Nachprüfungsverfahren bei Rabattverträgen der AOK für Generika
Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat am 08.11.2007 ihren Beschluss in einem Nachprüfungs- verfahren eines Pharmaunternehmens gerichtet gegen die Allgemeinen Ortskrankenkassen im gesamten Bundesgebiet den Verfahrensbeteiligten, darunter 31 weitere Pharma- unternehmen, übermittelt.
Die AOK`en beabsichtigen den Abschluss von Rabattier- ungsverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für sogenannte wirkstoffgleiche Medikamente und haben das antragstellende Unternehmen für einige der von ihm angebotenen Wirkstoffe nicht als Vertragspartner ausgewählt.
Dieses Unternehmen hat vor der Vergabekammer geltend gemacht, dass die Krankenkassen ein Wettbewerbsver- fahren nach den Bestimmungen des Vergaberechts hätten durchführen müssen. Die Krankenkassen machen die Zu- ständigkeit der Sozialgerichte geltend und sehen ihr Ver- fahren zum Abschluss von Rabattierungsverträgen nicht als Vergabe von öffentlichen Aufträgen an, sondern als ein Instrument der Kostendämpfung.
Nach mündlicher Verhandlung am 31.10.2007 hat die Ver- gabekammer entschieden, dass die Allgemeinen Ortskran- kenkassen als öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben, wenn sie Rabattierungsverträge abschließen. Die Kammer hat deshalb auch ihre Zuständigkeit zur Entscheidung an- genommen. Den Kassen wurde aufgegeben, die vom Antragsteller angegriffenen, beabsichtigten Vertragsab- schlüsse mit Konkurrenzunternehmen zu unterlassen.
Die Antragsgegnerinnen haben nunmehr die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen gegen die Entscheidung die Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.
Ansprechpartner
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Pressestelle, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel: 0211-475-2284
Fax: 0211-475-2040
E-Mail-Adressepressestelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der AOK Baden-Würtemberg
"Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf bringt unnötige Verzögerung. - 17 Wirkstoffe ab 2008 auf jeden Fall rabattiert."
Die jetzt von der Vergabekammer Düsseldorf vorgelegte Entscheidung bringt laut AOK Verzögerungen in den weiteren Fortgang noch ausstehender Rabattverträge:
"Die Düsseldorfer Entscheidung erschwert, dass AOK- Versicherte bereits ab Januar nächsten Jahres Zuzahlungen bei über 80 rabattierten Wirkstoffen sparen können. Der Beschluss der Vergabekammer Düsseldorf steht in klarem Gegensatz zur Entscheidung der Vergabekammer Baden- Württemberg vom Januar diesen Jahres. Diesen Widerspruch gilt es jetzt kurzfristig zu klären. Wir werden deshalb die notwendigen juristischen Schritte ergreifen", so Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsit- zender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungs- führer der AOK in Sachen Rabattverträge.
Die Ausschreibung für die diesjährigen Rabattverträge sei im Januar bereits vor der Vergabekammer Baden-Württemberg behandelt und ganz anders als jetzt entschieden worden. Hermann: "Unser Ausschreibungsverfahren ist konsequent und diskriminierungsfrei durchgeführt worden. Dies zeigt sich vor allem daran, dass von 83 Unternehmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt hatten, lediglich einige wenige gemeint haben, rechtliche Auseinandersetzungen anzetteln zu sollen."
Durch den Beschluss der Vergabekammer sieht AOK-Vize Hermann die Rabattverträge insgesamt nicht als gefährdet an: "Wir haben schon mit 23 Arzneimittel-Herstellern neue Verträge über insgesamt 17 Wirkstoffe geschlossen, die ab 2008 für zwei Jahre gelten. Für 66 Wirkstoffe stehen die Verträge noch aus."
- Weiterführende Links
- www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
- aok.de