
Zum Kabinettsbeschluss über Finanzhilfen an die Krankenhäuser erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: "Mit der Beschlussfassung über finanzielle Hilfen erkennt die Bundesregierung die finanziellen Nöte der Kliniken an, löst sie aber nicht in dem erforderlichen Umfang. Die Krankenhäuser haben Kostensteigerungen insbesondere für Personal und Energie, die über die gedeckelten Vergütungsanpassungen nicht refinanziert werden können. Immer mehr Kliniken schreiben deshalb rote Zahlen. Mit der vorgesehenen Tarifausgleichsrate und den Versorgungszuschlägen wird die akute Problemlage gemildert. Die Krankenhäuser bleiben aber auf ca. 25 Prozent der Tarifsteigerungen sitzen. Die als jährliche Einmalzahlung ausgestalteten Versorgungszuschläge verbessern die Finanzierung der Personalkosten auf Dauer nicht. Auch brauchen die Kliniken Sicherheit, dass die Mittel im laufenden Jahr fließen. Nach den jetzt vorliegenden Gesetzesformulierungen müssten die Versorgungszuschläge in 16 Bundesländern mit den Kassenverbänden erst noch ausgehandelt werden. Dies birgt hinsichtlich der tatsächlich realisierbaren Höhe und dem Zeitpunkt des Mittelflusses allergrößte Unsicherheiten, ob die Mittel überhaupt noch in diesem Jahr die Krankenhäuser erreichen. Deshalb appelliert die DKG an die Koalition, die Versorgungszuschläge als bundeseinheitlichen Preisaufschlag zu Gunsten aller Krankenhäuser per Gesetz schnell wirksam umzusetzen. Der Kritik der Krankenkassen an den Hilfen für die Krankenhäuser ist entgegen zu halten, dass die Mittel für die Versorgungszuschläge aus den 750 Millionen Euro Kürzungen kommen, die den Krankenhäusern in diesem und im nächsten Jahr entzogen werden. Auch ist es angesichts der Milliardenüberschüsse ein Gebot der medizinischen Prioritätensetzung, finanzielle Mittel für die überlastete stationäre Versorgung und für den Personalbedarf zur Verbesserung der Infektionsprävention einzusetzen." (Foto: DAK / Scholz)
Regierung stimmt 1,1 Mrd. EUR Finanzhilfen für Krankenhäuser zu
Das Bundeskabinett hat am 17. April den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen zu finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen eine Entlastung der Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von rd. 1,1 Milliarden Euro vor.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Die Krankenhäuser leisten einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Land. Die heute beschlossenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen unterstützen die Krankenhäuser dabei. Wir handeln im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch im Sinne des pflegerischen und medizinischen Personals, das in den Kliniken durch die zunehmende Arbeitsverdichtung teilweise unter Druck steht. Mittelfristig wird es darauf ankommen, dass wir die Mengenentwicklung in den Krankenhäusern analysieren und geeignete Mechanismen finden, die Entwicklung besser zu steuern. Ich appelliere aber auch an die Länder, ebenfalls ihren Verpflichtungen bei der Investitionsfinanzierung nachzukommen."
Die geplanten Maßnahmen entlasten die Krankenhäuser in mehreren Schritten. Zunächst wird ein Teil der Personalkostensteigerung, der durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2013 ausgelöst wurde, durch die Kostenträger finanziert. Im zweiten Schritt wird den Vertragspartnern in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeit gegeben, die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem zu berücksichtigen
Als weitere Maßnahme wird zur Stabilisierung der Versorgung ein Versorgungszuschlag eingeführt, durch den die in der Vergangenheit vielfach kritisierte doppelte Degression für den Krankhausbereich insgesamt neutralisiert wird. Der Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser bleibt erhalten. Kliniken, die ihre Mengen bei Operationen nicht ausweiten, werden durch den Versorgungszuschlag entlastet.
Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit Hygienepersonal ist ein Hygiene-Förderprogramm vorgesehen, mit dem die Neueinstellung und Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms werden die für Neueinstellungen und Aufstockungen bereitgestellten Mittel in die Landesbasisfallwerte einfließen, so dass sie den Kliniken dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die geplanten Änderungen sind vom Kabinett in Form einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen worden. Das geplante Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen ist die Mengensteuerung bei Krankenhausleistungen mittelfristig auf eine neue Grundlage zu stellen. Hierzu wurden die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene bereits im Juli 2012 zur Vergabe eines Forschungsauftrags zur Leistungsdynamik und zu gemeinsamen Lösungsvorschlägen verpflichtet. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Forschungsauftrags wird über gesetzliche Regelungen zu entscheiden sein.
- Weiterführende Links
- www.bmg.bund.de
- www.dkgev.de