektronischen Arztausweises

Von: Bundesärztekammer

Auf der MEDICA 2005 wird durch Herrn Prof. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Herrn Prof. Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, und Herrn Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, am 16.11.2005 der erste elektronische Arztausweis übergeben.

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auch der elektronische Arztausweis zwingend erforderlich geworden; er stellt die Eintrittskarte in die Gesundheitstelematik. Ohne den elektronischen Ausweis können die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden und ohne die Signaturkarte wird auch eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zukünftig nicht mehr möglich sein. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind alle Vertragsärzte verpflichtet, beim Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte einen elektronischen Heilberufsausweis zu verwenden.

 

Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. Erst dadurch werden Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronische ###SLIDESHOW###Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich. Die Vorarbeiten für den künftigen Einsatz der neuen Karten haben bereits begonnen. In einigen ausgewählten Modellregionen soll der Arztausweis ab Mitte 2005 in Praxistests erprobt werden.

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