
Mit dem Beitragssatzsicherungs-Gesetz (BSSichG) wurden Rabattverträge zwischen Pharmaherstellern und Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht, um die Arzneimittelversorgung bei gleicher Qualität effizienter zu gestalten. Weitere Anreize und Vorgaben zur Stärkung der Rabattverträge wurden durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gesetzt. Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung bedeutet auch, dass Kassen und Hersteller Preisverhandlungen führen, so dass auch Produkte, deren Preis über dem Festbetrag liegt, ihren Versicherten weiterhin die gewohnte Therapie ohne erhebliche Zusatzkosten ermöglichen. Seit 2006 sind Apotheken verpflichtet, gegen ein Rezept genau das wirkstoffgleiche Präparat herauszugeben, für das die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ermöglicht auch die Kostenerstattung im Einzelfall. Das bedeutet: Versicherte können nun ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Kasse wählen. Die Kosten werden in diesem Fall jedoch höchstens in Höhe der Vergütung nach dem Rabattvertrag erstattet. Das bedeutet: Versicherte müssen etwaige Mehrkosten, die mit der Wahl eines anderen Arzneimittels anfallen, selbst tragen. (Foto: WDR)
Krankenkassen können Arzneimittelrabatte in Milliardenhöhe realisieren
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2010 womöglich mehr als eine Milliarde Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittelausgaben erhalten. Das lässt sich aus den neuesten Statistiken des Bundesgesundheitsministeriums ableiten. Die Abgabe so genannter Rabattarzneimittel in den Apotheken führte zu Rabatten der Hersteller an die Kassen in Höhe von 679 Mio. Euro allein in den ersten drei Quartalen 2010. Die AOK sparte so 257 Mio. Euro. Bemerkenswert ist die Entwicklung bei den Ersatzkassen: Sie kamen insgesamt sogar auf 290 Mio. Euro Rabatte. In den ersten neun Monaten 2010 erzielten sie höhere Rabatte als im gesamten Jahr 2009 (245 Mio. Euro).
"Die Kassen sollten ihre Versicherten über neue Rabattverträge informieren und auch die damit erzielten Einsparungen im Detail offenlegen", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV). So sind zum Jahresbeginn 2011 viele neue Rabattverträge in Kraft getreten. Auch die gesetzlichen Austauschkriterien (Packungsgrößen, Anwendungsgebiete) haben sich geändert, und die so genannte Mehrkostenregelung ("Wunschmedikament" mit Teilkostenerstattung) wurde vom Gesetzgeber geschaffen. Je nach Kassenzugehörigkeit der versicherten Patienten müssen die Apotheker den Rabattarzneimitteln grundsätzlich Vorrang einräumen.
Rabattverträge sparen den gesetzlichen Krankenkassen seit 2007 viel Geld. Im Jahr 2009 waren es laut Statistik des Bundesgesundheitsministeriums 846 Mio. Euro. Für das Gesamtjahr 2010 könnten es mehr als eine Milliarde Euro an Rabatten geworden sein. Für 2011 hat allein die AOK ein Einsparvolumen in Höhe von 720 Mio. Euro prognostiziert. Details zu den erzielten Einsparungen veröffentlichen die Kassen jedoch nicht. Die Einsparungen werden in jedem Fall nur durch einen erhöhten Aufwand in den 21.500 Apotheken realisiert. So entsteht bei jedem Wegfall oder Inkrafttreten eines Rabattvertrags in den Apotheken erheblicher Erklärungsbedarf und somit Personalaufwand. Dazu kommen noch Computer-, Logistik- und Lageraufwand.
- Weiterführende Links
- www.abda.de