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Montag, 02. August 2010

Mindestlohn in der Pflegebranche zum 1. August über Rechtsverordnung beschlossen

Von: Bundesregierung / Pressemitteilung

Qualifizierte Pflege muss angemessen bezahlt werden. Deshalb wird es in der Pflegebranche künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft. 

Die nun beschlossene Rechtsverordnung legt unter anderem die Entgeltuntergrenze, also den Mindestlohn, fest. Dieser Mindestlohn ist künftig für alle in Deutschland in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische Pflegeunternehmen.

Für die Pflegekräfte im Westen sieht die Einigung 8,50 Euro und für diejenigen im Osten 7,50 Euro vor. Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013.

Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist der Vorschlag der Pflegekommission. Mit dem Erlass der Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Ergebnis der Kommission verbindlich. Die achtköpfige Pflegekommission hatte sich im März dieses Jahres einstimmig auf die Festlegung von Mindestentgeltsätzen im Bereich der Pflege verständigt.

Die Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, auch kurz Pflegekommission genannt, bestand aus Vertretern von Organisationen, die an der Regelung kollektiver Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche beteiligt sind. Das sind zum Beispiel der Arbeitgeberverband Pflege und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Ebenfalls dazu gehörten das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche und der Deutsche Caritasverband.

Mindestlohn für Grundpflegeleistungen


Der Pflegemindestlohn wird für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.

In der Pflegebranche sind bereits über 800.000 Menschen beschäftigt, davon etwa 560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind in Deutschland heute pflegebedürftig. Ihre Zahl wird weiter wachsen. Bis 2050 wird ihre Zahl auf über vier Millionen ansteigen. Um Pflegebedürftige gut zu versorgen, bedarf es fachkundigen Personals. Das eröffnet dauerhaft neue Beschäftigungsfelder.

Erste Auswertung in einem Jahr


Die Verordnung zum Pflegemindestlohn wird bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Bereits bis Ende nächsten Jahres erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Damit wird überprüft werden, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.

Mit der Rechtsverordnung werden die Arbeitnehmer in der Branche geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in dieser Branchen gewährleistet. Insbesondere geht es der Bundesregierung darum, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu erhalten beziehungsweise gar weitere zu schaffen.

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