Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe neben Prof. Dr. Ferdinand Gerlach beim Symposium zum Gutachten 2014 (Foto: svr-gesundheit.de)

Dienstag, 06. Januar 2015

Sachverständigenrat zur Entwicklung im Gesundheitswesen neu berufen

Von: Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen neu berufen.

Berufen wurden der Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt), der Gesundheitsökonom Prof. Dr.  Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld), die Internistin und Nephrologin Prof. Dr. Marion Haubitz  (Universität  Hannover), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg), die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Eberhard Wille (Universität Mannheim).

Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von zwei Jahren Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. In diesem Jahr wird er ein Sondergutachten zur Entwicklung des Krankengeldes vorlegen.

Vorsitzender

Stellv. Vorsitzender

  • Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille
    Emeritus Universität Mannheim
    Abteilung Volkswirtschaftslehre
    L7, 3-5
    68131 Mannheim
    E-mail: wille@uni-mannheim.de

Mitglieder

  • Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner
    Universität Bielefeld
    Fakultät für Gesundheitswissenschaften/AG 5
    School of Public Health - WHO Collaborating Center
    Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld
    E-Mail: wolfgang.greiner@uni-bielefeld.de

  • Prof. Dr. med. Marion Haubitz
    Medizinische Hochschule Hannover
    Zentrum Innere Medizin
    30623 Hannover
    und:
    Klinikum Fulda gAG
    Medizinische Klinik III (Klinik für Nieren- und Hochdruckerkrankungen)
    Pacellialle 4
    36043 Fulda
    E-Mail: marion.Haubitz@klinikum-fulda.de

  • Prof. Dr. med. Petra A. Thürmann
    Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie
    Universität Witten/Herdecke
    58448 Witten
    und:
    Philipp Klee-Institut für Klinische Pharmakologie
    HELIOS Klinikum Wuppertal
    Heusnerstr. 40
    42285 Wuppertal
    E-Mail: petra.thuermann@helios-kliniken.de

  • Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer
    Universitätsklinikum Halle (Saale)
    Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft
    Direktorin
    Magdeburger Straße 8
    06112 Halle (Saale)
    E-Mail: gabriele.meyer@medizin.uni-halle.de

  • Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg
    Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen
    Universität Hamburg
    Wissenschaftliche Leitung
    Esplanade 36
    20354 Hamburg
    E-Mail: jonas.schreyoegg@wiso.uni-hamburg.de 


Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im SGB V
SGB V (Auszug) Fünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen


SGB V § 142

(1) Das BMG beruft einen Sachverständigenrat zur Begutachung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Zur Unterstützung der Arbeiten des Sachverständigenrates richtet das BMG eine Geschäftsstelle ein.

(2) Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen. Im Rahmen der Gutachten entwickelt der Sachverständigenrat unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen und zeigt Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens auf; er kann in seine Gutachten Entwicklungen in anderen Zweigen der Sozialen Sicherung einbeziehen. Das BMG kann den Gegenstand der Gutachten näher bestimmen sowie den Sachverständigenrat mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen.

(3) Der Sachverständigenrat erstellt das Gutachten im Abstand von zwei Jahren und leitet es dem BMG in der Regel zum 15. April, erstmals im Jahr 2005, zu. Das BMG legt das Gutachten den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes unverzüglich vor.

<- Zurück zu: Aktuelle Nachrichten