Neuer "Spitzenverband Bund" der Krankenkassen hat sich konstituiert
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat sich erfolgreich konstituiert. Die rund 500 Versicherten- und Arbeitgebervertreter aller 241 gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Vertreter in den Verwaltungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat besteht aus 41 Mitgliedern, die jeweils dem Verwaltungsrat oder der Vertreterversammlung einer Mitgliedskassen angehören müssen. Gewählt wurden sie nach Vorschlägen der Kassen entsprechend der folgenden Sitzverteilung:
- jeweils 7 Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Allgemeinen Ortskrankenkassen,
- 13 Versichertenvertreter der Ersatzkassen (hier gibt es keine Arbeitgebervertreter),
- je 4 Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Betriebskrankenkassen,
- je 2 Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Innungskrankenkassen,
- je einem gemeinsamen Versicherten- und Arbeitgebervertreter von See-Krankenkasse, Knappschaft und Landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Die Sitzverteilung orientiert sich an den Marktanteilen (Anzahl der Versicherten) der verschiedenen Kassenarten. Der Verwaltungsrat trifft insbesondere die strategischen Entscheidungen für den Spitzenverband Bund. Er beschließt u. a. die Satzung, trifft gesundheits- und sozialpolitische Grundsatzentscheidungen und definiert die Ziele und Strategien für Vertragsverhandlungen und die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen. Er stellt den Haushalt auf und wählt und entlastet den Vorstand.
Zu ihrem Vorsitzenden wählte die Mitgliederversammlung Richard Feichtner, AOK Rheinland-Pfalz, Versichertenvertreter. Zum Stellvertreter wurde Dr. Horst-Dieter Projahn, AOK Westfalen-Lippe, Arbeitgebervertreter gewählt.
Mit der Konstituierung der Mitgliederversammlung haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ihren gesetzlichen Auftrag zur Errichtung des Spitzenverbandes Bund erfolgreich umgesetzt.
Lesen Sie dazu die vorherige Pressemitteilung vom 18.05.2007
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
- AOK-Bundesverband, Bonn
- BKK Bundesverband, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- Knappschaft, Bochum
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Rund 500 durch Sozialwahlen legitimierte ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter aller 241 gesetzlichen Krankenkassen werden auf der ersten Mitgliederversammlung den Verwaltungsrat des neu gebildeten Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Daneben werden sie den/die Vorsitzende(n) bzw. den/die Stellvertreter(in) der Mitgliederversammlung wählen. Mit der Konstituierung haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ihren gesetzlichen Auftrag zur Errichtung des Spitzenverbandes Bund umgesetzt. Der neue Spitzenverband Bund wird künftig nichtwettbewerbliche, gesetzliche Aufgaben der bisherigen Spitzenverbände wahrnehmen, während die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen verstärkt Dienstleistungs- und Koordinierungsaufgaben sowie spezifische Managementaufgaben übernehmen werden.
Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände betonten, die Krankenkassen hätten den Spitzenverband Bund nicht gewollt, sie würden jedoch selbstverständlich den Willen des Gesetzgebers respektieren und die politischen Beschlüsse zur Bildung eines Spitzenverbandes Bund im Interesse ihrer Versicherten und Beitragszahler effektiv und schnell umsetzen. Ab 1. Juli 2008 werde die neue Organisation ihre Arbeit aufnehmen. Im Mittelpunkt dabei müssten die Interessen der Versicherten stehen, deren medizinische Versorgung trotz Umstrukturierungen ohne Reibungsverluste gewährleistet werden müsse.
Die Vertreter der Selbstverwaltung legen zudem großen Wert darauf, dass die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber auch institutionell genügend berücksichtigt werden. Der Dachverband werde keine staatlich dominierte Behörde werden und der Selbstverwaltungsgedanke auch im neuen Spitzenverband Bund oberste Priorität haben. Zudem müsse sich auch im Spitzenverband Bund weiterhin die wettbewerbliche Struktur der Kassenlandschaft widerspiegeln.
Darüber hinaus werden die Spitzenverbände eng mit dem Spitzenverband Bund zusammenarbeiten und zudem die Koordination, Abstimmung und Beratung der Interessen der Mitgliedskassen gegenüber dem Spitzenverband Bund organisieren und somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Spitzenverband Bund und Mitgliedskassen bilden.
Die Gründung des Spitzenverbandes Bund geht auf das zum 1.4.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zurück. Danach wurden die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen damit beauftragt, einen neuen Spitzenverband Bund zu errichten. Hierzu hatten die Spitzenverbände bereits am 20.2.2007 den ehemaligen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Klaus Kirschner, zum Errichtungsbeauftragten bestellt. Mit der Konstituierung der Mitgliederversammlung ist nun der Grundstein zur Errichtung des neuen Spitzenverbandes Bund gelegt. In den nächsten Wochen müssen die Satzung des neuen Spitzenverbandes verabschiedet sowie die Verwaltungsratsvorsitzenden und der maximal dreiköpfige hauptamtliche Vorstand des neuen Spitzenverbandes Bund gewählt werden.
Federführend für die Veröffentlichungen:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried,
Tel.: 0 22 41 / 1 08 – 2 93
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30
e-Mail: presse@vdak-aev.de
- Weiterführende Links
- www.gkv.info