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Freitag, 17. November 2006

Konstituierter Beirat zur Überprüfung des Pflege- bedürftigkeitsbegriffs

Von: Bundesministerium für Gesundheit / Pressemitteilung

Der neue Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeits- begriffs hat sich am 13. November in Berlin konstituiert. Der Beirat wird für das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungs- verfahren geändert werden kann. Die Mitglieder des Beirats sind so ausgewählt, dass alle Interessenslagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes "Pflege" berücksichtigt werden (siehe Liste der Beiratsmitglieder).

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, sagte: "Die Mitglieder des Beirats haben eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, da sie bei ihrer Arbeit sowohl die Bedürfnisse der vielen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland im Auge haben als auch die finanziellen Rahmenbedingungen berück- sichtigen müssen. Die Arbeit des Beirates greift inhaltlich wie zeitlich über die Vorbereitung der kommenden Pflegereform hinaus. Vor einer Entscheidung des Gesetzgebers über eine Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung finanziell auf die Pflege- versicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirkt."

Zum Beiratsvorsitzenden wurde Herr Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ernannt. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. In ihrer heutigen Sitzung diskutierten die Mitglieder des Beirates den Projektansatz der Vorphase, der vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld vorgestellt wurde.

Zum Begutachtungsverfahren haben die Spitzenverbände der Pflegekassen in Abstimmung mit dem Beirat und dem Bundesministerium für Gesundheit Anfang November ein umfangreiches Modellprojekt begonnen. Dieses umfasst eine Vor- und zwei Hauptphasen:

  • In der Vorphase wird eine umfassende nationale und internationale Analyse und Bewertung zu Begut- achtungs-Instrumenten und dabei angewendeten Pflegebegriffen vorgenommen. Gegenstand dieser Phase ist auch die Frage, welche Alternativen es zur zeitlichen Bemessung von Pflegebedarfen gibt. Diese Projektphase wird Ende Februar 2007 abgeschlossen.
  • In der sich anschließenden ersten Hauptphase wird auf der Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse ein neues praktikables, standardisiertes und allgemein anerkanntes Begutachtungsverfahren erarbeitet. Das Begutachtungsverfahren dient der Feststellung des Hilfebedarfs und der Zuordnung zu einer Pflegestufe.
  • In der zweiten Hauptphase wird das neue Begut- achtungsverfahren von unabhängigen wissenschaft- lichen Einrichtungen auf seine Validität und Verläss- lichkeit sowie die Praktikabilität hin überprüft.

Der Beirat wird diesen Prozess aktiv begleiten und eine Empfehlung zur Formulierung des Pflegebedürftigkeits- begriffs aussprechen. Eine von Herrn Prof. Dr. Udsching geleitete Arbeitsgruppe innerhalb des Beirats bereitet die Formulierung des Begriffs vor.

Das Gesamtvorhaben einschließlich des Begutachtungsver- fahrens soll bis zum 30. November 2008 abgeschlossen sein.
Liste der Beiratsmitglieder

  • Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender, AOK-Bundesverband
  • Dr. Fritz Baur, Vorsitzender, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger
  • Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, Fakultät für Medizin/Institut für Pflegewissenschaft, Lehrstuhl für Epidemiologie – Pflegewissenschaft
  • Annelie Buntenbach, Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stephan Dzulko, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
  • Karin Evers-Meyer, MdB, Beauftragte der Bundesregierung für Belangebehinderter Menschen
  • Klaus Großjohann, Geschäftsführer, Kuratorium Deutsche Altershilfe
  • Dieter Hackler, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Erika Huxhold, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Sabine Jansen, Geschäftsführerin, Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
  • Dr. Hellmut Körner, Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie,Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
  • Helga Kühn-Mengel, MdB, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
  • Bernd Meurer, Präsident, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Dr. Eugen Müller, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Monsignore Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes
  • Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. – VdAK
  • Dr. Peter Pick, Geschäftsführer, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen
  • Prof. Dr. Heinz Rothgang, Universität Bremen
  • Brigitte Setzer-Pathe, Vorsitzende, Deutscher Behindertenrat
  • Wolfgang Schmeinck, Vorsitzender, Bundesverband der Betriebskrankenkassen
  • Wilhelm Schmidt, Vorsitzender, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
  • Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
  • Reinhold Schulte, Vorsitzender, Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
  • Rolf Stuppardt, Vorsitzender, Bundesverband der Innungskrankenkassen
  • Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Kassel
  • Dr. Irene Vorholz, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Franz Wagner, Vizepräsident, Deutscher Pflegerat e.V.
  • Helga Walter, Vorsitzende, Bundesarbeitsgemein- schaft der Senioren-Organisationen e.V.
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozial- ordnung, Familie und Frauen
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