OLG Karlsruhe bestätigt AOK-Linie über Zuständigkeit der Sozialgerichte
Entgegen den aktuellen Entscheidungen der Vergabekam- mern in Bonn und Düsseldorf hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe jetzt grünes Licht für die AOK-Linie bei den Arzneimittelrabattverträgen 2008/2009 gegeben: "Das OLG hat am 19. November in einem Hinweis-Beschluß klar gestellt, dass Vergabekammern grundsätzlich nicht zuständig sind, sondern Rechtsfragen zu Arzneimittelrabatten aus- schließlich vor den Sozialgerichten zu klären sind", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Würt- temberg und Verhandlungsführer bei den Arzneirabattver- trägen für das AOK-System am 21. November in Stuttgart.
Die AOK wertet den OLG-Beschluß als richtungsweisenden Meilenstein in der Auseinandersetzung um die Rabattver- träge. Laut Hermann wollten einige wenige Arzneihersteller mit dem Gang vor die Vergabekammern das Verfahren torpedieren: "In Karlsruhe steht dieses Ansinnen jetzt vor dem Aus. Wir haben dementsprechend heute Eilverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart angestrengt, um schnellst- möglich Klarheit zu erreichen, dass alle Verträge pünktlich zum 01.01.2008 in Kraft treten können. Die Sozialgerichte müssen Herr der Verfahren werden, damit Einsparpotenziale für Versicherte und Zuzahlungsbefreiung für Patienten um- fassend realisiert werden können."
Zum jüngsten Beschluß des OLG Karlsruhe kam es durch das Vorgehen eines Pharmaunternehmens, das in der neuen Runde ab 2008 ohne Zuschlag bleibt. Hermann: "Die Firma hatte sich zunächst bei der Vergabekammer Baden-Würt- temberg beschwert und von dort eine Abfuhr kassiert. Zu den Erfolgsaussichten der beim OLG eingelegten sofortigen Beschwerde hat das Unternehmen jetzt vom OLG eindeutige Hinweise erhalten."
Die AOK hatte zur Jahresmitte Arzneimittel-Rabattverträge für 83 Wirkstoffe ausgeschrieben und konnte bisher für insgesamt 17 Wirkstoffe mit einem Gesamteinsparpotential von rund 160 Millionen Euro Verträge für die Jahre 2008 und 2009 abschließen.
Lesen Sie dazu die vorherige Pressemitteilung vom 16. November
"AOK klagt gegen Vergabekammer-Entscheidung"
Die Vergabekammer des Bundes in Bonn hat sich am 16. Novermber gegen die AOK-Arzneirabattverträge ausge- sprochen. Ihre ablehnende Haltung begründet sie unter anderem mit einer zu kurzen Angebotsfrist und mangelnder Transparenz bei der Produktbreite der Ausschreibung.
Durch diese jüngste Entscheidung sieht die AOK eine gericht- liche Auseinandersetzung für unausweichlich: "Die Vergabe- kammer bringt unnötige Verzögerungen ins Geschehen, die den Beitragszahler am Ende richtig Geld bei den Zuzahl- ungen kosten. Hier müssen die Gerichte schnell für Klarheit sorgen und wir werden jetzt bei den zuständigen Gerichten die notwendigen Schritte einleiten", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer bei den Arzneirabattverträgen für das AOK-System am 16.11.2007 in Stuttgart.
Nach AOK-Ansicht sind die Rabattverträge ordnungsgemäß ausgeschrieben worden: "Wir sind kein öffentlicher Auftrag- geber. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dies schon vor Jahren klargestellt. Deshalb wurde nach den für Kran- kenkassen maßgebenden Vorschriften des Sozialrechts transparent und diskriminierungsfrei ausgeschrieben", so Hermann.
Aus Fachkreisen erhält die AOK gewichtigen Beistand: Der Vorsitzende des Vertragsarztsenats des Bundessozialge- richts, Dr. Klaus Engelmann, bestätigt in einem Kommentar zu den Rechtvorschriften für Arzneirabattverträge eindeutig die Rechtmäßigkeit der AOK-Linie. In seinem Kommentar (juris-Kommentar zu § 69 SGB V) kommt der Bundesrichter zu dem Schluss, dass bei den Arzneirabattverträgen das Kartell-Vergaberecht nicht anwendbar sei.
Neue AOK-Rabattverträge treten ab 2008 in Kraft
Durch die jüngste Entscheidung der Vergabekammer werden die AOK-Rabattverträge nicht insgesamt gestoppt: "Die bereits mit 23 Arzneimittel-Herstellern geschlossenen Verträge sind davon nicht betroffen und die insgesamt 17 Wirkstoffe gehen pünktlich ab 2008 für zwei Jahre rabattiert an den Start", bestätigt Hermann. Außerdem machten Rabattofferten außerhalb des Generika-Marktes Schule. Hermann: "Wir haben eben einen Rabattvertrag mit dem Pharmaunternehmen Lilly über das Mittel 'Zyprexa' geschlossen. Das Besondere daran ist, dass 'Zyprexa' ein Originalpräparat und kein Generikum ist."
- Weiterführende Links
- www.aok.de