Gesetzestext § 130 b (5) SGB V: "Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer auf Bundesebene bilden eine gemeinsame Schiedsstelle. Sie besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie aus jeweils zwei Vertretern der Vertragsparteien nach Absatz 1. Die Patientenorganisationen nach § 140f können beratend an den Sitzungen der Schiedsstelle teilnehmen. Über den Vorsitzenden und die zwei weiteren unparteiischen Mitglieder sowie deren Stellvertreter sollen sich die Verbände nach Satz 1 einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, gilt § 89 Absatz 3 Satz 4 und 5 entsprechend." (Foto: DBT / Werner Schüring)

Samstag, 21. Mai 2011

Schiedsstelle nach AMNOG unter Vorsitz von Dr. Manfred Zipperer gegründet

Von: Gemeinsame Pressemitteilung / GKV-Spitzenverband, BAH, BPI, Pro Generika, vfa

Die GKV-Selbstverwaltung hat gemeinsam mit den Herstellerverbänden der pharmazeutischen Industrie die Vorgabe des Gesetzgebers für die anstehenden Rabattverhandlungen bei Arzneimitteln nach § 130b SGB V erfolgreich abgeschlossen. Ziel des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ist es, dass die pharmazeutischen Hersteller und der GKV-Spitzenverband künftig Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel auf der Grundlage eines durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgestellten Zusatznutzens aushandeln. Können sich die Vertragsparteien auf dem Verhandlungswege jedoch nicht über einen Rabatt auf den Abgabepreis des Herstellers einigen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Schiedsstelle nach § 130b SGB V eingeschaltet wird und den Betrag festsetzt. Der ausgehandelte oder festgesetzte Rabatt gilt nicht nur für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern für alle Personen, die dieses Arzneimittel erwerben.

Die maßgeblichen Organisationen der pharmazeutischen Unternehmen (BAH, BPI, Pro Generika und vfa) und der GKV-Spitzenverband  haben sich einvernehmlich auf die personelle Besetzung der neu zu gründenden Schiedsstelle nach § 130 b Abs. 5 SGB V geeinigt.

  • Unparteiischer Vorsitzender
    • Dr. Manfred Zipperer (ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit)

  • Stellvertretende Vorsitzende
    • Gerhard Schulte (ehemaliger Vorsitzender des BKK-Landesverband Bayern)
    • Erika Behnsen (ehemalige Referatsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit).

  • Weitere unparteiische Mitglieder
    • Dr. Herbert Reichelt
    • Dr. Jörg Ludwig Pfletschinger
  • Deren Stellvertreter
    • Dr. Leonhard Hansen
    • Prof. Dr. Eckart Fiedler
    • Dr. Ottfried Zierenberg
    • Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke.

Eine der ersten Aufgaben der Schiedsstelle wird es sein, eine neue Geschäftsordnung zu erarbeiten und zu verabschieden. Damit soll im Juli 2011 begonnen werden. Die Geschäftsordnung muss durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 130b SGB V ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt. Die ersten Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband über konkrete Erstattungsbeträge werden vermutlich im Januar 2012 beginnen.

Die beteiligten Organisationen haben dem Bundesministerium für Gesundheit die personelle Besetzung der Schiedsstelle mitgeteilt.

  • GKV-Spitzenverband
  • Verband der Arzneimittelhersteller e.V.
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
  • proGenerika
  • Verband der forschenden Arzneimittelhersteller e.V.

Pressekontakt

  • Ann Marini, GKV Spitzenverband, 030 206288-4210
  • Heinz-Gert Schmickler, BAH, 0228 95745-22
  • Joachim Odenbach, BPI, 030 27909-131
  • Bork Bretthauer, Pro Generika, 030 8161609-0
  • Susan Knoll, vfa, 030 20604-200


Zur Person Dr. Manfred Zipperer

(Quelle: "Who is Who" der eHealth-Community)

Dr. jur. Manfred Zipperer (geb. 1938) war bis Ende 2004 Vorsitzender des Aktionsforums Telematik im Gesundheitswesen (ATG). Nach seiner Promotion begann der Jurist 1968 seine Laufbahn im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, wo er seit 1977 an allen wesentlichen Gesetzesvorhaben im Krankenversicherungsrecht mitarbeitete. 1990 wechselte er in das Bundesministerium für Gesundheit über. Dort leitete er zuletzt als Ministerialdirektor die Abteilung Gesundheitsversorgung Krankenversicherung und ist seitdem als freiberuflicher gesundheitspolitischer Berater tätig. Herr Dr. Zipperer ist Mitautor mehrerer juristischer Fachkommentare und berät ausländische Regierungen beim Aufbau von Systemen der sozialen Sicherheit. Er ist Mitglied des Europäischen Instituts für Soziale Sicherheit der European Health Telematics Association (EHTEL) und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH (ZTG) in Bochum. Im Oktober 2010 ist er erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden der ZTG GmbH für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren gewählt worden.

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